BPersVG - Bundespersonalvertretungsgesetz
- Erster TeilPersonalvertretungen im
Bundesdienst
- Erstes KapitelAllgemeine Vorschriften
- Zweites KapitelPersonalrat,
Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Personalversammlung
- Erster AbschnittWahl und
Zusammensetzung des Personalrates
- Zweiter AbschnittAmtszeit des
Personalrates
- Dritter AbschnittGeschäftsführung
des Personalrates
- Vierter AbschnittRechtsstellung
der Personalratsmitglieder
- Fünfter AbschnittPersonalversammlung
- Sechster AbschnittStufenvertretungen
und Gesamtpersonalrat
- Drittes KapitelJugend- und Auszubildendenvertretung,
Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Viertes KapitelVertretung der nichtständig
Beschäftigten
- Fünftes KapitelBeteiligung der
Personalvertretung
- Erster AbschnittAllgemeines
- Zweiter AbschnittFormen und
Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
- Dritter AbschnittAngelegenheiten,
in denen der Personalrat zu beteiligen ist
- Vierter AbschnittBeteiligung der
Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates
- Sechstes KapitelGerichtliche Entscheidungen
- Siebentes KapitelVorschriften für
besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von
Verschlußsachen
- Zweiter TeilPersonalvertretungen in den
Ländern
- Erstes KapitelRahmenvorschriften für
die Landesgesetzgebung
- Zweites KapitelUnmittelbar für die
Länder geltende Vorschriften
- Dritter TeilStrafvorschriften
- Vierter TeilSchlußvorschriften