Rechtsanwälte Storm


Rechtsanwälte Storm

Herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den folgenden Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:


  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Baurecht
  • Mietrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Inkassorecht
  • Strafrecht


Auf Ihren Besuch freuen sich:

Rechtsanwalt Klaus Henning Storm
Rechtsanwalt
Klaus Henning Storm
Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Familienrecht, allg.Vertragsrecht mit Schwerpunkten Mietrecht, Werkvertragsrecht und Baurecht


Rechtsanwältin Eva Maria Storm
Rechtsanwältin
Eva Maria Storm
Mietrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Inkassorecht


Rechtsanwälte Storm

...Hinweis:

Damit Sie in unserem Büro in Hamburg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer 040/257177.
Vielen Dank !


Weitere Informationen finden Sie unter:
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Rechtsanwälte Storm Rechtsanwälte Storm
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Deutschland

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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete bei der Rechtsanwälte Storm:
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Werkvertragsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 50 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch