MessEG - Mess- und Eichgesetz
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
- Unterabschnitt 1Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- Unterabschnitt 2Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Unterabschnitt 3Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Unterabschnitt 4Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- Unterabschnitt 5Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
- Unterabschnitt 1Verwenden von Messgeräten und Messwerten
- Unterabschnitt 2Eichung und Befundprüfung
- Unterabschnitt 3Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- Abschnitt 6Metrologische Überwachung
- Unterabschnitt 1Marktüberwachung
- Unterabschnitt 2Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- Unterabschnitt 3Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- Abschnitt 7Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8Übergangs- und Schlussbestimmungen