4.511 Anwälte für Unterhalt | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Sommer
Rechtsanwältin Irene Sommer
Kanzlei Sommer in Berlin-Spandau, Moritzstraße 2, 13597 Berlin 6962.244640099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Irene Sommer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
aus 8 Bewertungen Ich hab einfach etwas Sicherheit gebraucht bei einem rechtlichen Schritt und das ging sehr schnell….also angenehm und … (27.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen "Es war eine gute Erfahrung, er ist ein hochqualifizierter Anwalt und hat umfassende Kenntnisse in allen … (23.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken
Anwaltskanzlei Bettecken, Wall 29, 42103 Wuppertal 6670.1747176516 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Hildegunde Bettecken gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich habe über viele Jahre ab und an Rechtsberatung zu verschiedenen Themen benötigt, sei es Familienrecht, Erbrecht, … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schuler
Kanzlei Alexander Schuler, Leinerstr. 6, 78462 Konstanz 6993.5246139433 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Schuler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(16.12.2020) Gute Beratung. Meine Fragen wurden zur vollsten Zufriedenheit besprochen und geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer Fiesel
Rechtsanwalt Peer Fiesel, Redtenbacherstr. 30, 44139 Dortmund 6676.3042240232 km
Fachanwalt Familienrecht • Recht rund ums Tier • Medizinrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Peer Fiesel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Herr Fiesel hat ein tolle Arbeit geleistet. Ich habe ihm am Anfang Januar wegen meine Einbürgerung kontaktiert und von … (07.08.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Pütz
Anwaltskanzlei Monika Pütz, Ludwigstr. 174, 86899 Landsberg am Lech 7080.1953824429 km
Mit Kompetenz und persönlichem Engagement für Ihren Erfolg!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Monika Pütz für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Kann es sein, dass es keine juristische Hilfe gibt?! „Da kann ich Ihnen nicht helfen“, kam die Antwort! Und dann … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Schneider
Kanzlei Alexander Schneider, Bertoldstr. 48, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.302001329 km
Fachanwalt Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Schneider gerne zur Verfügung
aus 181 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt mit einem hohen Durchsetzungsvermögen. Stets habe ich bei meiner Scheidung die beste … (18.09.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Michel
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Michel
Kanzlei Thomas Michel, Hauptstr. 59, 01906 Burkau 7097.9226271692 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Michel
aus 20 Bewertungen Erstklassige Beratung und sehr kompetente und sachgemäße Bearbeitung durch Herrn Michel führten zum erfolgreichen … (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Erdel
Rechtsanwältin Sonja Erdel
Kanzlei Sonja Erdel, Hahnweg 44, 96450 Coburg 6958.8044889797 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Erdel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Machens
Rechtsanwältin Angela Machens
Kanzlei Machens, Alexanderstraße 124, 26121 Oldenburg (Oldenburg) 6636.094884124 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Mediation • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Angela Machens ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch
KLK Rechtsanwälte, Schützenstr. 9, 50126 Bergheim 6654.6266039399 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Medizinrecht • Wettbewerbsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sozialrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Justen-Rentzsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(02.01.2022) Schnelle Rückmeldung und unkompliziert kompetente Beratung. Sehr emphathische Gesprächsatmosphäre. Vielen Dank für …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stavroula Patsourakou
sehr gut
Kanzlei Dr. jur. Stavroula Patsourakou, Venloer Str. 601-603, 50827 Köln 6670.5316469145 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Medizinrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. Stavroula Patsourakou
aus 19 Bewertungen Herzlichen Dank, Sie haben uns in unserem Vorhaben (Visa für Sohn) sehr gut beraten und uns Hoffnung gegeben. Wir … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Becker
Rechtsanwalt Björn Becker
kanzlei | armin unke, Kokenmühlenstraße 22, 48529 Nordhorn 6605.2208522219 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Becker bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unterhalt
(20.09.2024) Der Urheberrechtsstreit wurde zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Maritta Runde
Rechtsanwältin Maritta Runde
Anwaltskanzlei Maritta Runde, Feldstr. 69a, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.5867057993 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Maritta Runde im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(10.06.2024) Sehr Kompetent,wir waren sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Borth
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Borth
Borth Rechtsanwälte, Arnstädter Str. 50, 99096 Erfurt 6923.3304086967 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Borth unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 23 Bewertungen Er hat heute geantwortet, in Form einer koatenneutralen Erstberatung per E-Mail, da der Streitwert gering ist. Das ist … (31.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sina Bremer
Rechtsanwältin Sina Bremer
Kanzlei Sina Bremer, Straße der Freundschaft 14, 39397 Kroppenstedt 6884.6008433418 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sina Bremer
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Seidel
sehr gut
Rechtsanwältin Isabel Seidel
Kanzlei Pistner, Bodelschwinghstraße 18, 63739 Aschaffenburg 6862.2742441097 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabel Seidel gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Ich habe mich mit meiner Scheidung bei Frau Seidel sehr gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Hervorheben möchte ich … (20.07.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Schlippes
Kanzlei Andrea Schlippes, Karl-Heinrichs-Ulrichs-Str. 14, 10785 Berlin 6972.9843867774 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Schlippes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
(14.05.2024) Frau Schlippes hatte sich meinem Fall kurz und knapp am Telefon mit Sorgfalt angenommen. Besprochen wurde im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Martin Frank
Rechtsanwalt Jens Martin Frank
Kanzlei Frank & Thiele, Holstenstr. 194c, 22765 Hamburg 6716.8267335712 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Jens Martin Frank
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulz
Kanzlei am Marktplatz, Marktplatz 6, 67105 Schifferstadt 6846.369850772 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Internationales Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schulz - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Rudolph
Müller . Rudolph . Rechtsanwälte, Hohenhewenstraße 61, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.0361883072 km
Familienrecht • Reiserecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernd Rudolph
Profil-Bild Rechtsanwalt Kilian Zieglmaier
Rechtsanwalt Kilian Zieglmaier
Rechtsanwälte Weiss & Grunert Partnerschaftsgesellschaft, Dreifaltigkeitsplatz 176, 84028 Landshut 7132.015863918 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kilian Zieglmaier gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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