Rechtsanwalt Markus Sutorius

Rechtsanwalt Markus Sutorius
Rechtsanwalt Markus Sutorius

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Fachanwalt für
    Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • Ausarbeitung und Überprüfung von Teilungserklärungen
    • Prüfung von Kostentragungspflichten
    • Mitwirkung an Eigentümerversammlungen
    • Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
    • Prüfung der Wohngeldabrechnung
    • Probleme mit Mieteigentümern / Mietern
    • Kauf / Verkauf der Eigentumswohnung
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
    Umfassende Betreuung von Banken und Kunden insbesondere auf den Gebieten
    Kreditrecht
    • Verbraucherkredit
    • insbesondere Sittenwidrigkeit, finanzielle Überforderung des Mitunterzeichners
    • Kreditsicherheiten
    • Hypothekenkredit
    • Vorfälligkeitsentschädigung
    • Gewerbekredit
    Zahlungsverkehr
    • Kontoführungsgebühren
    • Kartenmissbrauch
    Kapitalanlage
    • Schadensersatz bei fehlerhafter Anlage
    • grauer Kapitalmarkt
    • korrekte Abwicklung insbesondere bei Online- und Telefonaufträgen
    • Verletzung von Aufklärungs- und Mitteilungspflichten der Bank
    • Börsenrecht
  • Erbrecht
    • Formulierung von Testamenten / Verfügung von Todes wegen
    • Feststellung von Erbschaftsverhältnissen
    • Berechnung der Erbschaft / eventuell Ausschlagung
    • Erbauseinandersetzung
    • Anfechtung von Testamenten / Verfügungen von Todes wegen
    • vermögensrechtliche Abwicklung der Erbschaft
    • Korrespondenz mit Gerichten und Behörden
    • Pflichtteil: Berechnung, Geltendmachung
  • Inkasso
    Die anwaltliche Tätigkeit umfasst im Rahmen einer Inkassotätigkeit insbesondere
    • Ermittlung des Schuldners (teilweise online)
    • gerichtliche Geltendmachung der Forderung
    • Zwangsvollstreckung
    • Teilzahlungsvereinbarungen
    • Geltendmachung bei Insolvenz des Schuldners
    • Überprüfung der eingehenden Zahlungen
  • Allgemeines Zivilrecht
    Alle Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, sowie die Feststellung, Durchsetzung und Sicherung privater Rechte …


Rechtsanwalt Markus Sutorius

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Universität Köln. Die anschliessende Referendarausbildung erfolgte am Oberlandesgericht Köln. Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 abschliessen.

Unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung war ich zwei Jahre in einer mittelständische Bank in der Rechtsabteilung tätig. Danach habe ich mich als Rechtsanwalt selbständig gemacht und war gleichzeitig als Hausverwalter tätig.

Mittlerweile bin ich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigen- tumsrecht zugelassen und bin hauptsächlich auf diesem Gebiet, aber auch auf dem Gebiet des Bankrechtes und des Forderungsmana- gements tätig. Ich bearbeite auch kompetent und zuverlässig Angelegenheiten auf dem Gebiet des Erbrechtes und des Allgemeinen Zivilrechtes (Kaufrecht, Werkvertragsrecht usw.)

Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten und berate auch gerne in englischer Sprache.


Weitere Informationen finden Sie unter:
Rechtsanwalt Markus Sutorius ist gelistet in Rechtsanwälte Köln, Fachanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Markus Sutorius Sutorius
Rechtsanwalt Markus Sutorius

Wittgensteinstr. 35
50931 Köln
Deutschland

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Telefon:
0221/9171613
Fax:
0221/9171614

E-Mail + Internet

E-Mail:
Sutorius@koeln-mietrecht.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/sutorius
Web:

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Markus Sutorius:
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Markus Sutorius:
  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 150,00 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

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