- Fachanwalt für Erbrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Über 33 Jahre Berufserfahrung
Kanzlei Räuchle
Herr Rechtsanwalt Räuchle ist Fachanwalt für Erbrecht. Außerdem ist er im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig und unterrichtet dieses als Dozent an der ISBA Internationale Studien- und Berufsakademie in Freiburg. Ferner bearbeitet er das Grundstücks- und Immobilienrecht.
Erbrecht
Im Bereich Erbrecht ist er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen auf diesem Gebiet behilflich. Er berät Sie umfassend, wenn Sie Fragen zu letztwilligen Verfügungen haben und kümmert sich um deren Entwurf, egal ob Testament oder Erbvertrag. Auch bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder Pflichtteilsregelungen hilft er gerne weiter. Umfassende Beratung bietet er Ihnen ebenso zur Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen und rund um die Nachlassverbindlichkeiten an. Auch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten gehört zu seinen Kompetenzen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Räuchle seine juristische Betreuung bei der Gründung, Nachfolge oder Fusion Ihres Unternehmens an, wobei er bei der Gestaltung von entsprechenden Verträgen nicht nur geschäftliche, sondern auch menschliche Aspekte beachtet. Er unterstützt Sie mit seinen gründlichen juristischen Kenntnissen und gesammelten Erfahrungen bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform für Ihre Gesellschaft und die Gestaltung von Verträgen mit Dritten. Es empfiehlt sich zur Streitschlichtung auch, vorsorgliche Regelungen erstellen zu lassen. Zu den wichtigen Punkten des internationalen Handels berät Sie Rechtsanwalt Räuchle ebenso umfassend.
Grundstücks- und Immobilienrecht
Im Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Wohnungskauf, Haus- oder Grundstückskauf betreut Sie Herr Rechtsanwalt Räuchle umfangreich. Neben der Anfertigung oder Kontrolle eines entsprechenden Kaufvertrages klärt er Sie ebenfalls zu den daraus hervorgehenden Rechte und Pflichte der beteiligten Parteien auf. Wenn Sie Mängel an der zu kaufenden Immobilie bereits vor dem Kauf oder gleich danach festgestellt haben, informiert er Sie über die Ihnen zustehenden Handlungsmöglichkeiten, beispielsweise Minderung beim Immobilienkaufvertrag oder Schadensersatz.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall. Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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