Das Wichtigste zum Impressum-Generator

Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung, für Websites, Blogs und in sozialen Medien ist immer noch ein Thema, über das Unsicherheit herrscht. Nach wie vor erhalten Betreiber von Websites mit einem falsch formulierten, unvollständigen oder ganz ohne Impressum eine Abmahnung.

Mit einem schlechten Impressum können Abmahner leicht Geld verdienen. Verschiedene Websites bieten kostenfreie Impressums-Generatoren an, die eine individuelle Beratung durch einen Anwalt aber nicht ersetzen. Je nach Gewerbe ist das Impressum nämlich an umfangreiche rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft, die ein Generator nicht berücksichtigt.

Die inhaltliche Gestaltung eines Impressums mithilfe des passenden Anwalts hingegen und die korrekte Einbindung auf der eigenen Seite sind gar nicht so schwer.

Was ist ein Impressum?

In einem Impressum steht, wer für den Inhalt einer Website verantwortlich ist. Es ist ein Text auf einer Website, der u. a. folgende Informationen beinhaltet:

  • Voller Name des Website-Besitzers
  • Adresse des Website-Besitzers
  • E-Mail-Adresse, über die Internet-Nutzer dem Besitzer eine Nachricht schreiben können
  • Telefonnummer, unter der Internet-Nutzer den Besitzer telefonisch erreichen können

Warum ist ein Impressum wichtig?

Ein Impressum ist keine Schikane. Es steht vielmehr für Seriosität und Verbraucherschutz. Anbieter von Dienstleistungen im Internet sollen deutlich und unmissverständlich als solche gekennzeichnet sein. Das Telemediengesetz fordert hier Transparenz und klare Verhältnisse. Wer Dienste und Informationen entgegennimmt, hat auch das Recht, umfassend darüber aufgeklärt zu werden, mit wem er es zu tun hat und wie er den Anbieter der Dienstleistung kontaktieren kann.

Benötige ich für meine Social Media-Seite oder meinen Blog ein Impressum?

Firmen und Dienstleister sind mittlerweile auch auf Social Media-Plattformen wie Facebook aktiv. Dort gilt die Impressumspflicht ebenfalls. Der Grund: Wer auf einer Plattform agiert, die ein externer Dritter bereitstellt, kann die Verantwortung für sein Handeln, von ihm veröffentlichte Inhalte und Pflichten als Dienstleister nicht von sich weisen. Soziale Medien, die „Vermittler“ zwischen Dienstleister und Kunde sind, entbinden nicht von der Kennzeichnungspflicht.

Zu Plattformen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden (z. B. Blogspot oder Wordpress), gehören auch Blogs. Zum einen muss der Blog-Anbieter seinen Pflichten nach dem Telemediengesetz nachkommen. Zum anderen sind Dienstleister für ihre angebotene Dienstleistung zusätzlich selbst verantwortlich. Das heißt, beide unterliegen der Impressumspflicht.