UKlaG - Unterlassungsklagengesetz
- Abschnitt 1
Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - § 1 UKlaG - Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- § 1a UKlaG - Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
- § 2 UKlaG - Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
- § 2a UKlaG - Unterlassungsanspruch bei Verstößen innerhalb der Europäischen Union
- § 2b UKlaG - Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
- § 2c UKlaG - Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen
- Abschnitt 2
Anspruchsberechtigte Stellen - § 3 UKlaG - Anspruchsberechtigte Stellen
- § 3a UKlaG - Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2b
- § 4 UKlaG - Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 4a UKlaG - Überprüfung der Eintragung in der Liste nach § 4
- § 4b UKlaG - Berichtspflichten und Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 4c UKlaG - Aufhebung der Eintragung in der Liste nach § 4
- § 4d UKlaG - Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen
- § 4e UKlaG - Überprüfung und Aufhebung einer Eintragung in der Liste nach § 4d
- § 4f UKlaG - Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3
Verfahrensvorschriften - Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften - § 5 UKlaG - Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
- § 5a UKlaG - Informationspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände und qualifizierten Einrichtungen zu gerichtlichen Verfahren im Inland
- § 6 UKlaG - Zuständigkeit und Verfahren
- § 6a UKlaG - Bekanntmachungen im Verbandsklageregister zu einstweiligen Verfügungen und Klagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- § 7 UKlaG - Veröffentlichungsbefugnis
- Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1 - Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für Klagen nach § 2
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 4
Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen - Abschnitt 5
Außergerichtliche Schlichtung - Abschnitt 6
Anwendungsbereich - Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften - Abschnitt 8
Überleitungsvorschriften