KKG - Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
- § 1 KKG - Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
- § 2 KKG - Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
- § 3 KKG - Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
- § 4 KKG - Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- § 5 KKG - Mitteilungen an das Jugendamt