3.537 Anwälte für Waffenbesitz

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Profil-Bild Rechtsanwalt Oguz Korumtas
Kanzlei Korumtas, Frankfurter Straße 1-3, 51065 Köln 6676.8572041774 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oguz Korumtas hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Uta Hesse
Rechtsanwältin Uta Hesse
KUTSCHER Rechtsanwälte, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale) 6949.9045200467 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Uta Hesse unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
(27.07.2020) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin von Anfang an sehr zufrieden mit ihrem Rechtsbeistand!!!! Hat mir immer weiter …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Kanzlei Matthias Hunzinger, Gartenstr. 28, 72764 Reutlingen 6949.2896975859 km
Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Sebel
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Sebel
Kanzlei Rainer Sebel, Briesener Weg 157, 12623 Berlin 6987.0995768771 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Sebel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen in meiner not direkt geholfen danke (08.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Lotze
Rechtsanwältin Heike Lotze
Rechtsanwaltskanzlei Heike Lotze, Robert-Koch-Str. 24, 01896 Pulsnitz 7088.5552993907 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Lotze ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wagner
Kanzlei Thomas Wagner, Kreuzederstraße 6, 83395 Freilassing 7225.1200090223 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wagner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Ilka Alberts
Rechtsanwältin Ilka Alberts
Kanzlei Alberts & Büttner, Hagener Str. 35, 58642 Iserlohn 6693.2295514549 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Ilka Alberts
(17.03.2024) Frau Alberts ist eine kompetente faire Rechtsanwältin. Immer ein offenes Ohr für rechtliche Fragen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M.
Foth & Koch Rechtsanwälte, Luegallee 108, 40545 Düsseldorf 6647.0413945283 km
Fachanwalt Erbrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Hendrik Foth LL.M. bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(08.06.2021) Herrn Rechtsanwalt Dr. Foth hat über drei Jahre einen Prozeß über mehrere Instanzen für mich und meine Frau geführt …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor
Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor
Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor geb. Makalowski Fachanwältin für Strafrecht, Altendorfer Str. 313, 45143 Essen 6649.2315735021 km
Hier sprechen Sie mit dem Anwalt persönlich - direkt - unkompliziert - schnell
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Petra Brüchert-Pastor
aus 6 Bewertungen Mein Name ist Murat Çayir ich sage nur sie ist die beste Frau die ich kennen lernte sie ist stark liebt ihren Beruf … (01.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Junge
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Junge
JHB.LEGAL, Kaistraße 90, 24114 Kiel 6687.7862180567 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Junge
aus 176 Bewertungen Auch mich hat im April der Blitzer erwischt, obwohl ich keine entsprechende Beschilderung gesehe habe. Rechtsanwalt … (09.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Gamze Deral
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin Gamze Deral
Rechtsanwältin Gamze D e r a l I Fachanwältin für Familienrecht, P 3 8-9, 68161 Mannheim 6846.9301086429 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Gamze Deral
aus 368 Bewertungen Heute war meine Scheidung und alles ist reibungslos verlaufen. Innerhalb von 15 Minuten war alles vorbei. Frau Deral … (10.06.2024)
Profil-Bild Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
sehr gut
Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
Kanzlei Papoulis, Sophienstraße 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Zielführende Rechtsberatung für Einzelpersonen und Unternehmen aus einer Hand in Deutschland, Griechenland und Zypern.
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Dimitrios Th. Papoulis LL.M. gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen A wonderful Person! Mrs.Papoulis helped us to solve a very difficult case for the lose of our children! Finally we … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwaltskanzlei Hannappel, Sonnenwall 45-47, 47051 Duisburg 6637.4162167214 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Herbert Hannappel
aus 6 Bewertungen 100% (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Göring
Rechtsanwältin Isabelle Göring
Unfried & Kollegen Anwaltskanzlei, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg 6922.9442754715 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabelle Göring gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Ich wurde von der Anwaltskanzlei Unfried & Kollegen nach einen Verkehrsunfall bestens vertreten. Gruß Frau Bohner (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Moch
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Moch
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Elisa Moch gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Frau Moch hat mich bei Gericht perfekt vertreten, so dass das Ergebnis herauskam, das ich mir gewünscht habe. Sie hat … (08.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Tietje
sehr gut
Kanzlei Uwe Tietje, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.7010112736 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Tietje
aus 11 Bewertungen Sehr hohe Fachkompetenz und Fachwissen zum empfehlen Dankeschön (01.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael A. Glogowski
Rechtsanwalt Michael A. Glogowski
Kanzlei Michael A. Glogowski, Zeil 29-31, 60313 Frankfurt am Main 6826.48098638 km
24–Stunden Notfallnummer: 0176 8334 1065
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael A. Glogowski
(18.04.2023) Pan Mecenas pomógł mi w bardzo trudnej sprawie,w zasadzie przegranej.Dzieki Panu mogę spokojnie żyć. Do końca życia …
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Rühl
sehr gut
Rechtsanwalt Pascal Rühl
Kanzlei Pascal Rühl, Königswarterstr. 77, 90762 Fürth 7005.9658841364 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Pascal Rühl
aus 74 Bewertungen Herr Rühl ist einfach super gut und war sehr freundlich Dankeschön für Ihre Hilfe (02.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Thum
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Siegert
Rechtsanwältin Johanna Siegert
Kanzlei Siegert, Ernst-Barlach-Straße 7a, 18055 Rostock 6814.5595967476 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Johanna Siegert gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Frau Siegert war sehr kompetent und engagiert sowohl fachlich als auch menschlich. Sie war immer gut erreichbar und … (06.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klein
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Klein
KleinKlefenz - Kanzlei für Strafrecht, Bismarckstraße 27-29, 50672 Köln 6673.5547514885 km
Fachanwalt Strafrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Klein ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 86 Bewertungen Herr RA Christoph Klein machte seine Arbeit effizient in angenehmer Art und Weise erfolgreich. Dafür bedanke ich mich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Schöpke
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Schöpke
Rechtsanwaltkanzlei Schöpke, Einumer Straße 3, 31135 Hildesheim 6792.8786860352 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Schöpke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 49 Bewertungen Herr Schöpke war stets professionell und hat nie den Klienten hinter dem Fall vergessen. Wir wurden stets per … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht
Kanzlei Wolfgang Hirth, Akademiestr. 24, 76133 Karlsruhe 6868.5348564693 km
Fachanwalt Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Hirth Fachanwalt für Strafrecht ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 16 Bewertungen 12. Februar 2024 Guten Tag, sehr geehrter Herr Hirth, sehr geehrte Leser:Innen, aufgrund einer Beleidigung und … (12.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.