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Bewertungen

CL

von C. L. am 18.04.2024 um 11:28 Uhr

Absolute Weiterempfehlung
Reiserecht
Schon im Urlaubsort den ersten Kontakt aufgenommen (verloren gegangenes Gepäck) und prompt Antwort mit Hilfe bekommen! Während des gesamten Vorgangs, der sich dank der Airline ca 6 Monat hinzog , ein durchgängig sehr netter, kompetenter und überaus verbindlicher Kontakt. Herr Tödt- Lorenzen hat sich um alles wunderbar gekümmert , inklusive seiner Kostenübernahme durch die Airline am Ende. Ich kann jedem nur empfehlen, Herrn Tödt - Lorenzen zu konsultieren bei jeglichen Reiserechts- Problemen. Denn dann bekommt man auch genau das Geld , was einem zusteht und keine kleinen Pauschalbeträge , welche die Airline einem anbietet.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit unserer Arbeit und deren Ergebnis zufrieden waren.
Bei verlorenem oder verspätetem Gepäck ist es bei allen Fluggesellschaften üblich, dass versucht wird, sich mit fadenscheinigen und meist rechtlich unzutreffenden Argumenten der Verantwortung zu entziehen. Hier ist es notwendig, sich schon zum Zeitpunkt des Verlustes rechtlichen Rat zu holen, zumal die Fristen zur Durchsetzung der Ansprüche sehr kurz sind (7 bzw. 21 Tage nach Aushändigung des Gepäcks, bei Totalverlust 2 Jahre) und die Fluggesellschaften regelmäßig alles und jedes bestreiten. Dem muss vorgebeugt werden.
PS

von P. S. am 01.01.2024 um 20:13 Uhr

Reise
Reiserecht
Zügige Antwort
Vielen Dank für die gute Bewertung. Wir wissen, wie sehr einen manchmal ungeklärte juristische Fragen quälen und bemühen uns, zumindest in den meisten Fällen eine erste Einschätzung abzugeben.
JE

von J. E. am 26.08.2023 um 08:51 Uhr

Ausgleichsleistung nach Flugannullierung
Reiserecht
Sehr unkomplizierte und erfolgreiche Abwicklung des Verfahrens. Der Fall konnte komplett per E-Mail abgewickelt werden, ohne dass ich persönlich in der Kanzlei erscheinen musste. Sehr praktisch auch wenn man wenig Zeit hat. Es konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es freut uns, wenn Sie mit unser Arbeit zufrieden waren. Seit 32 Jahren sind wir im Verkehrsrecht und seit 27 Jahren im Reise- und Tourismusrecht sowie im Luftverkehrsrecht tätig. Aufgrund unserer Erfahrung ist es daher in den meisten Fällen möglich, auch ohne persönlichen Termin in unseren Kanzleiräumen für die Mandanten tätig zu werden. Viele Mandanten aus der ganzen Bundesrepublik, aus Europa und vereinzelt sogar aus Amerika und Asien wissen dies zu schätzen.
DF

von D. F. am 12.07.2023 um 09:51 Uhr

Baustelle im 5 Sterne Hotel
Reiserecht
Wir haben erst ohne Anwalt versucht bei der Reisgesellschaft unser Recht einzufordern ( Baustelle und Lärm im 5 Sterne Hotel), ohne ersichtlichen Erfolg. Dank hochprofessioneller Unterstützung seitens Herr Tödt Lorenzen lief es auf einen außergerichtlichen Erfolg hinaus. Er hat uns schon vor Jahren im Reiserecht sehr gut beraten und weitergeholfen. Ich empfehle Herrn Tödt-Lorenzen auf alle Fälle weiter.
Vielen Dank für die sehr gute und freundliche Bewertung. Nichts ist ärgerlicher, als mit großer Vorfreude und erholungsbedürftig im gebuchten Hotel anzukommen und dort festzustellen, dass man auf einer Baustelle gelandet ist, viele bereits mit dem Reisepreis gezahlte Einrichtungen des Hotels nicht nutzen kann und stattdessen Arbeitern bei deren lärmintensiver Tätigkeit zuschauen zu dürfen. Hier ist es wichtig, dass der Anwalt dem Veranstalter auf Augenhöhe begegnet, dessen Argumente bereits aus Erfahrung kennt und bei der Begründung des Anspruch berücksichtigt sowie eine Minderung durchsetzen kann, die den Ärger zumindest überwiegend kompensiert.
MG

von M. G. am 21.06.2023 um 14:36 Uhr

So wünscht man sich einen Anwalt
Reiserecht
Herr Tödt-Lorenzen hat mich im Fall einer 48 stündigen Flugverspätung erfolgreich vertreten.Sowohl gegen den Reiseveranstalter,als auch gegen die Fluggesellschaft wurden alle geltend gemachten Ansprüche durch das Gericht bestätigt und ich habe mein Geld vollumfänglich zurückerhalten.
Das ruhige und professionelle Auftreten von Herrn Tödt-Lorenzen hat in mir niemals Zweifel am erfolgreichen Ausgang aufkommen lassen.
Auch durch fadenscheinige Argumentationen der Gegenseite hat er sich zu keinem Zeitpunkt aus der Ruhe bringen lasse.
Noch einmal an dieser Stelle vielen Dank an Herrn Tödt-Lorenzen, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann.
Vielen Dank für die positive Bewertung.
Es freut uns, dass wir mit unserer Arbeit überzeugen konnten. Hier einer der häufigen Fälle, dass man aufgrund einer Flugverspätung / -annullierung im Rahmen einer Pauschalreise verspätet den Urlaubsort erreicht und daher bereits bezahlte Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen kann (z.B. Hotel). Gerne verweist der Veranstalter dann darauf, dass mit der Ausgleichsleistung der Fluggesellschaft auch die Minderung des Reisevertrages abgegolten sei oder man sich mit allen Ansprüchen an die Fluggesellschaft wenden muss. Hier kommt es darauf an, die zutreffende Rechtsmeinung zu kennen und diese im Notfall auch dem Gericht vermitteln zu können.
SW

von S. W. am 10.06.2023 um 14:00 Uhr

Kompetente Beratung im Reiserecht
Reiserecht
Seht kompetente Beratung in einem Reiserecht-Fall. Herr Tödt-Lorenzen ist sachlich und klar. Uneingeschränkt empfehlenswert. Wir waren sehr zufrieden.
Es freut uns, dass Sie mit unserer Arbeit sehr zufrieden waren und dass unsere Beratung für Sie aufgrund des Gepäckverlustes zu einem erfreulichen Ergebnis führte.
AA

von A. A. am 26.05.2023 um 07:53 Uhr

Erhebliche Reduzierung der Stornokosten nach Fehlbuchung
Reiserecht
Ich habe Herrn Tödt-Lorenzen am 22.05.2023 für einen vermeintlich aussichtlosen Fall kontaktiert. Bereits 4 Tage später hat er für mich eine extrem positive Einigung mit der Gegenseite erzielt. Anstatt knapp 1.400€ bezahle ich jetzt nur noch 150€ Stornokosten.
Selten so einen guten professionellen Anwalt getroffen. Ich werde Sie gerne jederzeit bei einem neuen Vorfall kontaktieren und kann Sie zu 100% weiterempfehlen.

Vielen Dank!
Vielen Dank für die gute Bewertung. Auch wenn die Reiseveranstalter bei einer zeitigen Stornierung gegenüber dem Reisenden behaupten, an der Entscheidung, die Reisekosten zu einem erheblichen Teil als Stornopauschale zahlen zu müssen, sei nichts zu ändern, läßt sich in manchen Fällen doch ein Weg finden, die Forderung der Gegenseite zumindest reduzieren zu können.
MG

von M. G. am 03.05.2023 um 12:18 Uhr

Zufrieden mit ersten Auskünften
Allgemeine Rechtsberatung
Für die ersten hilfreichen Hinweise zum weiteren Vorgehen bin ich dankbar und ich werde Herrn Tödt-Lorenzen sicher beauftragen, wenn sich Schwierigkeiten mit der anderen Partei auftun sollten.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Es ist immer wichtig, sich "frühzeitig" über seine Rechte zu informieren, damit man bei reise- oder flugrechtlichen Problemen keine Fehler macht und keine Fristen versäumt (die z.B. bei Gepäckverlust nur wenige Tage sind). Gerne sind wir hier behilflich.
MR

von M. R. am 25.04.2023 um 17:40 Uhr

Klage gegen Lufthansa wegen fadenscheiniger Gründe für Flugausfall
Reiserecht
Der Prozess zog sich wegen Corona sehr lange hin. Beweise gegen die falschen Behauptungen der LH hatten wir selber zusammengetragen. Kooperation mit dem Anwalt klappte sehrgut. Die LH wusste anscheinend schon, dass sie gegen diesen erfahrenen Prozessgegner keine Chance hatte, deshalb schickte sie einen völlig ahnungslosen Rechtsvertreter zur Verhandlung. Wir haben haushoch gewonnen.
Danke für die positive Bewertung. Die Fluggesellschaften sind heutzutage dazu übergegangen, auf außergerichtliche Schreiben und Forderungen abweisend oder meist gar nicht zu antworten und hoffen, dass sich die Sache damit erledigt hat, was nach einer Statistik eines großen Fluggastrechteportals auch in ca, 75 % der Fälle zutrifft. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, wenn die restlichen 25 % mit anwaltlicher Hilfe den Weg zum Gericht einschlagen. Bei einer fachkundigen Begründung eines Reiserechtspezialisten erkennen die Fluggesellschaften dann meist schon nach der Zustellung der Klageschrift an.
JB

von J. B. am 01.03.2023 um 07:28 Uhr

Extrem kompetent, effizient und zuverlässig
Reiserecht
Fall: Eine Fluggesellschaft verweigerte die Bezahlung einer Entschädigung trotz Verspätung um mehr als 10 Stunden. In Regensburg (Heimatstadt) hat jeder Rechtsanwalt nur abgewunken und die Augen verdreht. Bei dem Streitwert (ca. 650,-) wollte keiner auch nur den Finger krumm machen. Herr Tödt-Lorenzen hat sich dagegen offensichtlich auf solche Fälle spezialisiert. Ich habe die Fakten sauber geliefert, er hat eine Rückfrage gemacht und mir genau erklärt wie es läuft und drei Monate später hatte ich das Geld am Konto. Dass man Anwalts- und Gerichtskosten vorher selber vorschiessen muss, ist tatsächlich eine psychologische Hürde. Mit der rechnen die Fluggesellschaften scheinbar systematisch und hoffen auf möglichst viele Abbrecher. Ich habe diesbezüglich schon böse Erfahrungen gemacht mit Rechtsanwälten, die hauptsächlich darauf achteten, dass deren Kasse stimmt. Erfolg garantieren kann kein Rechtsanwalt, aber bei diesem Rechtsanwalt ist der Vorschuss bestens aufgehoben! 100% Weiterempfehlung !!!
Vielen Dank für die gute Bewertung. In der Tat "vertrauen" die Fluggesellschaften darauf, dass die Passagiere bei Flugverspätungen entweder ihre Rechte nicht kennen (obwohl sie eigentlich verpflichtet sind, jedem Passagier eines verspäteten Fluges eine schriftliche Belehrung auszuhändigen) oder aber sich sträuben, die Sache gerichtlich klären zu lassen (daher reagieren die Gesellschaften auf außergerichtliche Schreiben erst gar nicht oder lehnen Ansprüche kategorisch ab). In einer Studie wurde festgestellt, dass lediglich 15 % aller bestehenden Ansprüche durchgesetzt werden. Da lohnt es sich für die Gesellschaften hier noch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen. 85 % hat man gespart.
Richtig ist, dass - wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist - die Gerichts- und Anwaltskosten als Vorschuss gezahlt werden müssen. Aber auch der Anwalt muss die Gerichtskosten sofort zahlen, sonst fängt das Gericht erst gar nicht an.
Und leider haben wir im Laufe unserer über 30-jährigen Tätigkeit Außenstände in fünfstelliger Euro-Höhe angesammelt durch Mandanten, die versprachen, sofort nach Abschluss der Sache zu zahlen und bei denen sich dann herausstellte, dass sie insolvent sind und die Arbeit von vielen Stunden und Tagen damit umsonst war.