Rechtsanwalt Steffen M. Kling (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Steffen M. Kling

Tätigkeitsschwerpunkte und besondere Kenntnisse

Meine Tätigkeitschwerpunkte als Fachanwalt für Strafrecht liegen in den Bereichen

  • Kriminalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht
  • Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualdelikte,
  • Berufung, Revision,Verkehrsstrafrecht
Besonders bei Fragestellungen im Notfall
  1. Tötungsdelikte ( Mord, Totschlag, etc )
  2. Mißbrauchsdelikte ( Vergewaltigung, Kindesmißbrauch, etc )
  3. Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftbefehl
stehe ich Ihnen gerne via Telefonberatung und via E-Mail-Beratung zur Verfügung, die Daten finden Sie nebenstehend..

Ausbildung und Berufserfahrung

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg war ich zunächst 4 Jahre als freier Mitarbeiter ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts bei den renommierten Verteidigerbüros Ferner ( HD ) und Weidhaas ( LU ) tätig. Im Jahre 1998 folgte die Gründung meiner eigenen ausschließlich strafrechtlich orientierten Kanzlei.

Im Jahr 1998 erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Sonstiges

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der nebenstehend angeführten Homepage mit vielen Erläuterungen und wertvollen Hinweisen. Ihr Steffen M. Kling

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Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Steffen M. Kling
Fachanwalt für Strafrecht

H 1, 4
68159 Mannheim

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Telefon:
0621/158090
Fax:
0621/1580966
Notfall-Telefon:
0171/2066002  (Für Notfälle)

E-Mail + Internet

E-Mail:
steffen.kling@steffenkling.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/steffenkling
Web:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Steffen M. Kling:
  • Strafrecht

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  • Strafrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Erstberatung KOSTENFREI, die Vergütung richtet sich nach einer ausführlich besprochenen Honorarvereinbarung.

 

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