Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau (Anwaltskanzlei v. Hohenhau Kanzlei für IT-Recht)

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Weiter Informationen zur Kanzlei erhalten Sie auch auf unseren Webseiten unter www.e-anwalt.de

Die Anwaltskanzlei v. Hohenhau betreut vornehmlich Mandate im Bereich des IT-Rechts.

Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die gerichtliche Tätigkeit, d.h. allein auf das Führen von Prozessen. Vielmehr ist es das Ziel, unseren Mandanten bereits im Vorfeld Probleme und Konfliktpunkte aufzuzeigen und diesbezüglich sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Die Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst im Bereich des IT-Vertragsrechts sowohl die Erstellung, als auch die Überprüfung von Verträgen in den verschiedenen Rechtsgebieten.

Immer mehr User von Tauschbörsen (Filesharing) werden beim illegalen Down/Upload von MP3s oder Filmen ertappt und mit kostenpflichtigen Abmahnungen, strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Strafverfahren überzogen. Oftmals werden für diese Urheberrechtsverletzungen einige tausend Euro als Schadensersatz geltend gemacht. Rasches und überlegtes Handeln ist hier gefragt, um nicht teure einstweilige Verfügungen zu riskieren. 

Straftaten im Bereich der Internetkriminalität und des Computerstrafrechts haben stark zugenommen. In dieser sehr speziellen Materie des Strafrechts kommt es nicht nur auf fundierte strafrechtliche Kenntnisse an, sondern auch auf technisches Fachwissen und die Fähigkeit schwierige technische Vorgänge dem Gericht und der Staatsanwaltschaft verständlich zu machen. Unsere Kanzlei vertritt Sie deutschlandweit in allen Bereichen des IT-Strafrechts.

Rechtsanwalt v. Hohenhau ist seit 2007 Fachanwalt für Informationstechnologierecht (Fachanwalt IT-Recht) und seit Jahren als Lehrbeauftragter für Internetrecht beim Berufsförderungswerk der Dr. Robert Eckert Schulen sowie als Dozent der IHK Akademie Ostbayern tätig.

Zu unseren Mandanten zählen einige der größten nationalen und internationalen Internetprovider, deutsche und international angesiedelte Unternehmen und Konzerne sowie Mandanten aus den Bereichen der Software- und Hardwareindustrie, Wirtschaft, Tourismus und Gesundheitswesen.


Tätigkeitsschwerpunkte
IT-Recht

EDV-Online Recht

  • Erstellung, Überprüfung und Gestaltung von IT-Verträgen wie z.B. Serverhousingverträge, Domainprovidingverträge, Webhostingverträge, Softwarekauf, -erstellung, Software- & Hardwarepflegeverträge, Lizenzverträge etc
  • Marken- und urheberrechtliche Prüfungen sowie anwaltliche Vertretung bei illegalem Up/Download und urheberrechtlichen Problemen (Abmahnung Filesharing / Tauschbörsen)
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Domain -  Domainstreitigkeiten
  • Überprüfung von Webprojekten auf rechtliche Probleme, Impressumspflichten, Haftung für Links und Inhalte, Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften, Datenschutz, etc.
  • Erstellung, Überprüfung, Anpassung und Neugestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Strafrecht
  • IT-Strafrecht - Computerbetrug, EDV- und Internetkriminalität
  • Deutschlandweite Vertretung in allen strafrechtlichen Prozessen,
    vor allem im Bereich EDV- und Internetkriminalität und Computerstraftaten, wie z.B. Hacken von Server, Jugendschutz, Kinderpornographie, Verletzung von Urheberrechten, Verbreitung oder Besitz von strafrechtlich relevanten Inhalten über das Netz, etc

Ich stehe Ihnen gerne via Telefonberatung und E-Mail-Beratung zur Verfügung.



Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau (Anwaltskanzlei v. Hohenhau Kanzlei für IT-Recht) ist gelistet in Rechtsanwälte Regensburg und Fachanwälte Regensburg

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Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau
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Kanzlei für IT-Recht

Dachauplatz 8
93047 Regensburg

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau:
  • IT-Recht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Markus v. Hohenhau:
  • Domainrecht
  • IT-Recht
  • Markenrecht & Urheberrecht
  • Strafrecht
  • Urheberrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.