Rechtsanwalt Kay Reese
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrs- und Strafrecht.
Das Strafrecht untergliedert sich in verschiedene Bereiche. Ich verteidige im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, im Jugendstrafrecht sowie auch im Betäubungsmittelstrafrecht und stehe Ihnen auch als Opfer einer Straftat als Nebenklagevertreter mit Rat und Tat engagiert zur Seite.
'Nemo tenetur se ipsum acusare' (Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten/anzuklagen)
Wir verteidigen Sie engagiert, auch in Haftsachen.
Beachten Sie: Eine Einlassung zu den Tatvorwürfen sollte immer erst erfolgen, nachdem Ihr Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten hatte.
In folgenden Bereichen des Strafrechts sind wir tätig:
- Jugendstrafrecht
- Allgemeines Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Berufungen
- Revisionen
Herrn Rechtsanwalt Kay Reese wurde mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 09.06.2010 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gestattet, den Titel 'Fachanwalt für Strafrecht' zu führen.
Gemäß § 13 FAO (Fachanwaltsordnung) sind für das Fachgebiet Strafrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Des Weiteren ist gemäß § 5 Abs. 1 f) FAO in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Antragstellung die Bearbeitung von mindestens 60 Fällen und die
Teilnahme von mehr als 40 Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht nachzuweisen.
Der Fachanwalt hat gemäß § 15 FAO die Teilnahme an mindestens 10 Stunden Fortbildung jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer
nachzuweisen.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrszivilrecht, das Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht. Das Verkehrszivilrecht ist geprägt von der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld-ansprüchen aus Verkehrsunfällen. In jeder Bußgeldsache ist die Prüfung der Wirksamkeit des Bußgeldbescheides unerlässlich. Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es im Wesentlichen um das Recht der Fahrerlaubnis.