Rechtsanwalt Kay Reese


Rechtsanwalt Kay Reese

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Fachanwalt für Strafrecht
    Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl, Strafprozeßrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, BTMG …
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
    Strafzettel, Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkteeintrag
  • Gewerblicher Rechtsschutz


Rechtsanwalt Kay Reese

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrs- und Strafrecht.

Das Strafrecht untergliedert sich in verschiedene Bereiche. Ich verteidige im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, im Jugendstrafrecht sowie auch im Betäubungsmittelstrafrecht und stehe Ihnen auch als Opfer einer Straftat als Nebenklagevertreter mit Rat und Tat engagiert zur Seite.

'Nemo tenetur se ipsum acusare' (Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten/anzuklagen)

Wir verteidigen Sie engagiert, auch in Haftsachen.

Beachten Sie: Eine Einlassung zu den Tatvorwürfen sollte immer erst erfolgen, nachdem Ihr Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakten hatte.

In folgenden Bereichen des Strafrechts sind wir tätig:

  • Jugendstrafrecht
  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Berufungen
  • Revisionen

Herrn Rechtsanwalt Kay Reese wurde mit Beschluss der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 09.06.2010 aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse gestattet, den Titel 'Fachanwalt für Strafrecht' zu führen.

Gemäß § 13 FAO (Fachanwaltsordnung) sind für das Fachgebiet Strafrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,

2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;

3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Des Weiteren ist gemäß § 5 Abs. 1 f) FAO in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Antragstellung die Bearbeitung von mindestens 60 Fällen und die Teilnahme von mehr als 40 Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht nachzuweisen.

Der Fachanwalt hat gemäß § 15 FAO die Teilnahme an mindestens 10 Stunden Fortbildung jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beinhaltet das Verkehrszivilrecht, das Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht. Das Verkehrszivilrecht ist geprägt von der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld-ansprüchen aus Verkehrsunfällen. In jeder Bußgeldsache ist die Prüfung der Wirksamkeit des Bußgeldbescheides unerlässlich. Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es im Wesentlichen um das Recht der Fahrerlaubnis.  


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.reese-rechtsanwalt.de
Rechtsanwalt Kay Reese ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin, Fachanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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Rechtsanwalt Kay Reese Rechtsanwalt Kay Reese
Kurfürstendamm 103/104
10711 Berlin
Deutschland

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030/88719966
Fax:
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Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/strafverteidiger_berlin
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Kay Reese:
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Kay Reese:
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 226 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 180 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.