219 Anwälte für Befehl
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Befehl
Fragen und Antworten
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Befehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Befehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Befehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Befehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Befehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Befehl ist im Wehrstrafgesetz (WStG) als Anweisung eines militärisch Vorgesetzten an einen Untergebenen definiert. Ein Befehl kann schriftlich, mündlich oder auf andere Weise, beispielsweise durch Handzeichen, Flaggen oder Lichtsignale, gegeben werden. Der befehlende Vorgesetzte erwartet vom Befehlsempfänger Gehorsam, also dass dieser den Befehl ausführt. Ein Berufssoldat oder auch wer Wehrdienst leistet hat mit seiner Einberufung die Befehle der Vorgesetzten zu beachten. Befehlsverweigerung ist nach dem WStG strafbar. So kann ein Soldat wegen Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Befehle, die nicht zu dienstlichen Zwecken gegeben werden oder menschenverachtend sind, also beispielsweise gegen die EMRK verstoßen, müssen nicht befolgt werden. Wer auf Befehl eines Vorgesetzten eine Straftat begeht, ist gem. WStG nur schuldig, wenn er die Rechtswidrigkeit der Tat erkennt oder wenn diese offensichtlich ist. Beispielsweise muss sich ein Wehrdienstleistender, der auf Befehl einen Unbeteiligten schlägt, dafür wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Daneben kann ggf. auch der Befehlsgeber wegen Anstiftung oder Mittäterschaft verurteilt werden.
Nach Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland hat der militärische Bedeutung des Befehles im Alltag abgenommen. Kriegsdienstverweigerung bzw. Wehrdienstverweigerung ist inzwischen ebenso wenig notwendig wie Zurückstellung oder Zivildienst. Auch eine Musterung, mit der der Tauglichkeitsgrad festgestellt werden soll, findet nicht mehr statt, sodass weit weniger Menschen Befehlen ausgesetzt sind, wie noch vor einigen Jahren.
Aber auch in Bereichen außerhalb von Militär, Bundeswehr und NATO spricht man von einem Befehl. Bei Feuerwehr oder Polizei gibt es beispielsweise den Einsatzbefehl oder in einem Nachbarschaftsstreit fallen oft Sätze wie „Du hast mir gar nichts zu befehlen". Im EDV-Recht bezeichnet Befehl eine in den Computer eingeben Anweisung, den dieser dann ausführen soll. Durch einen Virus oder Trojaner ist ein Hacker unter Umständen in der Lage, Befehle auf fremden Computersystemen auszuführen. Das kann im Rahmen von Computerkriminalität strafbar sein und einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.
(ADS)
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