3.882 Anwälte für Testament

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Linhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte, Johannisstr. 5, 90419 Nürnberg 7010.9515718944 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Testament bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Linhardt
aus 17 Bewertungen Soviele Fälle positiv gelöst. Danke für die gute Zusammenarbeit. (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger
Rechtsanwaltskanzlei Sonnenschein-Berger & Kollegen, Bahnstadtchaussee 33, 51379 Leverkusen 6672.187805018 km
Arbeitsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ute Sonnenschein-Berger gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Sehr kompetente und umfassende Beratung. (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bonde
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Bonde, Olbrichstr. 2, 45138 Essen 6653.16875825 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bonde ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Testament
aus 21 Bewertungen Hervorragender Anwalt im Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber, einem großem Industrieunternehmen. Ich kann Herrn Bonde … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
HSP RECHT Würzburg & Partner mbB I Notar, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf 6649.0981681448 km
Die Qualität anspruchsvoller Rechtsberatung liegt in der zielorientierten und aktiven Ausgestaltung der rechtlichen Belange jedes einzelnen Mandanten – unabhängig und individuell.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M. hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
aus 49 Bewertungen Die Frage wurde klar und ausführlich beantwortet. Vielen Dank! (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Abel
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Abel
protego legal, Poststraße 43, 66386 Sankt Ingbert 6772.5064348795 km
Ich kann, weil ich will, was ich muss
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Abel im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
aus 22 Bewertungen Als Erbe ohne Wohnsitz in Deutschland hatte ich verschiedene Meinungen sowohl von Bankmanager als auch Steuerberater … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Grötsch
Rechtsanwalt Paul Grötsch
Groll, Gross & Steiner Rechtsanwälte Rechtsanwälte und Steuerberater Partmb, Prannerstraße 6, 80333 München 7118.8654115918 km
Fachanwalt Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul Grötsch gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ellinger
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Ellinger
Ellinger Rechtsanwälte, Vaihinger Str. 39, 70567 Stuttgart 6931.8741178745 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Ellinger
aus 217 Bewertungen Sehr kompetent und unkompliziert. Das gesamte "Ellinger-Team" ist freundlch und äußerst qualifiziert. (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Köster
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Köster
Kanzlei Königstraße, Königstr. 64, 70173 Stuttgart 6930.9486140788 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Steffen Köster ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Testament
aus 45 Bewertungen Hat alles gut und zeitlich zuverlässig funktioniert (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cathrin Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Cathrin Dürichen
Rechtsanwaltskanzlei Duerichen, Gerbergasse 4, 01662 Meißen 7057.7792562102 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Cathrin Dürichen vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 14 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Cathrin Dürichen hat mich äußerst kompetent und professionell in einer erbrechtlichen … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwalt Peter Kallen
Rechtsanwälte Büsges, Kallen, Roth, Breite Straße 67-69, 41460 Neuss 6645.093722171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Jagdrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Kallen
(23.01.2023) - kompetente Beratung - sehr nettes und hilfsbereites Team - E-Mails werden schnell beantwortet Ich freue mich auf …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Böhmer, Schwarz, Wagner & Partner - Rechtsanwälte und Notare, Langendiebacher Str. 43-45, 63526 Erlensee 6841.9561098262 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ass. iur. Dipl.- jur. Moritz Wagner
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula-Maria Hoffstadt
Kanzlei Ursula-Maria Hoffstadt, Stiftsgasse 6, 53111 Bonn 6694.3151661083 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ursula-Maria Hoffstadt im Bereich Testament bietet Beratung und Vertretung
(07.10.2014) Abgesehen von den sehr guten fachlichen Kompetenzen zeichnet sich Frau Hoffstadt vor allen Dingen durch Ihre …
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Ritter
Rechtsanwalt Heiko Ritter
Kanzlei Ritter, Giselherstrasse 6, 69469 Weinheim 6855.4278200851 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Bei juristischen Problemen im Bereich Testament hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiko Ritter
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin
Augustin & Krückel, Pausaer Strasse 115, 08525 Plauen 7014.6924240133 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Augustin unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Testament
(29.06.2022) Ser gut.
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira-Fee Krause M.M.
Rechtsanwältin Kira-Fee Krause M.M.
Kanzlei Kira-Fee Krause, M.M., Ohechaussee 19, 22848 Norderstedt 6713.269688299 km
Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Mediation • Zivilrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kira-Fee Krause M.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Testament
(12.02.2023) Ein Ausführliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Gläser
Rechtsanwalt Holger Gläser
GLÄSER RECHTSANWÄLTE, Bahnhofstraße 24, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8138396312 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Gläser hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Testament
aus 7 Bewertungen Ich bin von Herrn Gläser sehr begeistert. Auf meinen Hilferuf via E- Mail kam wenig später gleich der Rückruf und am … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Seibt
Kanzlei Thomas Seibt, Am Pulverturm 2, 98574 Schmalkalden 6901.6454544755 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Testament steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Seibt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Seidel
Anwaltskanzlei Seidel & Collegen, Humboldtstr. 17, 09669 Frankenberg/Sachsen 7046.5753144637 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Testament beantwortet Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Seidel
Profil-Bild Rechtsanwalt André Höhne
sehr gut
Rechtsanwalt André Höhne
Rechtsanwaltskanzlei André Höhne, Lindenstr. 10, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.9310751019 km
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein guter Anwalt macht den Unterschied.
Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Höhne ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Testament
aus 31 Bewertungen Sehr kompetent immer freundlich und sachlich (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
Rechtsanwälte Minor und Thomas, Bahnhofstraße 32, 27749 Delmenhorst 6666.4366921506 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament bietet Frau Rechtsanwältin und Notarin Manuela Thomas
(26.04.2018) Frau Thomas hat mich in allen Fragen super aufgeklärt und die Angelegenheit sehr professionell und engagiert …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kesselgruber
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kesselgruber
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kesselgruber vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Testament
aus 45 Bewertungen Sehr gute Beratung und Lösungsansätze, sowie schnelle Umsetzung! Jederzeit wieder! (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwältin Silvia Krug
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Silvia Krug ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Testament
(31.10.2023) Ich hatte eine Anfrage per Mail an Silvia Krug versendet. Die Rückantwort ist sehr schnell erfolgt. Zusätzlich hat die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger
Kanzlei Bernhard Schwendinger, Marktstr. 4, 6850 Dornbirn, Österreich 7044.6015067007 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Schwendinger bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
(04.09.2023) Super RA. Sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Rechtsanwalt Daniel Steinseifer
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Daniel Steinseifer bietet im Bereich Testament Rechtsberatung und Vertretung
(05.09.2023) Herr Steinseifer ist ein sehr guter und ruhiger Anwalt,der nicht auf das schnelle Geld aus ist,sondern das wohl seiner …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Testament

Fragen und Antworten

  • Testament: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Testament umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Testament und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Testament: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Testament sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Mit einem Testament kann man seine Erbschaft regeln. Denn aufgrund eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise ausschließen. Eine entsprechende Verfügung über den eigenen Nachlass ermöglicht ansonsten nur ein Erbvertrag. Der gemeinsame Oberbegriff für Testament und Erbvertrag lautet dabei Verfügung von Todes wegen. Das Testament wird auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Auch umgangssprachlich ist der letzte Wille gleichbedeutend mit einem Testament. Ausführlich geregelt ist das Testament im erbrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 2064 bis 2273.

Was regelt das BGB zum Testament?

Die Vorschriften zum Testament im BGB bestimmen, wer ein Testament errichten bzw. wieder aufheben darf, welche Formvorschriften dabei zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt. Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, konkret der der Erbeinsetzung, einer Nacherbenregelung, eines Vermächtnisses und einer Auflage. Weitere Vorschriften regeln den Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Geregelt ist zudem das gemeinschaftliche Testament, welches Verheiratete und eingetragene Lebenspartner errichten können. Eine Verjährung ist bei einem Testament nicht vorgesehen.

Wer kann ein Testament errichten?

Grundsätzlich gilt: Jede natürliche Person kann mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen. Wer noch nicht volljährig ist, kann allerdings nur ein notarielles Testament und kein eigenhändiges Testament errichten. Eine Zustimmung der Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter ist anders als beim Erbvertrag dazu nicht erforderlich.

Auch sonst herrscht Testierfreiheit. Das heißt, jeder kann jede beliebige Person ohne Angabe von Gründen zum Erben einsetzen. Sogar ein noch nicht gezeugtes und daher ungeborenes Kind kann zum Erben erklärt werden, es gilt jedoch im Zweifel bei seiner Geburt als Nacherbe. Ein Vermächtnis in gleicher Weise ist dagegen unmöglich.

Die sogenannte Testierfähigkeit fehlt neben unter 16-Jährigen jedem, der wegen krankhaft gestörter Geistestätigkeit - z.B. Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Psychose -, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung die Bedeutung seiner Erklärungen nicht erkennen kann. Hierzu zählen auch Fälle von Demenz aufgrund von Alzheimer, eine geistige Behinderung aber auch ein vorübergehender Zustand der Geistesstörung etwa aufgrund des Konsums von Alkohol und anderer Drogen, umgekehrt sind auch durch einen Entzug bedingte Beeinträchtigungen möglich. Wer geschäftsunfähig ist, ist gleichzeitig auch testierunfähig. Wer bloß unter Betreuung steht, kann jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt wirksam testieren.

Aufzupassen ist im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testaments auf Dritte. Als höchstpersönliches Rechtsgeschäft kann nur jeder selbst ein Testament errichten. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Zudem darf ein Dritter eine im Testament bedachte Person lediglich bezeichnen, aber nicht bestimmen. So wäre eine Verfügung, dass der beste Freund bestimmen soll, welches von mehreren Kindern Erbe sein soll, unwirksam. Wirksam wäre hingegen, wenn er die Entscheidung danach zu treffen hat, welches Kind ein bestimmtes Studium abschließt.

Unfähigkeit ein Testament zu errichten beweisen

Wer bezweifelt, dass die vererbende Person überhaupt in der Lage war, ein wirksames Testament zu errichten, muss diese Testierunfähigkeit in vollem Umfang beweisen. Es ist dabei zu klären, ob jemand die getroffene Entscheidung noch überblicken konnte. Möglich ist eine solche Feststellung allerdings erst nach dem Tod des Vererbenden und somit nicht vor Eintritt des Erbfalls. Ob jemand überhaupt fähig war, ein wirksames Testament zu errichten, lässt sich daher nicht überprüfen, solange dieser Mensch noch lebt.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Ordentliche Testamente

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament heißt eigenhändiges Testament, weil der Erblasser es mit der eigenen Hand schreiben und unterschreiben muss, damit es wirksam ist. Mit Schreibmaschine oder Computer verfasste Testamente sind unwirksam, da das gesamte Testament handschriftlich verfasst sein muss. Aufgrund seiner einfachen Voraussetzungen - Testierfähigkeit, Testierwille, lediglich etwas zum Schreiben und mögliche Aufbewahrung des Testaments zu Hause - ist das eigenhändige Testament die am weitesten verbreitete Testamentsform. Fehlende Kenntnisse des Erbrechts führen aber gerade beim allein erstellten Testament leicht zu eigentlich nicht gewollten Erbfolgeregelungen. Auch ein so gut wie nie zur persönlichen Situation passendes Muster bzw. eine Vorlage beseitigen nicht die Gefahr eines unwirksamen oder missverständlichen Testaments. Um dies zu vermeiden, sollte ein Laie fachkundige Hilfe beim Errichten des eigenen Testaments in Anspruch nehmen und ein gegebenenfalls bereits erstelltes Testament überprüfen lassen.

Notarielles Testament

Anders als das eigenhändige Testament muss der Erblasser das notarielle Testament nicht per Hand verfassen. Damit es wirksam ist, ist das notarielle Testament dafür zur Niederschrift eines Notars zu erklären. Dazu kann der Erblasser seinen letzten Willen dem Notar mündlich erklären oder ihm ein offenes oder verschlossenes Schreiben übergeben, dessen Inhalt er kennen muss, das aber auch ein anderer verfasst haben kann. So kann etwa ein Rechtsanwalt das Testament im Auftrag des Erblassers erstellen. Eine Kombination aus den genannten Verfahren ist zulässig. In jedem Fall ist das Testament beim Notar zu versiegeln und unverzüglich in amtliche Verwahrung beim örtlichen Amtsgericht zu bringen. Ein Eintrag im zentralen Testamentsregister sichert die spätere Auffindbarkeit des Testaments. Das Notartestament wird auch als öffentliches Testament bezeichnet. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament ist es bereits möglich ab 16 Jahren ein notarielles Testament zu errichten. Die Eröffnung eines notariellen Testaments ersetzt im Übrigen zusammen mit dem darüber gefertigten Protokoll einen Erbschein.

Außerordentliche Testamentsarten

Neben diesen ordentlichen Testamenten regelt das BGB zudem drei außerordentliche Testamentsarten:

  • das Testament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen,
  • das Testament vor drei Zeugen,
  • das Seetestament.

Die ersten beiden Testamentsarten sind nur in einer jeweils näher bestimmten Notlage möglich. Sie werden daher auch als Nottestament bezeichnet. Sie werden zudem drei Monate, nachdem jemand wieder in der Lage ist ein notarielles Testament zu errichten, automatisch unwirksam.

Patiententestament

Ein Patiententestament ist kein Testament zur Regelung der Erbschaft. Vielmehr ist mit Patiententestament eine Patientenverfügung gemeint, mit der jemand seine medizinische Behandlung für den Fall bestimmt, falls er in irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft nicht mehr dazu in der Lage sein sollte.

Testamentsarten nach Anzahl der Beteiligten

Einzeltestament

In einem Einzeltestament erklärt nur eine Person ihren letzten Willen. Es ist grundsätzlich jedem testierfähigen Menschen möglich, ein Einzeltestament zu errichten. Für die Form des Einzeltestaments gelten die bereits erwähnten Möglichkeiten.

Gemeinschaftliches Testament

Nur Verheiratete und Lebenspartner können ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Das gemeinschaftliche Testament beinhaltet gemeinschaftlich getroffene letztwillige Verfügungen. Es lässt darüber hinaus unabhängig voneinander geltende Einzelverfügungen zu. Jeder Partner verfügt dabei über sein eigenes Vermögen. Es sind alle Verfügungen eines Einzeltestaments möglich.

Die Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments sind die wechselseitigen Verfügungen. Eine entsprechende Verfügung trifft ein Ehepartner hier nur, weil sie der andere auch trifft. Doch trotz dieser voneinander abhängigen Verfügungen, liegt kein Vertrag vor. Das gemeinschaftliche Testament muss nicht zeitgleich und in einer Urkunde vorliegen. Entscheidend ist aber, dass beide Partner den Inhalt kennen.

Eine weit verbreitete Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das Berliner Testament. Verheiratete bzw. Lebenspartner erben aufgrund entsprechender Regelung vor Dritten, bei denen es sich meist um die gemeinsamen Kinder handelt. Da inzwischen jede zweite Ehe geschieden wird, ist die lebenslange Ehe, auf der das klassische Berliner Testament beruht, längst nicht mehr Standard. Bei Ehescheidung und Wiederheirat sowie eventueller unehelicher Kinder versagt das Berliner Testament daher regelmäßig. Dasselbe gilt im Falle einer Patchworkfamilie mit jeweils eigenen Kindern und Ex-Partnern aus früheren Beziehungen. Durch sorgfältiges Formulieren eines gemeinsamen Testaments sind jedoch auch Patchworkfamilien passende erbrechtliche Lösungen mittels Testament möglich.

Häufige Inhalte von Testamenten

Erbfolgeregelung und Enterbung

Mit einem Testament legen die Erblasser zumeist die von ihnen gewünschte Erbfolge fest. Sie können mittels Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen. Mehrere gleichzeitig als Erben eingesetzte Personen bilden eine Erbengemeinschaft. Andererseits lassen sich Erbberechtigte mittels Testament auch enterben. Eine Enterbung muss dabei nicht ausdrücklich erklärt werden. Es reicht z. B. aus, wenn eine Person zum Alleinerben eingesetzt wird. Ebenso kann jemand als Vorerbe und ein anderer als dessen Nacherbe bestimmt werden. Diese Möglichkeit nutzt etwa das Berliner Testament in einer Variante. Jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner setzen sich dabei jeweils als Vorerben und für den Fall, dass einer der anderen überlebt als Ersatzerben ein. Dritte, meist die gemeinsamen Kinder, sollen dessen Nacherben sein. Den Vorteilen dieses Ehegattentestaments - keine einseitige Änderung und damit Benachteiligung möglich, Absicherung des überlebenden Partners - steht jedoch gerade mit Überschreiten der Freibeträge ein erheblicher Nachteil bei der Erbschaftsteuer entgegen, da Vorerbschaft und Nacherbschaft jeweils voll der Besteuerung unterworfen sind. Aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten erscheint das Einräumen von Nießbrauch, einem Wohnrecht oder Zuwendung bestimmter Vermögensgegenstände mittels Vermächtnis hier vorteilhafter. Nicht zuletzt verringert sich dadurch das Risiko eines möglichen Missbrauchs der Vorerbschaft wie etwa durch eine unzulässige Schenkung.

Sittenwidrige und verbotene Erbeinsetzung

Eine gegen die guten Sitten verstoßende Einsetzung zum Erben ist unwirksam. Die Frage einer sittenwidrigen Erbeinsetzung stellt sich in der Praxis immer wieder beim sogenannten Geliebtentestament, wenn statt der Ehefrau und den Kindern die Geliebte alles erben soll. Grundsätzlich ist das zulässig, da den Familienmitgliedern hier noch der Pflichtteil verbleibt. Bezweckte der verheiratete Erblasser damit aber allein, dass die Geliebte weiterhin Geschlechtsverkehr mit ihm hat, so ist die Enterbung von Frau und Kindern im Falle einer solchen „Hergabe für Hingabe" unwirksam. Ebenfalls an der Grenze zur Sittenwidrigkeit bewegen sich Erbeinsetzungen, die das Eingehen einer Ehe verlangen. Die Sittenwidrigkeit beweisen muss, wer sich darauf beruft. Ein Pflegeheim oder dortiges Pflegepersonal können dort befindliche Heimbewohner außerdem laut § 14 HeimG nicht als Erbe einsetzen. Dieses gesetzliche Verbot gilt jedoch nicht im Rahmen der Angehörigenpflege.

Teilungsanordnung treffen

Mittels Testament lässt sich auch eine Teilungsanordnung treffen. Der Erblasser bestimmt dabei, dass ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand im Rahmen der Auseinandersetzung erhält. Dieser hat dadurch einen Anspruch darauf gegen die Miterben. Da eine wertmäßige Anrechnung des Gegenstands auf die Erbquote erfolgt, erhält der Erbe anders als bei einem Vorausvermächtnis aufgrund der Teilungsanordnung nicht mehr als die anderen auch.

Vermächtnis und Auflage

Ein Testament kann bestimmen, dass eine bestimmte Person einen bestimmten Vermögensgegenstand erhält, beispielsweise eine wertvolle Sammlung, Schmuck, aber auch eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Eine solche Vermögenszuwendung ist ein Vermächtnis. Der Vermächtnisnehmer wird dadurch kein Erbe. Aufgrund des Vermächtnisses kann er aber verlangen, dass die Erben den jeweiligen Gegenstand herausgeben.

Mit einer Auflage im Testament kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Weise beschwert werden, dass er etwas tun oder unterlassen muss. Dadurch Begünstigte können allerdings nicht verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Häufig zu findende Auflagen sind die Grabpflege oder das Spenden einer bestimmten Geldsumme für wohltätige Zwecke.

Pflichtteil entziehen

Wer enterbt worden ist, kann von den Erben immer noch den sogenannten Pflichtteil verlangen. Dieser steht jedoch grundsätzlich nur Abkömmlingen, dem Ehepartner und den Eltern des Erblassers zu. Geschwister, Neffen und Nichten haben generell keinen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil entspricht vom Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das Pflichtteilsrecht entsteht mit dem Erbfall. Auf den Pflichtteilsanspruch fallen mit seiner Geltendmachung bis zu seiner Erfüllung Zinsen an.

Ehegatten und Lebenspartner müssen beachten, dass es jedoch bereits mit Stellen eines Scheidungsantrags bzw. Antrags auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft entfällt und nicht erst mit vollzogener Scheidung. Eine bloße Trennung reicht jedoch nicht. Verlangt ein Enterbter seinen Pflichtteil, müssen ihn ihm die Erben durch Zahlung von Geld leisten - Sachleistung ist ausgeschlossen. Das bereitet Probleme, wenn die Erbschaft sich nur schwer teilen lässt, weil sie etwa überwiegend aus Immobilien besteht oder das notwendige Veräußern von Unternehmensanteilen sich negativ auf die Unternehmensführung auswirkt. In letzterem Fall ist auch an die Aufnahme einer Nachfolgeklausel in den Gesellschaftsvertrag zu denken. Eine klare Regelung der Erbschaft ist besonders bei einem Familienunternehmen unverzichtbar. Denn die notwendige Einstimmigkeit einer Erbengemeinschaft für alle unternehmerischen Entscheidungen lässt eine erfolgreiche Unternehmensführung auf Dauer nicht zu. Obendrein ist das Betreuungsgericht - das frühere Vormundschaftsgericht - daran zu beteiligen, wenn Minderjährige Mitglied der Erbengemeinschaft sind.

Wer den Pflichtteil per Testament entziehen will, benötigt dafür besondere Gründe. Die dazu in § 2333 BGB genannten besonders schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sind abschließend. Hierzu zählen etwa eine erhebliche Körperverletzung des Erblassers, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung oder nicht geleisteter gesetzlicher Unterhalt. Letzteres betrifft insbesondere auch wegen erhöhtem Pflegebedarf zu leistenden Elternunterhalt. Zum erfolgreichen Pflichtteilsentzug muss der Erblasser den Entziehungsgrund zudem im Testament angeben.

Testamentsvollstrecker einsetzen

Die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers bestimmen sich nach dem im Testament festgelegten Umfang. Sofern der Verstorbene nichts anderes bestimmt hat, führt ein Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus bzw. sorgt für die Auseinandersetzung der Erbschaft unter den Erben.

Wie kann man ein Testament beseitigen?

Testament widerrufen

Wer ein Testament errichtet hat und testierfähig ist, kann das Testament jederzeit widerrufen oder abändern. Existiert bei einem vollständigen Widerruf kein weiteres Testament, kommt es wieder zur gesetzlichen Erbfolge. Ansonsten gilt ein früheres Testament. Diese Möglichkeit ist bei einem gemeinschaftlichen Testament jedoch beschränkt. Der Widerruf wechselseitiger Verfügungen erfordert zu Lebzeiten beider Partner entweder ein neues gemeinschaftliches Testament oder die notarielle Beurkundung des Widerrufs.

Dieses Widerrufsrecht erlischt mit dem Tod des Ehegatten, da dieser auf den Bestand der getroffenen Verfügung vertrauen darf. Der überlebende Partner kann sich nur durch Ausschlagen der Erbschaft befreien, was aber wegen der dafür geltenden Fristen in § 1944 BGB einer schnellen Entscheidung bedarf. Die Erbeinsetzung von Kindern lässt sich widerrufen, wenn ein Pflichtteilsentzug zulässig ist. Nicht zuletzt ist eine Anfechtung möglich. Im Falle einer Scheidung wird das gemeinschaftliche Testament insgesamt unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Stellung des Scheidungsantrags bzw. Zustimmung zu einem solchen. Bei Wiederheirat kann der überlebende Ehegatte binnen Jahresfrist nach Eheschließung das Testament anfechten. Im Übrigen sind Wiederverheiratungsklauseln grundsätzlich erlaubt.

Der Widerruf eines Einzeltestaments erfolgt am einfachsten, indem der Erblasser das Testament bewusst vernichtet. Die Vernichtung des Testaments durch andere führt hingegen nur zu einem wirksamen Widerruf, wenn das Testament auf genaue Anweisung des Erblassers hin und dieser die Zerstörung von Anfang an wollte. Ein nachträgliches Einverständnis mit der Vernichtung reicht nicht.

Das gesamte oder teilweise Durchstreichen des Testaments oder entsprechende Ungültigkeitsvermerke reichen für einen Testamentswiderruf ebenso aus.

Ein sich in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird durch seine Rücknahme widerrufen. Das gilt allerdings nicht im Falle eines zurückgegebenen, eigenhändigen Testaments, das wirksam bleibt. Der Widerruf eines Widerrufs ist möglich. Vernichtete oder aus der Verwahrung genommene Testamente müssen jedoch neu errichtet werden. Eine erneute Hinterlegung des Testaments reicht daher nicht.

Mittels gemeinschaftlichen Testaments - sog. Aufhebungstestament - können Ehegatten oder Lebenspartner im Übrigen einen Erbvertrag aufheben.

Testament anfechten

Erst wenn eine Auslegung keinen eindeutigen Willen des Verstorbenen ergibt, ist eine Anfechtung des Testaments möglich. Anfechtungsberechtigt ist, wer durch die Anfechtung unmittelbar einen Vorteil erlangt, weil die anfechtende Person beispielsweise erben würde oder für sie eine Belastung - etwa eine im Testament verfügte Auflage - entfiele. Wer den Anfechtungsgrund kennt, muss innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Jahr die Erbschaftsanfechtung erklären. Entsprechendes gilt bei der Anfechtung eines Testaments, das der Anfechtende für unwirksam hält.

Welches Testament gilt bei mehreren Testamenten?

Ein Erblasser kann mehrere Testamente hinterlassen, die nebeneinander gültig sein können. Denn ein neueres Testament ersetzt nicht automatisch ein älteres Testament. Vielmehr kommt es darauf an, wie weit das jüngere Testament im Widerspruch zum früheren Testament steht. Das aktuellere Testament widerruft das ursprüngliche Testament stets nur im jeweils darin zum Ausdruck kommenden Umfang.

Aufgefundenes Testament verpflichtet zur Ablieferung

Das Erbrecht verlangt, dass der Erblasserwille zur Geltung kommt. Wer ein Testament gefunden hat, muss es daher unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Wer den Testamentsfund verheimlicht, riskiert sonst ein Strafverfahren wegen Urkundenunterdrückung. Das Behalten eines Testaments, um nachteilige Wirkungen wie etwa eine Enterbung zu vermeiden, ist zudem Grund für eine Erbunwürdigkeit. Finder eines Testaments sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, da ein Verlust des Testaments auf dem Weg zum Nachlassgericht zu ihren Lasten geht.

(GUE)

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