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Medizinrecht
Als Spezialisten im Medizinrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragen in den Bereichen:
Arzthaftungsrecht und Zahnarzthaftungsrecht Arztrecht und Zahnarztrecht Geburtsschadensrecht Arztstrafrecht Arbeitsrecht in Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Berufsrecht von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychologen Datenschutz Krankenhausrecht Chefarztvertragsrecht Privatliquidationsrecht Forderungseinzug von Honorarforderungen Medizinische Kooperationsformen und Gesellschaftsrecht von Arztpraxen, Zahnarztpraxen wie Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ), etc. Vergütungsrecht der Heilberufe nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht Arzneimittelrecht und Pharmarecht Apothekenrecht Medizinprodukterecht Mietrecht für Arztpraxen und Zahnarztpraxen sowie Apotheken Vertragsgestaltung im medizinischen Bereich
Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht.
Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht
Wir sind ein kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Beratung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen. Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung. Gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen einschließlich der Beratung über die damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Chancen und Risiken Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Organvertretern juristischer Personen einschließlich der damit verbunden gesellschaftsrechtlichen Problemstellung Beratung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung Beratung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen Gestaltung von betrieblichen Altersvorsorgeprogrammen Vertretung im Einigungsstellenverfahren Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Wirtschaftsrecht
Vertragsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht Ein Vertrag ist dann gut, wenn er klar strukturiert ist, eine deutliche, verständliche Sprache spricht und auch bei einer im Laufe der Zeit sich veränderten Lebenswirklichkeit noch intelligente Lösungen für die Vertragsparteien bereit hält. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Leitung von konzerneigenen Rechtsabteilungen in großen mittelständischen Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie und des Handels bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie als externe Rechtsabteilung zu den folgenden Rechtsfragen kompetent zu beraten und auch gerichtlich zu vertreten: Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement Vertragsberatung Gestaltung von Lizenz- und Vertriebs- Handelsvertreter und Franchiseverträgen Beratung zu Compliance-Themen Unterstützung des gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäfts Gesellschafterbeschlüssen Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen Gesellschaftsgründungen Konzeption und Umsetzung von Strukturierungsfragen Prozessführung und Schiedsgerichtswesen Forderungseinzug
Oldtimerrecht
Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist selbst leidenschaftlicher Fahrer und Sammler von Oldtimern und Youngtimern. Deshalb beraten und vertreten wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um den Oldtimer und Youngtimer:
Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Oldtimern und Youngtimern, Haftung für Sachmängel und zugesicherten Eigenschaften Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und Garantien Kauf über das Internet und Handelsplattformen wie z. B. ebay Import von Oldtimern und Youngtimern: Zoll, Einfuhrumsatzssteuer Haftung von Gutachtern Eintrittspflicht und Umfang der Haftung des Versicherers bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung (Vandalismus) Geltendmachung von Schadenersatz bei Verkehrsunfällen, bei denen Oldtimer oder Youngtimer beteiligt sind: Wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert. Restaurierung von Oldtimern und Youngtimern: Kostenvoranschläge, Werkverträge, Gewährleistungsrecht, Forderungsbeitreibung Versicherungsverträge Verleih von Oldtimern und Youngtimern Oldtimerrallys, Ausfahrten, Veranstaltungen: Behördliche Erlaubnis, Haftung für Schäden Zulassung: H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, 07-Kennzeichen Herr Rechtsanwalt Kersten Tauer ist Mitglied des Mercedes-Benz R/C 107 SL Club Deutschland e.V.
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