81 Anwälte für Fischereirecht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fischereirecht
Fragen und Antworten
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Fischereirecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fischereirecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Fischereirecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Fischereirecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fischereirecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Fischereirecht umfasst das Seefischereirecht und das Binnenfischereirecht. Während das Seefischereigesetz für ganz Deutschland gilt, haben die Bundesländer im Übrigen eigene Landesfischereigesetze, die es zu beachten gilt.
Zunächst einmal steht das Fischereirecht grundsätzlich dem Eigentümer des Grundstücks zu, auf dem sich das Gewässer samt Fischen befindet, sog. Eigentümerfischereirecht. Er kann jedoch mit einem Anglerfreund z. B. einen Pachtvertrag schließen und ihm sein Fischereirecht übertragen. Ferner kann er einen sog. Gewässerschein bzw. Erlaubnisschein ausstellen und damit andere Personen in seinem Gewässer angeln lassen. Um zu verhindern, dass es zur Überfischung kommt, haben aber viele Bundesländer geregelt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Gewässerscheinen verteilt werden darf bzw. er der jeweils zuständigen Behörde zunächst vorgelegt und von ihr genehmigt werden muss.
Im Fischereirecht gilt ferner, dass die Fischereiausübung - also z. B. das Fangen und Töten von Fischen, Neunaugen, Krebsen und Muscheln - ohne einen Fischereischein nicht zulässig ist. Neben dem „normalen" Fischereischein gibt es ferner den sog. Jugend-Fischereischein und in manchen Bundesländern den sog. Touristen-Fischereischein. Wer ohne den Fischereischein angelt bzw. fischt, riskiert unter Umständen ein Strafverfahren wegen Fischwilderei oder Diebstahl und die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Auch eine Ordnungswidrigkeit - die mit einem Bußgeld geahndet wird - kann man begehen, indem man beispielsweise das Fischen gestattet, ohne einen entsprechenden Gewässerschein ausgestellt zu haben.
Das Fischen bzw. Angeln spielt aber nicht nur im Fischereirecht eine wichtige Rolle, sondern etwa auch im Umweltrecht und Sportrecht. So können gewisse Fangmethoden zu einem Umweltschaden und das übermäßige Fischen zur Überfischung führen, sodass sich unter Umständen die zuständige Umweltschutzbehörde einschalten könnte. Eine Mitgliedschaft in einem entsprechendem Verein bzw. Verband ermöglicht auch Personen, die kein Eigentum an einem Gewässergrundstück haben, den Sport „Angeln" auszuüben. Derartige Angelvereine bzw. -verbände bemühen sich somit, möglichst viele Fischereirechte zu pachten oder zu erwerben, um ihren Mitgliedern zum Fischen bzw. Angeln zu verhelfen.
(VOI)
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