SeeArbG - Seearbeitsgesetz
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- § 1 SeeArbG - Anwendungsbereich
- § 2 SeeArbG - Begriffsbestimmungen
- § 3 SeeArbG - Besatzungsmitglieder
- § 4 SeeArbG - Reeder
- § 5 SeeArbG - Kapitän und Stellvertreter
- § 6 SeeArbG - Schiffsoffiziere
- § 7 SeeArbG - Jugendliche Besatzungsmitglieder
- § 8 SeeArbG - Datenschutz
- § 9 SeeArbG - Abweichende Vereinbarungen
- Abschnitt 2Mindestanforderungen für die Arbeit von Besatzungsmitgliedern auf Schiffen
- Unterabschnitt 1Mindestalter
- Unterabschnitt 2Seediensttauglichkeit
- § 11 SeeArbG - Erfordernis der Seediensttauglichkeit
- § 12 SeeArbG - Seediensttauglichkeitszeugnis
- § 13 SeeArbG - Ablehnung der Seediensttauglichkeit, Feststellungen durch die Berufsgenossenschaft
- § 14 SeeArbG - Anordnungsbefugnisse der Berufsgenossenschaft
- § 15 SeeArbG - Rechtsbehelfsverfahren
- § 16 SeeArbG - Zulassung von Ärzten
- § 17 SeeArbG - Überwachung der Ärzte
- § 18 SeeArbG - Übernahme der Untersuchungskosten
- § 19 SeeArbG - Seediensttauglichkeitsverzeichnis
- § 20 SeeArbG - Rechtsverordnungen
- Unterabschnitt 3Besatzungsstärke, Besatzungsliste, Befähigungen
- Unterabschnitt 4Arbeitsvermittlung
- Abschnitt 3Beschäftigungsbedingungen
- Unterabschnitt 1Heuervertrag, Dienstleistungspflicht
- Unterabschnitt 2Bordanwesenheit, Landgang, Gefahren für das Schiff
- Unterabschnitt 3Heuer
- Unterabschnitt 4Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- § 42 SeeArbG - Grundsätze für die Gestaltung der Arbeitszeit
- § 43 SeeArbG - Seearbeitszeit
- § 44 SeeArbG - Hafenarbeitszeit
- § 45 SeeArbG - Ruhepausen und Ruhezeiten
- § 46 SeeArbG - Abweichende Arbeitszeitregelungen für Zwei-Wachen-Schiffe, Bergungsfahrzeuge und Schlepper
- § 47 SeeArbG - Arbeitszeitverlängerung in besonderen Ausnahmefällen
- § 48 SeeArbG - Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
- § 49 SeeArbG - Abweichende Arbeitszeitregelungen durch Tarifvertrag
- § 50 SeeArbG - Übersicht über die Arbeitsorganisation, Arbeitszeitnachweise
- § 51 SeeArbG - Vergütung für Mehr- und Nachtarbeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit
- § 52 SeeArbG - Sonntags- und Feiertagsausgleich
- § 53 SeeArbG - Arbeitszeitregelungen für jugendliche Besatzungsmitglieder
- § 54 SeeArbG - Abweichende Arbeitszeitregelungen für jugendliche Besatzungsmitglieder durch Tarifvertrag
- § 55 SeeArbG - Rechtsverordnungen
- Unterabschnitt 5Urlaub
- § 56 SeeArbG - Urlaubsanspruch
- § 57 SeeArbG - Urlaubsdauer
- § 58 SeeArbG - Festlegung des Urlaubs
- § 59 SeeArbG - Urlaubsort
- § 60 SeeArbG - Reisekosten
- § 61 SeeArbG - Urlaubsentgelt
- § 62 SeeArbG - Erkrankung während des Urlaubs
- § 63 SeeArbG - Urlaub bei Beendigung des Heuerverhältnisses
- § 64 SeeArbG - Verlängerung des Heuerverhältnisses, Urlaubsabgeltung
- Unterabschnitt 6Kündigung und Beendigung des Heuerverhältnisses
- § 65 SeeArbG - Kündigungsrecht
- § 66 SeeArbG - Kündigungsfristen
- § 67 SeeArbG - Außerordentliche Kündigung durch den Reeder
- § 68 SeeArbG - Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied
- § 69 SeeArbG - Außerordentliche Kündigung durch das Besatzungsmitglied wegen dringender Familienangelegenheit
- § 70 SeeArbG - Entschädigung bei Arbeitslosigkeit wegen Schiffsverlustes oder Schiffbruchs
- § 71 SeeArbG - Beendigung des Heuerverhältnisses bei vermutetem Verlust von Schiff und Besatzung
- § 71a SeeArbG - Verlängerung des Heuerverhältnisses während Gefangenschaft
- § 72 SeeArbG - Zurücklassung
- Unterabschnitt 7Heimschaffung und Imstichlassen
- § 73 SeeArbG - Anspruch auf Heimschaffung
- § 74 SeeArbG - Heimschaffung eines jugendlichen Besatzungsmitglieds
- § 75 SeeArbG - Bestimmungsort der Heimschaffung
- § 76 SeeArbG - Durchführung und Kosten der Heimschaffung
- § 76a SeeArbG - Pflicht zur finanziellen Absicherung für Fälle des Imstichlassens
- § 77 SeeArbG - Behördliche Durchführungsmaßnahmen bei der Heimschaffung
- § 78 SeeArbG - Verfügbarkeit von Rechtsvorschriften über Heimschaffung
- Unterabschnitt 8Verfahren bei Tod von Besatzungsmitgliedern
- Abschnitt 4Berufsausbildung an Bord
- § 81 SeeArbG - Vertrag über die Berufsausbildung für einen Beruf an Bord
- § 82 SeeArbG - Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord
- § 83 SeeArbG - Vertrag über die Berufsausbildung auf Fahrzeugen der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei
- § 84 SeeArbG - Vergütungsanspruch
- § 85 SeeArbG - Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- § 86 SeeArbG - Probezeit
- § 87 SeeArbG - Beendigung
- § 88 SeeArbG - Kündigung
- § 89 SeeArbG - Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
- § 90 SeeArbG - Berufsausbildung auf Schiffen des Bundes und der Länder
- § 91 SeeArbG - Zuständige Stelle
- § 92 SeeArbG - Rechtsverordnungen
- Abschnitt 5Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung
- Unterabschnitt 1Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen
- Unterabschnitt 2Verpflegung einschließlich Bedienung
- Abschnitt 6Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, medizinische und soziale Betreuung
- Unterabschnitt 1Anspruch auf medizinische Betreuung an Bord und an Land
- § 99 SeeArbG - Anspruch auf medizinische Betreuung
- § 100 SeeArbG - Besonderheiten bei der medizinischen Betreuung im Inland
- § 101 SeeArbG - Besonderheiten bei der medizinischen Betreuung im Ausland
- § 102 SeeArbG - Ruhen des Anspruchs auf medizinische Betreuung auf Kosten des Reeders
- § 103 SeeArbG - Ende der medizinischen Betreuung auf Kosten des Reeders
- Unterabschnitt 2Heuerfortzahlung und sonstige Ansprüche im Krankheitsfall
- Unterabschnitt 3Gewährleistung der medizinischen Betreuung durch den Reeder
- § 107 SeeArbG - Medizinische Räumlichkeiten und medizinische Ausstattung
- § 108 SeeArbG - Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt
- § 109 SeeArbG - Durchführung der medizinischen Betreuung und Kontrollen an Bord
- § 110 SeeArbG - Überwachung
- § 111 SeeArbG - Ausnahmen
- § 112 SeeArbG - Funk- und satellitenfunkärztliche Betreuung
- § 113 SeeArbG - Rechtsverordnungen
- Unterabschnitt 4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Unterabschnitt 5Zugang zu Sozialeinrichtungen an Land
- Unterabschnitt 1Anspruch auf medizinische Betreuung an Bord und an Land
- Abschnitt 7Ordnung an Bord und Beschwerderecht
- Unterabschnitt 1Einhaltung der Ordnung an Bord
- § 120 SeeArbG - Verhalten an Bord
- § 121 SeeArbG - Verantwortung des Kapitäns für die Erhaltung von Sicherheit und Ordnung
- § 122 SeeArbG - Anordnungsbefugnis der Schiffsoffiziere und der anderen Vorgesetzten
- § 123 SeeArbG - Pflichten der Vorgesetzten
- § 124 SeeArbG - Pflichten der Besatzungsmitglieder und der sonstigen an Bord befindlichen Personen
- § 125 SeeArbG - Anbordbringen von Personen und Gegenständen
- § 126 SeeArbG - Besatzungsmitgliedern gleichgestellte Personen
- Unterabschnitt 2Beschwerderecht, Beschwerdeverfahren
- Unterabschnitt 1Einhaltung der Ordnung an Bord
- Abschnitt 8Zeugnisse und Verantwortlichkeit des Flaggenstaates
- Unterabschnitt 1Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen und an Land
- Unterabschnitt 2Seearbeitszeugnis und Seearbeits-Konformitätserklärung
- Unterabschnitt 3Fischereiarbeitszeugnis
- Unterabschnitt 4Nicht zeugnispflichtige Schiffe
- Unterabschnitt 5Anerkannte Organisationen
- Unterabschnitt 6Rechtsverordnungen
- Abschnitt 9Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge und Verantwortlichkeit des Hafenstaates
- Unterabschnitt 1Anforderungen an Schiffe unter ausländischer Flagge
- Unterabschnitt 2Hafenstaatkontrolle
- Unterabschnitt 3Besatzungsmitglieder auf Schiffen unter ausländischer Flagge
- Abschnitt 10Durchsetzung der Arbeits- und Lebensbedingungen
- Abschnitt 11Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 12Schlussvorschriften
- Unterabschnitt 1Anwendung auf Selbständige
- Unterabschnitt 2Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften
- Unterabschnitt 3Übergangsregelungen