52 Anwälte für Aufrechnung in der Nähe von Waldmohr (50 km Umkreis) | Seite 3

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann
Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann
Fuisting & Klein, Berliner Promenade 12, 66111 Saarbrücken 6767.1626857338 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr Herr Rechtsanwalt Jan Peter Hoffmann bietet im Umkreis von Waldmohr Rat und Unterstützung im Bereich Aufrechnung
(28.11.2022) Herr Hoffmann zeichnet sich aus durch eine kompetente, zügige und zielgerichtete Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Weingart
Kanzlei Stephan Weingart, Pavillonstr. 15, 66740 Saarlouis 6747.3335062273 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Weingart ist im Umkreis von Waldmohr Ihr Ansprechpartner zum Thema Aufrechnung
(27.12.2018) Freundlich,fachlich, kompetent, alles in allem Top
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Klieber
Rechtsanwalt Stefan Klieber
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Klieber bietet im Bereich Aufrechnung Beratung und Vertretung im Umkreis von Waldmohr
Profil-Bild Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Rechtsanwältin Charlotte Jentsch
Charlotte Jentsch, Am Marktplatz 1, 66914 Waldmohr 6780.6521901896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Charlotte Jentsch ist Ihr kompetenter Partner in Waldmohr für Rechtsfragen rund um Aufrechnung
(20.01.2024) Mein Problem hatte sich vor dem RA-Termin erledigt.

Rechtstipps zum Thema Aufrechnung von Anwälten aus Waldmohr (50 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Aufrechnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufrechnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Aufrechnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufrechnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufrechnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Waldmohr?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Waldmohr. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Waldmohr zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Waldmohr!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.