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Herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
Auf Ihren Besuch freuen sich:
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Rechtsanwältin Christine Wittmann
Rechtsanwalt Ulrich Wittmann
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Wittmann Rechtsanwälte
In unserer zivilrechtlich orientierten Kanzlei stellen die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Mietrecht für Wohnraum und Gewerbe, Verkehrsrecht, sowie IT-Recht und Vergaberecht die Schwerpunkte unserer Tätigkeit dar.
Dabei sind uns beide Seiten eines Rechtsverhältnisses und die damit verbundene Interessenlage gut bekannt: Sowohl als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, als auch als Mieter oder Vermieter von Wohnraum oder einer Gewerbeimmobilie sind Sie bei uns richtig.
Im IT-Recht beraten und vertreten wir Verbraucher, Unternehmer und Behörden bei allen auftretenden rechtlichen Problemen und Fragestellungen.
Im Vergaberecht bieten wir Behörden und Unternehmen unsere Unterstützung und unseren rechtlichen Rat.
Nach Vereinbarung sind auch Termine zu anderen Zeiten möglich.
Die Kanzlei ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, zudem stehen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Geschäftszeiten
Mo - Do 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Fr 09.00 - 12.00 Uhr
- Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer bei sämtlichen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis: Zeugnis, Lohnforderungen, Urlaub, Mutterschutz, etc.
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der rechtsicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vorbereitung von Kündigungen, Gestaltung und Verhandlung von Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen.
- Mietrecht
Rund ums Mietverhältnis tauchen viele Fragen auf: zu Abschluss und Kündigung des Mietvertrages, Räumung, Wohnungsmängel und Mietminderung, Mieterhöhung, oder zur jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Dabei gilt es gravierende Unterschiede im Wohnraummietrecht oder Gewerbemietrecht zu beachten.
- Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall korrespondieren und verhandeln wir mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei stellen wir sicher, dass sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Ersatzfahrzeug, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfallschäden und Haushaltsführungsschäden, gefordert werden. Wir überwachen, ob die Versicherung diese vollständig reguliert.
Sollte dies nicht der Fall sein, machen wir Ihre Personen- und Sachschäden gerichtlich geltend.
- IT-Recht
Informationstechnologierecht, oder kurz: IT-Recht, wird nicht durch ein einzelnes Gesetz bestimmt, sondern durch seinen Gegenstand: die Informationstechnologie.
Informationstechnologie ist heute eine Ware, die hergestellt, verkauft und vermietet wird. Sie ist der Gegenstand von Planungs-, Beratungs- und anderen Dienstleistungen. Sie ist Produktionsmittel und Möglichkeit, am Geschäftsverkehr teilzunehmen. Sie dient Meinungsbildung, Spiel und Unterhaltung und jeder Mensch ist in einer Vielzahl von Datenbanken mit persönlichen Daten erfasst. Und natürlich wird Informationstechnologie auch für kriminelle Zwecke missbraucht.
- Vergaberecht
Wir bieten Ihnen Unterstützung im Vergabeverfahren sowohl als Beschaffer (Behörde) als auch als Bieter (Unternehmen).
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