169 Anwälte für Prozesshandlungen
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prozesshandlungen
Fragen und Antworten
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Prozesshandlungen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prozesshandlungen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Prozesshandlungen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Prozesshandlungen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prozesshandlungen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Prozesshandlungen sind auf das Gerichtsverfahren selbst gerichtete Handlungen, insbesondere der Parteien, im Zivilprozess. Als Prozesshandlungen im weiteren Sinne werden auch Handlungen durch das Gericht selbst verstanden. Bekannte Prozesshandlungen sind z. B.:
- Einreichung einer Klage
- Anerkenntnis oder Klagerücknahme
- Einlegung von Berufung, Revision oder anderer Rechtsbehelfe
Abgegrenzt werden Prozesshandlungen von materiellen Gestaltungsrechten, beispielsweise die Anfechtung von einem Vertrag oder die Aufrechnung mit einer Gegenforderung. Eine Prozesshandlung kann aber auch mit einer Willenserklärung zusammentreffen. Wird vor Gericht z. B. ein Prozessvergleich geschlossen, ist dies zunächst ein materiell-rechtlicher Vertrag. Da der Vergleich aber auch das Verfahren beendet, handelt es sich gleichzeitig um eine Prozesshandlung.
Wirksamkeit von Prozesshandlungen
Je nachdem, welche Prozesshandlung vorgenommen wird, hat das die entsprechenden Folgen. Die Einreichung einer Klage vor dem Landgericht durch den Kläger beispielsweise führt zur Anhängigkeit der Klage, die Klagerücknahme beseitigt die Rechtshängigkeit. Voraussetzung für wirksame Prozesshandlungen sind Parteifähigkeit, Prozessfähigkeit und Postulationsfähigkeit. Bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt muss eine Vollmacht bzw. Prozessvollmacht vorliegen. Vor zahlreichen Gerichten, beispielsweise dem Landgericht, kann der Kläger oder Beklagte selbst keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen, sondern benötigt dafür die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Prozesshandlungen außerhalb der Zivilprozesse
Prozesshandlungen finden sich vor allem im Zivilprozessrecht, also vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, da hier der Prozess maßgeblich von den Parteien beeinflusst wird. Vergleichbares gilt für Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Im Verwaltungsprozessrecht oder Strafprozessrecht ermittelt hingegen eine Behörde und das Gericht auch von Amts wegen. Trotzdem kommen auch hier Prozesshandlungen vor. Sie richten sich anders als im Zivilprozess nicht unmittelbar nach der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern nach den anderen Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) oder Sozialgerichtsgesetz (SGG), welche oft aber auf die ZPO verweisen.
(ADS)
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