Rechtsanwältin Patricia Ott
Das Strafrecht ist – wie andere Rechtsgebiete auch – einem ständigen Wandel des Rechts und der Rechtsprechung unterworfen. Hinzu kommt, dass die Strafbarkeit zunehmend ausgeweitet wird, z. B. durch Schaffung neuer Straftatbestände und Vorverlegung der Strafbarkeit in den Versuchsbereich.
Eine Spezialisierung ermöglicht eine effektive Verteidigung jeweils auf dem neuesten Stand. Diesen Vorteil mache ich Ihnen als Fachanwältin für Strafrecht nutzbar. Dabei steht für mich stets das Interesse meiner jeweiligen Mandanten im Vordergrund – sei es auf Seiten der Strafverteidigung, sei es im Rahmen der Opfervertretung (Nebenklage).
Ich verteidige weiterhin in Bußgeldsachen sowie Beamte in Disziplinarsachen. Beide Verfahrensarten weisen neben den verwaltungsrechtlichen im Wesentlichen auch strafrechtliche Züge auf.
Notfall
Sollte Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume von der Polizei durchsucht werden oder Sie oder ein Angehöriger festgenommen oder verhaftet worden sein, haben Sie das Recht, einen Strafverteidiger hiervon zu benachrichtigen und zu Rate zu ziehen.
Von diesem Recht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen!
In solchen akuten Notfällen erreichen Sie mich auch außerhalb meiner regulären Geschäftszeiten 24 Stunden am Tag mobil unter der Nummer 0176-96209067.
Die Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, U1 und U3 halten direkt an der Lübecker Str. in Kanzleinähe.
Zudem stehen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
...Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro in Hamburg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 040/20949730.
Vielen Dank !