
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
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Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
Fortbildungsbescheinigung des DAV
Als Fachanwältin für Familienrecht berate und betreue ich Sie in allen Bereichen des Familien- und Erbrechtes vollumfänglich, auch in angrenzende Rechtsgebiete hinein. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden folgende Angelegenheiten:
Rechtsanwältin Nicole von Ahsen
Seit 1994 bin ich als Anwältin vor allem im Bereich des Familienrechts tätig. 2001 wurde mir nach Nachweis von Erfahrung und bestandener Sachkundeprüfung die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Wie Sie aus dem Fortbildungsnachweis entnehmen können, habe ich mich stets auch über die notwendige Pflichtfortbildung hinaus durch Seminare fortgebildet, um dem hohen Qualitätsstandard der Kanzlei Jürgen Arnold u. Kollegen zu genügen. Ich bin Mitglied des Münchener Anwaltsvereines und des Deutschen Anwaltsvereines sowie der Arbeitsgemeinschaft Familien-und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereines. Ferner bin ich Kontaktanwältin des ISUV.
Doch können Sie als Mandant nicht nur beste juristische Beratung erwarten. Familienrechtliche Probleme haben einen sehr privaten, individuellen Hintergrund und stets auch weitreichende Folgen in fast alle Bereiche des täglichen Lebens hinein. Oft haben Mandanten den Eindruck, durch eine Trennung werde ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen, ihr gesamtes Leben gerate aus den Fugen und wissen nicht, wie es weiter gehen soll, auch finanziell. Wenn es um Kinder geht, nimmt die Sorge um diese und auch die Angst vor dem Verlust überhand.
Zur umfassenden Wahrnehmung eines Mandats in familienrechtlichen Angelegenheiten gehört für mich daher auch, dass Sie mir Ihre ganz persönliche Problemsituation all ihrer Komplexität anvertrauen können. Sie können erwarten, dass ich Ihnen zuhöre und natürlich auch die gebotenen juristischen Maßnahmen - auch außerhalb des Familienrechts – und in Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen ergreife, die erforderlich sind, um Ihre Interessen durchzusetzen oder im Falle von Kindern, deren Wohl zu wahren. Darüber hinaus aber ist es mein Ziel, Ihnen bei Bedarf auch die Wege und Mittel aufzuzeigen, die Sie aus der Lebenskrise führen, so dass Sie Ihr Leben wieder in den Griff bekommen können, statt sich ausgeliefert zu fühlen und Sie dabei zu unterstützen, Ihren eigenen Weg zu gehen.
Wichtig ist mir, zu erfassen, was Ihnen wesentlich, für Sie bedeutsam ist und danach den auf Ihre Situation zugeschnittenen juristischen Weg einzuschlagen, mit dem diese Ziele erreicht werden können. Dabei kann häufig ein nervenaufreibendes, zeit- und kostenintensives gerichtliches Verfahren vermieden werden zugunsten von Mediation, Sorge- und Umgangsvereinbarungen sowie notariell zu beurkundenden Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hierdurch werden, wenn es z. B. um den nachehelichen Unterhalt und die Vermögensauseinandersetzung oder den Zugewinnausgleich geht, häufig für beiden Seiten die wirtschaftlich besten Ergebnisse erzielt. Genauso kann aber auch gerade ein gerichtliches Verfahren angezeigt sein, um zum Beispiel durch einstweilige Anordnungsverfahren in Sorge- und Umgangssachen oder Unterhaltsangelegenheiten schnell zu einer vorläufigen Regelung zu gelangen und eine Beruhigung der Situation sowie eine Klarstellung der rechtlichen Positionen herbeizuführen.
Mit Ihnen den für Sie persönlich richtigen Weg einzuschlagen um Ihre Ziele zu erreichen und Ihnen auch für Probleme außerhalb des Familienrechts zur Seite zu stehen- hierfür stehe ich mit dem Team der Kanzlei Jürgen Arnold und Kollegen.
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Sekretariat für eine persönliche oder telefonische Besprechung. Gerne berate ich Sie auch schriftlich, per e-mail und bei Bedarf in englischer Sprache.
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