81 Anwälte für Weingesetz
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Weingesetz
Fragen und Antworten
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Weingesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Weingesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Weingesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Weingesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Weingesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Weingesetz bzw. Weinrecht trifft Bestimmungen über Produktion, Verkauf und Kennzeichnung speziell von Wein. Danach lässt sich das Weingesetz dem Landwirtschaftsrecht bzw. Agrarrecht zuordnen.
Das deutsche Weingesetz ist in 11 Abschnitte unterteilt und soll gem. § 1 Anbau, Verarbeitung, Inverkehrbringen und Absatzförderung von Wein und in gewissem Maße auch der anderen Erzeugnisse aus dem Weinbau regeln, soweit nicht eine verbindliche EU-Verordnung vorgeht. Tatsächlich hat das Europarecht über mehrere Verordnungen in den letzten Jahrzehnten großen Einfluss auf das Weinrecht genommen.
Die bestimmten deutschen Weinanbaugebiete sind nach § 3 Weingesetz Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen und Württemberg. Nach dem Weingesetz gibt es strenge Regeln, welche Weine mit welchen Eigenschaften aus welcher Region welche Bezeichnung tragen dürfen. Dabei legt das Weingesetz folgende Qualitätsgruppen zugrunde:
- Prädikatswein und Qualitätswein (Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung),
- Landwein (Wein mit geografischer Angabe),
- Wein mit Rebsorten- oder Jahrgangsangabe,
- Wein ohne Rebsorten- und ohne Jahrgangsangabe,
- Grundwein.
Die Einfuhr von Wein aus Drittstaaten regelt Abschnitt 7 des Weingesetzes. Innerhalb der Europäischen Union sind die Grundfreiheiten, insbesondere der freie Warenverkehr zu beachten. Zur Absatzförderung der Weine, zur Qualitätssicherung und Einhaltung der Rechtsvorschriften regelt das Weingesetz den sog. deutschen Weinfonds. Der Fonds wird durch Öffentliches Recht bestimmt. Seine Organe sind Vorstand, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat. Je nach Nutzfläche ist eine Abgabe an den Weinfonds zu zahlen.
Bei Verstößen gegen das Weingesetz sieht es selbst in seinem 9. Abschnitt Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Weniger schwerwiegende Verstöße sind keine Straftat, aber können als Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld führen. Daneben gilt beispielsweise bei einer Gefährdung der Gesundheit auch das allgemeine Strafrecht. Falsche Angaben zu den Weinen können zudem als Wettbewerbsverstoß bzw. irreführende Werbung verfolgt werden.
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