EuWG - Europawahlgesetz
- Erster Abschnitt
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland - § 1 EuWG - Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
- § 2 EuWG - Wahlsystem, Sitzverteilung
- § 3 EuWG - Gliederung des Wahlgebietes
- § 4 EuWG - Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 5 EuWG - Wahlorgane
- § 6 EuWG - Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
- § 6a EuWG - Ausschluss vom Wahlrecht
- § 6b EuWG - Wählbarkeit
- § 6c EuWG - Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
- § 7 EuWG - Wahltag
- § 8 EuWG - Wahlvorschlagsrecht
- § 9 EuWG - Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 10 EuWG - Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 11 EuWG - Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 12 EuWG - Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 13 EuWG - Beseitigung von Mängeln
- § 14 EuWG - Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 15 EuWG - Stimmzettel
- § 16 EuWG - Stimmabgabe
- § 17 EuWG - Wahlgeräte
- § 18 EuWG - Feststellung des Wahlergebnisses
- § 19 EuWG - Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 20 EuWG - Unterrichtung über das Wahlergebnis
- Zweiter Abschnitt
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament - Dritter Abschnitt
Schlußbestimmungen