- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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- Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Über 7 Jahre Berufserfahrung
Über mich
Durch Kompetenz und Erfahrung bieten wir in den Bereichen Zivil- und Wirtschaftsrecht eine effiziente Beratung und Vertretung. Besonderen Wert legen wir auf die persönliche Betreuung unserer meist langjährigen Mandanten. Ihr Erfolg ist unser Erfolg. Schnell und unkompliziert sind wir für Sie da, selbstverständlich auch für einen persönlichen Beratungstermin. Wir begrüßen Sie gerne in unserer Kanzlei.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer setzen wir uns im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein. Die Gestaltung des Mietvertrags, die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder die Abwehr einer Mietminderung bzw. Mieterhöhung ist nur eine Auswahl der Leistungen, die wir Ihnen anbieten. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses überprüfen wir auf Formalitäten und den Kündigungsgrund. Weiterhin fechten wir Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung an und sind in allen sonstigen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für Sie da.
Maklerrecht
- Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen und AGB (B2C und B2B)
- Vertretung in Streitfragen zur Maklerprovisionen, Haftung etc.- gerichtlich und außergerichtlich
- Prüfung von Einzelfragen im Maklerrecht, inklusive einem möglichen Widerrufsrecht des Maklerkunden
Forderungsmanagement
Unsere etablierte Abteilung Forderungsmanagement betreibt im Regelfall offene Forderungen, egal in welcher Höhe, durch Inkassomaßnahmen, außer- und gerichtliche Mahn-/Vollstreckungsverfahren sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Streitige Forderungen gehören zu unserem alltäglichen Rechtsgeschäft.
Wir sind Vertragskanzlei von Creditreform, daher sind hohe Erfolgsquoten beim Forderungseinzug und der Zwangsvollstreckung im In- und Ausland sichergestellt. Mit sämtlichen Mahngerichten Deutschlands sind wir online verbunden und nutzen modernste IT-Technologie und Prozesse zur Bearbeitung dieser Mandate. Die enge Zusammenarbeit mit Creditreform, und damit der schnelle Zugang zu Schuldnerdaten, ist eines unserer Alleinstellungsmerkmale. Groß- und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbständige, Online-Handels-Betriebe sowie Privatpersonen gehören zu unserem Gläubiger- bzw. Mandantenkreis.
Insolvenzanfechtung
Abwehr der Anfechtung des Insolvenzverwalters
Das Recht der Insolvenzanfechtung erlaubt es, Vorgänge, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens regelmäßig nicht oder nur nach Maßgabe des AnfG angreifbar sind, zugunsten der Gesamtheit der Gläubiger rückgängig zu machen – und zwar in der Regel dergestalt, dass ein durch diesen Vorgang dem Vermögen des Schuldners entzogener Gegenstand wieder für dessen Schulden haftbar gemacht werden kann. Bei der Insolvenzanfechtung können Mandanten auf unsere langjährigen praktischen Erfahrungen bauen. Wir beraten und vertreten insbesondere Gläubiger bei der Abwehr von Ansprüchen. Hierüber geben wir Ihnen gern auch kurzfristig Auskunft.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten Termin vereinbaren!
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