- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
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- Zivilrecht
Über 16 Jahre Berufserfahrung
Willkommen.
Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen begleiten uns in unserem täglich Leben, regeln Rechtsverhältnisse, Ansprüche, Gebote und Verbote. Die Auslegung von Rechtsnormen stößt oftmals auf unterschiedliche Auffassungen. Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt zeigt die Wege auf, die dem jeweiligen Begehren zur Geltung verhelfen können.
In der Kanzlei Wich & Kollegen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung. Durch Kooperation mit Kollegen anderer Fachdisziplinen kann eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in weiteren Rechtsgebieten (Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht) dargestellt werden.
Arbeitsrecht
Die Vielschichtigkeit des Arbeitsrechts zeigt sich allein bei einem Blick in einen Arbeitsvertrag. Weitere Gestaltung findet das Arbeitsverhältnis bei Anwendbarkeit von Tarifverträgen. Welche konkrete Regelung für das Arbeitsverhältnis gilt, ist entscheidend für die Durchführung und regelmäßig auch im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses von erheblicher Bedeutung, dessen Inhalt konkret zu bestimmen und rechtswirksam auszugestalten. Dies gilt auch für Änderungen während des Arbeitsverhältnisses. Klare vertragliche Regelungen und die offene Kommunikation der Vertragsinhalte und ihrer Bedeutung sind die Grundlagen für ein von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägtes Arbeitsverhältnis. Wir gestalten nach den individuellen Anforderungen Arbeitsverträge für Arbeitgeber, prüfen Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Vertragsschluss, während und für den Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wir beraten und vertreten Sie vorgerichtlich und im Gerichtsprozess vor den Arbeitsgerichten. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
Verkehrsrecht
Verkehrszivilrecht
Im Jahr 2019 sind 2.685.661 Verkehrsunfälle in Deutschland erfasst worden, davon 300.143 mit Personenschaden (Quelle: Statistisches Bundesamt). An erster Stelle steht meist die Frage, wer den Unfall verursacht hat und wer für die Schäden haftet – die Haftung dem Grunde nach. Von mindest gleicher Bedeutung ist die Frage, welcher Schaden zu ersetzen ist – die Haftung der Höhe nach. Als Unfallbeteiligter ohne anwaltlichen Rat mit der Gegenseite über den Schaden zu verhandeln, birgt die Gefahr, seinen Schaden nicht sachgerecht erstattet zu bekommen und somit auf einem meist nicht geringen Teil des Schadens sitzen zu bleiben. Verlassen Sie sich daher nicht auf Versprechen des gegnerischen Versicherers, auch wenn die Haftung des Unfallgegners „eindeutig ist“. Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen, nutzen Sie hierzu gerne das Kontaktformular.
Bußgeldverfahren / Strafverfahren
Sie haben einen Anhörungsbogen, Vernehmungsbogen, Bußgeldbescheid, eine Vorladung zur Vernehmung, bereits einen Strafbefehl oder gar eine Anklageschrift erhalten? Dann ist zügiges Handeln geboten. Riskieren Sie keinen Rechtsverlust durch unnötigen Zeitverlust. Zögern Sie nicht und holen Sie umgehend anwaltlichen Rat ein, in einem ersten Telefonat schätzen wir die Lage ein. Ihre Unterlagen können Sie über nachfolgendes Formular zur Prüfung einreichen.
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass wenn Sie von Ermittlungspersonen als Betroffene*r oder Beschuldigte*r befragt werden, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und vor jeder Aussage einen Verteidiger konsultieren. Vermeiden Sie Nachteile durch unbedachte Äusserungen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Lassen Sie die Erfolgsaussichten prüfen, nutzen Sie hierzu gerne das Kontaktformular.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Kontaktdaten von Michael R. Wich
Adresse
Dr.-Külz-Str. 12
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