Schuster Lentföhr & Partner


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Herzlich willkommen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. Wir beraten Sie im Wirtschaftsrecht rund um das Unternehmen und dessen Verträge, seine Geschäftsführer und Unternehmensnachfolge. Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Informationstechnologierecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht.

Im Privatrecht beraten wir in Fragen des täglichen Lebens rund um Arbeitsrecht, Alter und Betreuung, Familienrecht, Kaufrecht, Lohnsteuerhilfe, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht und Verbraucherschutz insbesondere im Internet.


Anfragen können auch in englisch und französisch gestellt werden ... (english spoken; on parle francais)

Auf Ihren Besuch freuen sich:

Rechtsanwalt Christian Lentföhr
Rechtsanwalt
Christian Lentföhr
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
... kam über das internationale Recht zum Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Er hält Vorträge und veröffentlicht Fachartikel zu aktuellen Fragen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Als Vorstands- und Beiratsmitglied kennt er auch die unternehmensinterne Sicht von Verhandlungen.


Rechtsanwalt Friedrich Kötter-Boisserée
Rechtsanwalt
Friedrich Kötter-Boisserée
Fachanwalt für Steuerrecht
... wird von seinen Mitmenschen auf Grund seiner Ausdauer und Gründlichkeit geschätzt. Seine Leidenschaft gilt Gestaltungen im Gesellschaftsrecht, Umwandlungssteuerrecht und Steuerstrafrecht. Er hält bankeninterne Vorträge über Steuergestaltungen und Gemeinnützigkeitsrecht.


Rechtsanwalt Horst Leis, LL.M.
Rechtsanwalt
Horst Leis, LL.M.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
... pflegt sein besonderes Interesse an Technologie und Recht. Als Dozent zu diesem Thema sowie zum anwaltlichen Berufsrecht referiert er bundesweit. Durch seine frühere Tätigkeit als Justiziar kennt er auch die kaufmännische Sichtweise.


Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwältin Ariane von Seherr-Thoss liegen in den Bereichen

  • Erbrecht
  • Familienrecht

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt M. de La Riva liegen in den Bereichen

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Rasmus Keller liegen in den Bereichen

  • gewerblicher Rechtschutz, Marken, Patente
  • Wirtschaftsrecht

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietmar G. Frei liegen in den Bereichen

  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht


Unternehmensprofil

Schuster, Lentföhr und Partner haben am 1. Oktober 1991 die Tätigkeit zunächst als Wirt-schaftsprüfer und Steuerberater aufgenommen, sie feiern damit dieses Jahr zwanzigjähriges Firmenjubiläum. Die Rechtsanwälte sind seit März 1996 tätig. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Josephinenstraße 11-13, in unmittelbarer Nähe der Königsallee und zum Martin-Luther-Platz. Die Büroräume sind in einer ruhigen City-Lage gelegen und haben eine zentrale Anbindung sowie Parkmöglichkeiten in den benachbarten Parkhäusern. Die Gesellschaft bietet ihren Mandanten eine Vielzahl von fachlichen Beratungsleistungen aus einer Hand.Die Firmenabkürzung WSP weist auf ihre Zielsetzung hin. „W" steht für Wir, „S" für sind und „P" steht für Partner der betreuten Unternehmen.

Derzeit betreuen wir mit 20 Mitarbeitern ca. 400 Mandanten, darunter Privatpersonen, Einzelunternehmen, Gesellschaften aller Art (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) und aus allen Branchen mit Sitz in Deutschland und dem europäischen Ausland.

Wir unterstützen und beraten Sie an allen Orten Deutschlands und in jedem anderen europäischen Staat. In der selben Weise agieren wir auch für unsere ausländischen Mandanten und deren Tochterunternehmen bzw. Niederlassungen in Deutschland. Ihnen ist gemein, den Mandanten feste Ansprechpartner zur Seite zu stellen, um für Konti-nuität Sorge zu tragen. Dieses Konzept haben die WSP und die Rechtsanwälte seit Beginn an konsequent und mit Erfolg umgesetzt, sie betreuen Unternehmen diverser Branchen im Produktions-, Handels- und Dienstleistungssektor sowie Versicherungen (Sterbekassen und Versorgungswerke) sowie Vereine und gemeinnützige Träger, wie Wohlfahrtsunternehmen und Stiftungen.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.wsp.de

Schuster Lentföhr & Partner ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Fachanwälte Düsseldorf

Kontakt

Adresse

Schuster Lentföhr & Partner
Josephinenstr. 11-13
40212 Düsseldorf

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0211/658810
Fax:
0211/6581789

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law@wsp.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/wsp
Web:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften bei der Schuster Lentföhr & Partner:
  • Arbeitsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • IT-Recht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Steuerrecht
  • Versicherungsrecht

Rechtsgebiete bei der Schuster Lentföhr & Partner:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • IT-Recht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Versicherungsvertreterrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von NULL € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über NULL € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

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