AbgG - Abgeordnetengesetz
- Erster Abschnitt
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag - Zweiter Abschnitt
Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf - Dritter Abschnitt
Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes - § 5 AbgG - Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 6 AbgG - Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 7 AbgG - Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 8 AbgG - Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- § 9 AbgG - Hochschullehrer
- § 10 AbgG - Wahlbeamte auf Zeit
- Vierter Abschnitt
Leistungen an Mitglieder des Bundestages - § 11 AbgG - Abgeordnetenentschädigung
- § 12 AbgG - Amtsausstattung
- § 13 AbgG - Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
- § 14 AbgG - Kürzung der Kostenpauschale
- § 15 AbgG - Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
- § 16 AbgG - Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
- § 17 AbgG - Dienstreisen
- Fünfter Abschnitt
Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen - § 18 AbgG - Übergangsgeld
- § 19 AbgG - Anspruch auf Altersentschädigung
- § 20 AbgG - Höhe der Altersentschädigung
- § 21 AbgG - Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
- § 22 AbgG - Gesundheitsschäden
- § 23 AbgG - Versorgungsabfindung
- § 24 AbgG - Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- § 25 AbgG - Hinterbliebenenversorgung
- § 25a AbgG - Versorgungsausgleich
- § 25b AbgG - Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
- § 26 AbgG - Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
- Sechster Abschnitt
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen - Siebenter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen - Achter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften - Neunter Abschnitt
Übergangsregelungen - § 35 AbgG - Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
- § 35a AbgG - Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
- § 35b AbgG - Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
- § 35c AbgG - Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
- § 36 AbgG - Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 37 AbgG - Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
- § 38 AbgG - Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
- § 38a AbgG
- § 38b AbgG - Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
- § 39 AbgG - Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
- § 40 AbgG - Gekürzte Versorgungsabfindung
- § 41 AbgG - Fortsetzung der Todesfallversicherung
- § 42 AbgG - Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
- § 43 AbgG - Weiterzahlung des Übergangsgeldes
- § 44 AbgG - Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
- Zehnter Abschnitt
Unabhängigkeit des Abgeordneten - § 44a AbgG - Unabhängigkeit des Mandats
- § 44b AbgG - (weggefallen)
- § 44c AbgG - Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- § 44d AbgG - Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
- § 44e AbgG - Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
- Elfter Abschnitt
Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages - Zwölfter Abschnitt
(weggefallen)-
- § 55 AbgG - Aufgaben
- § 56 AbgG - Organisation
- § 57 AbgG - Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
- § 58 AbgG - Geld- und Sachleistungen
- § 59 AbgG - Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
- § 60 AbgG - Rechnungslegung
- § 61 AbgG - Rechnungsprüfung
- § 62 AbgG - Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation
- Zwölfter Abschnitt
(weggefallen)-
- § 55 AbgG - Aufgaben
- § 56 AbgG - Organisation
- § 57 AbgG - Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
- § 58 AbgG - Geld- und Sachleistungen
- § 59 AbgG - Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
- § 60 AbgG - Rechnungslegung
- § 61 AbgG - Rechnungsprüfung
- § 62 AbgG - Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation