SchwarzArbG 2004 - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Abschnitt 1
Zweck - Abschnitt 2
Prüfungen - § 2 SchwarzArbG 2004 - Prüfungsaufgaben
- § 2a SchwarzArbG 2004 - Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
- § 3 SchwarzArbG 2004 - Befugnisse bei der Prüfung von Personen
- § 4 SchwarzArbG 2004 - Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
- § 5 SchwarzArbG 2004 - Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 5a SchwarzArbG 2004 - Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft
- § 6 SchwarzArbG 2004 - Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum
- § 6a SchwarzArbG 2004 - Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 7 SchwarzArbG 2004 - Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen
- Abschnitt 3
Bußgeld- und Strafvorschriften - § 8 SchwarzArbG 2004 - Bußgeldvorschriften
- § 9 SchwarzArbG 2004 - (weggefallen)
- § 10 SchwarzArbG 2004 - Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
- § 10a SchwarzArbG 2004 - Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
- § 11 SchwarzArbG 2004 - Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern
- Abschnitt 4
Ermittlungen - § 12 SchwarzArbG 2004 - Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
- § 13 SchwarzArbG 2004 - Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
- § 14 SchwarzArbG 2004 - Ermittlungsbefugnisse
- § 14a SchwarzArbG 2004 - Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 14b SchwarzArbG 2004 - Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
- § 14c SchwarzArbG 2004 - Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren
- Abschnitt 5
Datenschutz - § 15 SchwarzArbG 2004 - Allgemeines
- § 16 SchwarzArbG 2004 - Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- § 17 SchwarzArbG 2004 - Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem
- § 18 SchwarzArbG 2004 - Auskunft an die betroffene Person
- § 19 SchwarzArbG 2004 - Löschung
- Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Rechtsweg