4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Rechtsanwältin Uta Pötzsch
Kanzlei Uta Pötzsch, Axel-Springer-Str. 54b, 10117 Berlin 6975.2861903561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Pötzsch im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich hatte die Hoffnung aufgegeben, einen Anwalt zu finden. Alle weigerten sich, meinen Fall zu übernehmen und hielten … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin J. Haas
sehr gut
Rechtsanwalt Martin J. Haas
MJH Rechtsanwälte, Werner- Haas Str. 8, 86153 Augsburg 7063.8966322098 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unterhalt
aus 196 Bewertungen Kompetent, schnell und zuverlässig. (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer
ANWALTSKANZLEI Sedlmeyer, Clemensstr. 30, 80803 München 7118.0171461235 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Fachanwalt für Familienrecht Ulrich Sedlmeyer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Arber Kolgeci LL.M
sehr gut
Kanzlei Arber Kolgeci, Brigada 123 p/n, 23 000 Suhareka, Kosovo 8080.5511766295 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Arber Kolgeci LL.M
aus 17 Bewertungen Herr Kolgeci konnte fehlende Dokumente innerhalb kürzester Zeit beschaffen. Anfragen wurde am selben Tag beantwortet. … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eleonore Raim
sehr gut
Rechtsanwältin Eleonore Raim
BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Hellmair-Platz 169, 86899 Landsberg am Lech 7080.2023497622 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Eleonore Raim
aus 76 Bewertungen Unkomplizierter schneller Kontakt und Termin (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Peter Bunzel
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Peter Bunzel
Anwaltskanzlei Bunzel, Vaihinger Markt 4, 70563 Stuttgart 6929.352269432 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Hans-Peter Bunzel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 22 Bewertungen Wir waren in einer Unfallsache bei Herrn Bunzel. Bekamen zügig einen Termin und ein Schreiben an die gegnerische … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Förster
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Förster, Bürgermeisterstr. 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg 6967.9806398337 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Förster
aus 5 Bewertungen Frau Förster ist eine sehr kompetente und freundliche Anwältin. (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz
Kanzlei Hermann Schwarz, Garnisongasse 11/8, 1090 Wien, Österreich 7410.8849743594 km
Erbrecht • Familienrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Mag. Hermann Schwarz
(20.11.2014) Nicht nur die fachliche Kompetenz ist für die Wahl des richtigen Anwaltes ausschlaggebend – auch die menschliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwalt Fabian Seufert
Rechtsanwälte Dr. Nickl & Seufert Partnerschaft mbB, Ebertstr. 6, 73054 Eislingen/Fils 6968.8712313158 km
Geht nicht, gibts nicht
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Öffentliches Baurecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fabian Seufert gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf
Kanzlei Monika Sehmsdorf, Postgasse 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5260686125 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Neumann
Kanzlei Felix Neumann, Friedenstraße 15, 44139 Dortmund 6677.5042265211 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Felix Neumann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(16.01.2024) Felix Neumann hat uns gegen einen betrügerischen Hundehändler vor dem Amtsgericht Dortmund bestens vertreten und die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Rechtsanwältin Jennifer Jakobi
Kanzlei Jakobi, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen 6675.0955424437 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Jennifer Jakobi - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Corina Lange
Rechtsanwältin Corina Lange
Corina Lange (ehem. Bisani) Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Vertrauensvolle Beratung und unbürokratische Hilfe.
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Corina Lange vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Freundliche, hilfsbereite Rechtsanwältin, die sich für unsere Belange sehr engagiert hat. Die Bearbeitungsdauer war … (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Nelte
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Nelte, Bahnhofstr. 63, 65185 Wiesbaden 6800.8354271841 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Nelte
aus 17 Bewertungen Sehr professionell, zuverlässig und freundlich. Herr Nelte ist unser Vertrauensanwalt und absolut empfehlenswert. … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Kohlmeyer
Rechtsanwältin Kristin Kohlmeyer
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3746639232 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Kristin Kohlmeyer
Profil-Bild Rechtsanwalt Konrad Weidmann
sehr gut
Rechtsanwalt Konrad Weidmann
Kanzlei Konrad Weidmann, Vorster Str. 17, 47906 Kempen 6619.994334049 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Konrad Weidmann
aus 31 Bewertungen Bodenständiger Anwalt, zuvorkommend und schnelle Erfassung/Erarbeitung. Gute ausführliche Beratung, klare Empfehlung. … (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Rehm
Rechtsanwalt Thomas Rehm
Sträßer Rehm Barfield, Zwickauer Str. 345, 09116 Chemnitz 7041.1755439965 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Rehm - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Die Vertretung bei Allem was rund um den Unfall notwendig war, hat inhaltlich korrekt und zeitlich perfekt gepasst. (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Tiemann
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Tiemann
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.860786425 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Tiemann gerne zur Verfügung
aus 50 Bewertungen In einer Strafsache wurde ich SEHR gut vertreten. Er und sein Team sind überaus menschlich sowie freundlich, hält … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Andre
Rechtsanwältin Nicole Andre
Kanzlei Kreidekreise, August-Bebel-Str. 28, 04275 Leipzig 6982.9083552398 km
Fachanwältin Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Andre ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba
Rechtsanwalt/Fachanwalt/Notar, Warburger Str. 25, 33098 Paderborn 6744.7061405944 km
Guter Rat für alle Fälle!
Fachanwalt Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Cem Kaba ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Frank
Kanzlei Nicole Frank, Bürgermeister-Hoffmann-Straße 14, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6846.0032991743 km
Fachanwältin Familienrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Frank gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Breyer
sehr gut
Kanzlei Wolfgang Breyer, Dorflage 24, 38126 Braunschweig 6825.5491707241 km
Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Breyer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Herr Breyer hat sich zeitnahe zurückgemeldet, Es gab einen Termin zur Dokumentationseinsicht + Beratung. Wirkte sehr … (21.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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