Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg


Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg
Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg

Herzlich willkommen.

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.

Ich bin spezialisiert auf das Strafrecht, das Bußgeldrecht sowie auf das häufig damit zusammenhängende Verkehrsrecht.

Ich vertrete bzw. verteidige Sie bundesweit im Ermittlungsverfahren, in Haftbefehlsangelegenheiten, in den Hauptverhandlungsterminen aller Instanzen, fertige Revisionsbegründungen und betreue Sie auch, soweit notwendig, in Strafvollstreckungssachen und im Strafvollzug. Ferner berate ich in Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Materielle Schwerpunkte sind die Bereiche



  • Tötungs- und Körperverletzungsdelikte
  • Wirtschaftsstrafrecht
    (Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Bestechungsdelikte)
  • Steuerstrafrecht
  • Sexualstraftaten
    (Vergewaltigung, Sexueller Mißbrauch von Kindern etc.)
  • Umweltstrafrecht
  • Amtsdelikte
    (z.B. Straftaten von Richtern, Beamten und Polizisten im Dienst)
  • Raub, Diebstahl, Erpressung
  • Straftaten und Ordnungswidigkeiten im Straßenverkehr
  • Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Jugendstrafrecht und Jugendschutzsachen


und weitere Bereiche des Strafrechts und Nebenstrafrechts.

Seit 1996 bin ich Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Ich führe die Bezeichnung 'Fachanwalt für Strafrecht'.

Wird gegen Sie ermittelt oder haben Sie eine Vorladung der Polizei bekommen, machen Sie bitte keine Angaben irgendwelcher Art, bevor Sie nicht einen Anwalt konsultiert haben. Ein Beschuldigter bzw. Angeklagter hat mehr Rechte als Sie vielleicht glauben!

Wählen Sie nicht nur Ihren Verteidiger, sondern auch Ihren PFLICHTVERTEIDIGER rechtzeitig aus der Anwaltschaft aus! Den Vorschlag des Gerichts können Sie, müssen Sie aber nicht annehmen! (siehe hierzu meine 'Rechtstipps')

Ganz wichtig ist jedenfalls, dass Sie sich so schnell wie möglich an einen Verteidiger wenden. Insbesondere, wenn Sie vermeiden wollen, dass Sie 'vor der Öffentlichkeit auf der Anklagebank sitzen', gibt es oft Möglichkeiten, das Verfahren auch ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden. Hierbei möchte ich Ihnen gerne helfen.

Wünschen sie eine ONLINE-BERATUNG, stellen Sie mir Ihre Frage(n) via email! Soweit möglich, bearbeite ich Ihr Anliegen schnell und ausführlich gegen Bezahlung einer kleinen Gebühr (max. 79.-€ brutto).

Herzliche Grüße,
Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.strafverteidiger-ulbrich.de
Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg ist gelistet in Rechtsanwälte LEIPZIG und Fachanwälte LEIPZIG

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg
Leibnizstraße 14
04105 LEIPZIG

GoogleMap

Telefon + Fax

Telefon:
0341/4799277
Telefon 2:
0177/6750255
Fax:
0341/4799207

E-Mail + Internet

E-Mail:
stolberg@strafverteidiger-ulbrich.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/strafrecht_stolberg
Web:
www.strafverteidiger-ulbrich.deNeues Fenster

Bewertung

noch keine Bewertung

 

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg:
  • Strafrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Patrick Graf zu Stolberg:
  • Familienrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 79 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 190 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.
  • Ich ziehe es jedoch regelmäßig vor, in Strafverteidigermandaten ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. So wissen Anwalt und Mandant/in von Anfang an bescheid, wie teuer die Angelegenheit bis zu einem bestimmten Verfahrensstadium wird.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
Französisch Französisch