BauSparkG - Gesetz über Bausparkassen
- § 1 BauSparkG - Begriffsbestimmungen
- § 2 BauSparkG - Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
- § 2a BauSparkG - Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
- § 3 BauSparkG - Aufsicht
- § 4 BauSparkG - Zulässige Geschäfte
- § 5 BauSparkG - Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
- § 6 BauSparkG - Zweckbindung
- § 6a BauSparkG - Vorgaben für Zuteilungsmassen
- § 7 BauSparkG - Sicherung der Forderungen aus Darlehen
- § 8 BauSparkG - Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
- § 9 BauSparkG - Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
- § 10 BauSparkG - Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 11 BauSparkG - Abberufung von Geschäftsleitern
- § 12 BauSparkG - Vertrauensmann
- § 13 BauSparkG - Besondere Pflichten des Prüfers
- § 14 BauSparkG - Bestandsübertragung
- § 15 BauSparkG - Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
- § 16 BauSparkG - Einstellung des Geschäftsbetriebs
- § 17 BauSparkG - Bezeichnung "Bausparkasse"
- § 18 BauSparkG - Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
- § 19 BauSparkG - Überleitungsbestimmungen
- § 20 BauSparkG - (Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
- § 21 BauSparkG - (Inkrafttreten)