4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Brockmann
Rechtsanwalt Peter Brockmann
Brockmann & Kaliampetsos, Ostwall 65, 47608 Geldern 6606.4831268 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Brockmann
aus 9 Bewertungen Herr Brockmann hat mich sehr gut beraten und schnell und kompetent geholfen. Klare Weiterempfehlung!!!!! (02.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Paul
Rechtsanwältin Gabriele Paul
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1180486069 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Paul
(28.07.2019) Frau Paul hat mich sehr umfassend und kompetent in einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Sie hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Laurentius
sehr gut
Kanzlei am Martinsbrunnen, In der Sürst 3, 53111 Bonn 6694.4866319374 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Laurentius hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Frau Laurentius hat mich bei meinen Anliegen kompetent unterstützt und sehr gut beraten. Auch für Rücksprachen und … (27.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Reinhold Gsöllpointner, Hellbrunner Straße 7 A, 5020 Salzburg, Österreich 7232.7258407253 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Mediation • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhold Gsöllpointner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wieland
Christina Wieland Fachanwältin für Familienrecht. Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anwaltskanzlei in den ZOB-Arkaden, Bahnhofstr. 24-28, 73430 Aalen 6985.3440827661 km
Zielstrebig, kompetent und effektiv - mit und für meine Mandanten
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Christina Wieland
aus 6 Bewertungen Frau Wieland ist eine starke, fachkompetente Anwältin auf Augenhöhe. Sie nimmt sich Zeit für ihre Mandanten, hört zu … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Filbinger-Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Filbinger-Wagner
Kanzlei Johanna Filbinger-Wagner, Friedenstr. 1, 89073 Ulm 7004.2050505872 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Filbinger-Wagner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 24 Bewertungen Gute Beratung und souveräne Unterstützung. (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorothée Burkhardt
sehr gut
Rechtsanwältin Dorothée Burkhardt
Kanzlei Recht³, Kleiberg 21, 53721 Siegburg 6698.3180724295 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dorothée Burkhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 64 Bewertungen ich empfand die Zusammenarbeit mit Frau Burkhardt als sehr angenehm. Frau Burkhardt besitzt fachliche Kompetenz, … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels Bremen-City, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6845641691 km
Familienrecht in Ihrem Sinne!
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henning Wessels gerne zur Verfügung
aus 35 Bewertungen Ich wurde gut von Herrn Wessels vertreten. Er nahm sich Zeit und unterstützte mich in allen Fragen. Die Terminvergabe … (15.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld, Zweigertstraße 53, 45130 Essen 6651.8000033121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld
aus 131 Bewertungen Nach dem Verlust eines geliebten Familienmitglieds stand ich vor der Herausforderung, ein kompliziertes Testament zu … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 216 Bewertungen Fühlte mich gut beraten. Ein Schreiben reichte aus, um mein Recht zu bekommen. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Brinks
Kanzlei Brinks, Blücherstr. 8, 41061 Mönchengladbach 6629.3355118752 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Brinks ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(19.03.2023) Sehr schnelle Reaktion auf meine Anfrage/Email Sehr Engagiert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Kühne
Rechtsanwältin Birgit Kühne
KÜHNE Rechtsanwälte, Gustav-Adolf-Str. 10, 01219 Dresden 7082.5476339601 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Kühne - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Fr. Kühne hat mich vor, nach und in meiner Scheidung hinweg bekleidet und gut beraten, sehr gute Tipps gegeben und … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Dörfler
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Dörfler
Rechtsanwaltskanzlei Dennis Dörfler, Wilhelmshöher Straße 162, 60389 Frankfurt am Main 6827.1091343256 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Dennis Dörfler
aus 38 Bewertungen Herr Dörfler hat mein Scheidungsverfahren am Familiengericht Frankfurt von Anfang an begleitet. Ich habe mich nicht … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst L. Schwarz
sehr gut
Kanzlei Prof. Dr. Ernst L. Schwarz, Theatinerstraße 44, 80333 München 7119.1547592909 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst L. Schwarz gerne zur Verfügung
aus 57 Bewertungen Herr Professor Schwarz hat sich bei den Terminen immer ausführlichst Zeit genommen und uns die Sachverhalte absolut … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze
Kanzlei Dr. Heinze, Haeberlinstraße 1, 70563 Stuttgart 6929.567642057 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(28.10.2021) Wir waren mit der Beratung durch Herrn Dr. Heinze sehr zufrieden und werden, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Radoslava Chekerov
Kanzlei Radoslava Chekerov, Altenwall 9, 28195 Bremen 6675.9896955194 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Radoslava Chekerov ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Agnes Zaizaa
sehr gut
Rechtsanwältin Agnes Zaizaa
Fachanwaltskanzlei Zaizaa, Grauhorststr. 15, 38440 Wolfsburg 6825.4024008411 km
Fachanwältin Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Agnes Zaizaa ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 77 Bewertungen Hervorragende Unterstützung und Betreuung beim Scheidungsverfahren. Immer hilfsbereit und auch spontane Anfragen … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
sehr gut
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Rathenaustr. 33, 63067 Offenbach am Main 6831.4742811268 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 30 Bewertungen Top Kanzlei. Kann ich nur empfehlen! Bin sehr zufrieden. Es wurde sich immer schnell uns zuverlässig um alles gekümmert. (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Heinrich
sehr gut
Anwaltskanzlei Heinrich, Kreuzbergstr. 42, 10965 Berlin 6975.0010938264 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Verfassungsrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Heinrich unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Frau Heinrich ist sehr professionell und sehr Vertrauens würdig. (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nannette Fischer
Rechtsanwältin Nannette Fischer
Kanzlei Nannette Fischer, Bischof-von-Henle-Str. 2a, 93051 Regensburg 7100.1303257247 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Mediation • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Nannette Fischer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(23.10.2014) Frau Nanette Fischer ist eine " Super " Rechtsanwältin. Bei meinem Ersten Gespräch hat sie mir die Angst …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Aydin Doganay
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Aydin Doganay
Dr. Doganay & Doganay, Biebricher Allee 163, 65203 Wiesbaden 6801.9822115615 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Aydin Doganay gerne zur Verfügung
aus 86 Bewertungen Ich hatte ein sehr gute Erfahrung mit Herr Doganay. Sehr empfehlenswert (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Anwaltskanzlei Wortmann, Mittelstr. 74, 58285 Gevelsberg 6678.5069774946 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wortmann im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Grub
Rechtsanwalt Mike Grub
grub und mensak - Rechtsanwälte, Berliner Str. 3, 13187 Berlin 6972.4047126027 km
Arbeitsrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Grub hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Herr Grub hat mich über 1 Jahr lang vertreten, zum Thema Kindesunterhalt. Er ist ein sehr fachlicher, freundlicher … (19.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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