73 Anwälte für Müllhalde
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Fragen und Antworten
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Müllhalde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Müllhalde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Müllhalde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Müllhalde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Müllhalde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Müllhalde ist ein Begriff aus der Abfallrecht und beschreibt einen Ort, an dem der Müll dauerhaft abgelagert wird. Müllhalden werden auch als Mülldeponien bezeichnet. Sie existieren entweder als oberirdische Deponie oder sog. Untertagedeponien, bei denen der Müll unterhalb der Erde beispielsweise in einem alten Bergwerk abgelagert wird.
Alternative zur Ablagerung auf einer Müllhalde ist, soweit technisch möglich, die Wiederverwendung bzw. Recycling oder die Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Letztere dient nebenbei oft der Energiegewinnung in Form von Strom oder Fernwärme. Rückstände aus der Müllverbrennungsanlage müssen aber ggf. wiederum auf einer Müllhalde endgelagert werden.
Auch von einer Müllhalde sollen Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch Boden und Gewässer möglichst wenig mit den Schadstoffen des Mülls belastet werden. Entsprechend werden hier die Grundsätze aus Bodenschutzrecht, Wasserrecht und Immissionsschutzrecht berührt. Das betrifft nicht nur die unmittelbaren Nachbarn der Müllhalde. Die konkrete Zulässigkeit von Müllhalden richtet sich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und erfolgt an Standorten, die nach einer Untersuchung für geeignet gehalten werden.
Die Einzelheiten zur Errichtung und zum Betrieb einer Müllhalde regelt die Deponieverordnung (DepV). Danach gibt es unterschiedliche Deponieklassen für unterschiedliche Arten von Müll:
- Deponieklasse 0 für Bauschutt und Boden ohne Altlasten
- Deponieklasse I für Hausmüll oder auch ungefährliche Industrieabfälle
- Deponieklasse II ähnlich der Deponieklasse I, aber mit höherer Schadstoffbelastung
- Deponieklasse III für Sonderabfälle
- Deponieklasse IV für gefährliche Abfälle
Je nach zugeordneter Deponieklasse muss die Müllhalde bestimmte Voraussetzungen erfüllen, insbesondere ein Mindestmaß bei der Abdichtung nach unten, damit das Grundwasser nicht belastet wird.
Auf einer Müllhalde werden einerseits die nicht mehr verwertbaren Abfälle, die von der Müllabfuhr in jedem Haushalt abgeholt werden, abgelagert. Andererseits kann meist auch mit dem Auto der Müll von Privatleuten direkt zur Müllhalde gebracht werden. Je nach Gewicht ist dafür regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag zu zahlen. Die illegale Müllablagerung außerhalb einer Müllhalde ist dagegen nicht erlaubt und kann gem. § 326 Strafgesetzbuch (StGB) sogar eine Straftat darstellen.
Umgangssprachlich und abwertend wird auch in anderen Zusammenhängen von einer Müllhalde gesprochen, beispielsweise wenn eine Garage oder ein Treppenhaus mit Gerümpel oder anderen Dingen vollgestellt wird. Unter welchen Umständen solche „Müllhalden" erlaubt sind, ist regelmäßig keine Frage des Umweltrechts, sondern ist eine Frage von Mietrecht oder Nachbarrecht.
(ADS)
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