FahrlG 2018 - Fahrlehrergesetz
- Abschnitt 1Fahrlehrerlaubnis
- § 1 FahrlG 2018 - Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis
- § 2 FahrlG 2018 - Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
- § 3 FahrlG 2018 - Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
- § 4 FahrlG 2018 - Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
- § 5 FahrlG 2018 - Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3
- § 6 FahrlG 2018 - Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 2
- § 7 FahrlG 2018 - Fahrlehrerausbildung
- § 8 FahrlG 2018 - Fahrlehrerprüfung
- § 9 FahrlG 2018 - Anwärterbefugnis
- § 10 FahrlG 2018 - Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und der Anwärterbefugnis
- § 11 FahrlG 2018 - Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit
- § 12 FahrlG 2018 - Pflichten des Fahrlehrers und Fahrlehreranwärters, Fahrschülerausbildung
- § 13 FahrlG 2018 - Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
- § 14 FahrlG 2018 - Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
- § 15 FahrlG 2018 - Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
- § 16 FahrlG 2018 - Ausbildungsfahrlehrer und Inhalt der Ausbildung
- Abschnitt 2Fahrschulerlaubnis
- § 17 FahrlG 2018 - Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis
- § 18 FahrlG 2018 - Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis
- § 19 FahrlG 2018 - Gemeinschaftsfahrschule
- § 20 FahrlG 2018 - Kooperation
- § 21 FahrlG 2018 - Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
- § 22 FahrlG 2018 - Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- § 23 FahrlG 2018 - Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- § 24 FahrlG 2018 - Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- § 25 FahrlG 2018 - Meldepflicht des Inhabers einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung
- § 26 FahrlG 2018 - Erteilung der Fahrschulerlaubnis
- § 27 FahrlG 2018 - Zweigstellen
- § 28 FahrlG 2018 - Fortführen der Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis
- § 29 FahrlG 2018 - Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und der verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebs
- § 30 FahrlG 2018 - Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und der für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellten Person
- § 31 FahrlG 2018 - Aufzeichnungen
- § 32 FahrlG 2018 - Unterrichtsentgelte
- § 33 FahrlG 2018 - Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis
- § 34 FahrlG 2018 - Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis
- § 35 FahrlG 2018 - Ausbildungsfahrschule
- Abschnitt 3Fahrlehrerausbildungsstätten
- § 36 FahrlG 2018 - Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
- § 37 FahrlG 2018 - Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung
- § 38 FahrlG 2018 - Antrag auf amtliche Anerkennung
- § 39 FahrlG 2018 - Erteilung der amtlichen Anerkennung
- § 40 FahrlG 2018 - Allgemeine Pflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person
- § 41 FahrlG 2018 - Anzeigepflichten des Inhabers und der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person
- § 42 FahrlG 2018 - Aufzeichnungen
- § 43 FahrlG 2018 - Rücknahme und Widerruf der amtlichen Anerkennung
- Abschnitt 4Sondervorschriften
- Abschnitt 5Seminarerlaubnis
- § 45 FahrlG 2018 - Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren
- § 46 FahrlG 2018 - Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik
- § 47 FahrlG 2018 - Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
- § 48 FahrlG 2018 - Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen nach § 47 Absatz 1 Nummer 5
- § 49 FahrlG 2018 - Evaluierung
- Abschnitt 6Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 7Registrierung
- § 57 FahrlG 2018 - Registerführung und Registerbehörden
- § 58 FahrlG 2018 - Zweck der Registrierung
- § 59 FahrlG 2018 - Inhalt der Registrierung
- § 60 FahrlG 2018 - Übermittlung der Daten zur Registrierung
- § 61 FahrlG 2018 - Übermittlung der Daten aus den Registern
- § 62 FahrlG 2018 - Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
- § 63 FahrlG 2018 - Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
- § 64 FahrlG 2018 - Weiterverarbeitung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
- § 65 FahrlG 2018 - Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 66 FahrlG 2018 - Weiterverarbeitung der Daten durch den Empfänger
- § 67 FahrlG 2018 - Löschung der Daten
- Abschnitt 8Ermächtigungsgrundlagen, Übergangs- und Schlussvorschriften