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Die Anwaltskanzlei v. Hohenhau betreut vornehmlich Mandate im Bereich des IT-Rechts. Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die gerichtliche Tätigkeit, d.h. allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr ist es das Ziel, unseren Mandanten bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten. Die Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst im Bereich des IT-Vertragsrechts sowohl die Erstellung, als auch die Überprüfung von Verträgen in den verschiedenen Rechtsgebieten.Immer mehr User von Tauschbörsen (Filesharing) werden beim illegalen Down/Upload von MP3s oder Filmen ertappt und mit kostenpflichtigen Abmahnungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Strafverfahren überzogen. Oftmals werden für diese Urheberrechtsverletzungen einige tausend Euro als Schadensersatz geltend gemacht. Rasches und überlegtes Handeln ist hier gefragt, um nicht teure einstweilige Verfügungen zu riskieren. Straftaten im Bereich der Internetkriminalität und des Computerstrafrechts haben stark zugenommen. In dieser sehr speziellen Materie des Strafrechts kommt es nicht nur auf fundierte strafrechtliche Kenntnisse an, sondern auch auf technisches Fachwissen und die Fähigkeit schwierige technische Vorgänge dem Gericht und der Staatsanwaltschaft verständlich zu machen. Unsere Kanzlei vertritt Sie deutschlandweit in allen Bereichen des IT-Strafrechts. Rechtsanwalt v. Hohenhau ist seit 2007 Fachanwalt für Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) und seit Jahren als Lehrbeauftragter für Internetrecht beim Berufsförderungswerk der Dr. Robert Eckert Schulen sowie als Dozent der IHK Akademie Ostbayern tätig. Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen. Tätigkeitsschwerpunkte
Ich stehe Ihnen gerne via Telefonberatung und E-Mail-Beratung zur Verfügung.
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