4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Hallerstr. 89, 20149 Hamburg 6718.7447773689 km
Wir leisten mehr als Recht bietet.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 65 Bewertungen Der ReA hat mir erklärt, dass eine Klage gegen einen Arzt in der Notaufnahme einer Klinik, der nicht erkannt hat, dass … (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Marion Eisenmann-Kohl
Rechtsanwältin und Notarin Marion Eisenmann-Kohl
Kanzlei Marion Eisenmann-Kohl, Rathausplatz 4, 65439 Flörsheim am Main 6813.3259388161 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Marion Eisenmann-Kohl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Gudat
Rechtsanwalt Lars Gudat
Hohenecker Tietjen Gudat Rechtsanwaltskanzlei und Notare, Bremer Straße 2, 28816 Stuhr 6677.8554682044 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Lars Gudat
aus 8 Bewertungen Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss des Verfahrens wurde ich ausgezeichnet vertreten. Meine Anliegen wurden … (24.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Pandel
sehr gut
Rechtsanwältin Alice Pandel
Kanzlei Alice Pandel, Vor der Frecht 6, 55128 Mainz 6805.7431410541 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Alice Pandel
aus 66 Bewertungen Die Fr. Pandel ist super sympatisch und konnte mir in allen Angelegenheiten weiter helfen. (11.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Susanne Schwandt
Rechtsanwältin und Notarin Susanne Schwandt
Anwalts- und Notarkanzlei Müller, Schwandt, Machado & Kaiser, Frankfurter Str. 19, 64807 Dieburg 6847.816413056 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Susanne Schwandt bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(19.12.2016) Die Kanzlei st empfehlenswert. Ich wurde sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert
Faaß & Eder-Kunert Anwaltskanzlei, Bahnhofstrasse 2, 74927 Eschelbronn 6881.2266167025 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Madlen Eder-Kunert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
(29.03.2021) Frau Madlen Eder-Kunert ist sehr weiter zu empfehlen, einfach wunderbar, fachlich kompetent und zugleich einfühlsam, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nicklas M. Zielen
sehr gut
Rechtsanwalt Nicklas M. Zielen
KanzLex Rechtsanwälte Ammenwerth / Krummel / Zielen, Marburger Straße 25, 35088 Battenberg (Eder) 6774.9626219514 km
MIT RECHT GUT BERATEN!
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Nicklas M. Zielen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Kanzlei war bei meinem Anliegen eine kompetente und eifrige Unterstützung. Vielen Dank (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender, Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen 6923.9008730184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Niederl
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Niederl
Anwaltskanzlei Noltemeier • Niederl • Beger-Oelschlegel, An der Dreikönigskirche 10, 01097 Dresden 7079.7112310199 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Niederl ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 43 Bewertungen Meine Scheidung, die doch mit einigen Hindernissen behaftet war, da Kontinente-übergreifend in Abwesenheit des … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Surkamp
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Surkamp
Heyers Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Fürstenwall 146, 40217 Düsseldorf 6649.5222985977 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Heike Surkamp ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 21 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Frau Surkamp war sehr gut und professionell, ich kann Frau Surkamp auf jeden Fall … (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schnabel
Rechtsanwalt Markus Schnabel
Anwaltskanzlei Schnabel, Tumringer Str. 189, 79539 Lörrach 6898.6229307864 km
Hart in der Sache - Moderat im Ton
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schnabel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(28.11.2023) Sehr netter und kompetent Anwalt war mit seiner Beratung sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Fricke
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Fricke
Fricke & Fricke Partnerschaft, Klosterstr. 10, 50374 Erftstadt 6670.2869150893 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Fricke ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 39 Bewertungen Herr Fricke, ist ein sehr guter und kompetenter Anwalt. Man kann ihn nur weiter empfehlen. (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra-Maria Schreiber-Dach
Kanzlei Petra-Maria Schreiber-Dach, Schillerstr. 15, 91054 Erlangen 6999.6956932257 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Petra-Maria Schreiber-Dach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Sehr zuvorkommend und pragmatisch (24.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Nowak
Kanzlei Nowak Rechtsanwälte, Silberherzstraße 20-24, 66740 Saarlouis 6747.4779929241 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Nowak im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(14.10.2021) Ich war schon bei mehreren Anwälten und endlich habe ich eine versierte Person gefunden, die sich im Erbrecht auskennt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A
Christina Brammen, Kortumstrasse 68, 44787 Bochum 6662.9222465279 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christina Brammen D.E.A – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
(22.04.2024) Mrs. Brammen knows her job very well and she acts very fast . She is very friendly and supports her clients. I suggest …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Briese
Rechtsanwalt Jochen Briese
Kanzlei Jochen Briese, Grabenstr. 27, 74564 Crailsheim 6966.9391748779 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Briese gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Fachlich kompetent, freundlich, berät sehr gut. Er hat immer sofort auf Fragen geantwortet und sich … (15.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Stenchly
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Stenchly, Babstadter Str. 5-9, 74906 Bad Rappenau 6900.3401544995 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Stenchly
aus 28 Bewertungen Frau Stenchly war sehr gut auf den Termin vorbereitet. Hat mir den Sachverhalt aus ihrer Sicht erläutert. Die … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein
Anwaltskanzlei Volkwein, Echterdinger Straße 30, 70599 Stuttgart 6936.9864134321 km
innovativ | progressiv | effektiv
Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konrad P. Volkwein hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Schnell geantwortet, suchen zusammen eine Lösung (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kilian Zieglmaier
Rechtsanwalt Kilian Zieglmaier
Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft, Dreifaltigkeitsplatz 176, 84028 Landshut 7132.015863918 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kilian Zieglmaier
Profil-Bild Rechtsanwältin Lea Karjoth
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Rechtsanwältin Lea Karjoth
Kanzlei Lea Karjoth, Seestr. 6, 71638 Ludwigsburg 6925.1670387899 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Lea Karjoth ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unterhalt
aus 14 Bewertungen Meine Scheidung war ein langes und zähes Unterfangen. Frau Karjoth stand mir hierbei stets zur Seite. Vielen Dank für … (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Eispert
Rechtsanwältin Janina Eispert
Kanzlei Wieschemann – Karmeinsky – Wiebelt, Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern 6805.0920299005 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Janina Eispert
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Kanzlei Thomas Lechner, Hauptplatz 19, 3040 Neulengbach, Österreich 7384.6627514216 km
Ich begleite Sie auf dem Weg zum Erfolg und setze Ihr Recht durch!
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Borghoff-Kulas
Borghoff-Kulas - Fachanwaltskanzlei für Familienrecht -, Wittenbergplatz 2, 10789 Berlin 6972.4207403522 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Borghoff-Kulas
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Mühling-Wechsler
Rechtsanwältin Sabine Mühling-Wechsler
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Mühling-Wechsler, Westerwaldstr. 1, 91126 Rednitzhembach 7019.4005414301 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Mühling-Wechsler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Fühle mich bereits seit Jahren durch Frau Mühling-Wechsler optimal in allen Rechtsangelegenheiten beraten bzw. … (17.05.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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