3.937 Anwälte für Wiedereinsetzung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Artopée
sehr gut
Kanzlei Artopée, Gerichtsstraße 3, 07973 Greiz 7011.2384128051 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Sven Artopée
aus 34 Bewertungen Sehr sehr netter und guter Anwalt. Kann ich nur weiter empfehlen. 👍🏻 (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Aden
Kanzlei Max Aden, Dingelstedtwall 42, 31737 Rinteln 6739.0045842968 km
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Werkvertragsrecht • Verkehrsrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Max Aden
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Schütz
Anwaltskanzlei Helena Schütz, Zum Lampert 3, 77855 Achern 6865.9663998308 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Helena Schütz im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Toralf Stein
sehr gut
Rechtsanwalt Toralf Stein
Rechtsanwaltskanzlei Toralf Stein, Schliebener Str. 77, 04916 Herzberg 7012.9929512532 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Toralf Stein
aus 29 Bewertungen Kompetente Beratung mit erfolgreicher Betreuung Hr. Stein mit seinem gesamten Team - vielen vielen Dank == sehr … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Myrsini Laaser
Rechtsanwältin Laaser, Fasanestraße 42, 10719 Berlin 6971.6971718153 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Myrsini Laaser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(27.05.2021) Positiv fand ich die schnelle Rückmeldung. Und die direkte Klärung der rechtlichen Lage. Leider weiß ich immer noch …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Fink
sehr gut
Kanzlei Stefan Fink, Frankfurter Str. 90, 61118 Bad Vilbel 6825.9021934897 km
Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • StrafrechtÖffentliches Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Fink
aus 14 Bewertungen Fühlte mich sehr gut beraten. (19.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Wegner
Wegner & Schöbener Rechtsanwälte, Marktbreiter Str. 1, 97199 Ochsenfurt 6937.3486736708 km
Strafrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Beate Wegner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Kanzlei Rittmeier, Riemannstraße 56 56, 04107 Leipzig 6982.4491911467 km
Strafrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Angela Schröder-Scherrle
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Deventer
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Deventer
Jacobi & Deventer, Rheinstr. 63, 50321 Brühl 6678.2945163743 km
Erbrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Deventer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 47 Bewertungen Dank der Unterstützung von Herrn Deventer und seiner Kanzlei hat die Autovermietung Enterprise ihre Forderungen gegen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Swetlana Fritzsch
sehr gut
Kanzlei Swetlana Fritzsch, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart 6929.0330453299 km
Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Swetlana Fritzsch
aus 30 Bewertungen Frau Fritzsch ist wirklich ein herausragender Anwalt ! Professionalität, Fachkenntnis und Einfühlungsvermögen durch … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Meub
Rechtsanwalt Wolfgang Meub
Rechtsanwalt Wolfgang Meub, Bettinastr. 32, 60325 Frankfurt am Main 6824.7458258653 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Meub hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt+Strafverteidiger Markus Chilcott
Chilcott Rechtsanwälte, Hopfenstr. 1D, 24114 Kiel 6687.4653972085 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt+Strafverteidiger Markus Chilcott
Profil-Bild Rechtsanwältin Şölen Izmirli
sehr gut
Rechtsanwältin Şölen Izmirli
DWARS & IZMIRLI Rechtsanwälte, Immenhof 2, 22087 Hamburg 6721.2721428516 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Şölen Izmirli
aus 24 Bewertungen Wenn ich Frau Izmirli verkehrsrechtliche Fragen stelle, bekomme ich immer schnell und unkompliziert eine Antwort, die … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Vadim Rubinstein
sehr gut
Kanzlei Vadim Rubinstein, Wilmersdorfer Str. 128, 10627 Berlin 6969.7853620518 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Vadim Rubinstein
aus 146 Bewertungen Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle Hilfe. Ich würde Herr Rubinstein jedem empfehlen. Wer sucht eine … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
Diogo Pereira Coelho, Advogado, Rua Maria Telles Mendes 3, 9.º Dto 3, 2770-120 Lissabon, Portugal 6146.9732533966 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
(08.01.2024) Herr Coelho sehr schnell kontakt mit mir aufgenommen. Er war sehr nett und zuvorkommend. Konnte alle meine Fragen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ayk Bielke
Rechtsanwalt Ayk Bielke
Mertins Bielke Bielke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beim Salztor 1, 21682 Stade 6687.3975204738 km
Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Ayk Bielke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(19.03.2022) Das Beratung Gespräch
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis
Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis
Rechtsanwaltskanzlei Pseftelis, Ostpromenade 75, 52525 Heinsberg 6615.2938554897 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Konstantin Pseftelis
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Wrozyna
Kanzlei Monika Wrozyna, Geleitsstraße 14, 60599 Frankfurt am Main 6827.4523656106 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Wrozyna ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Gellert
Rechtsanwalt Niklas Gellert
Gellert | Pacura | Schmäcke - Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Friedenheimer Brücke 29, 80639 München 7115.2354950184 km
Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Niklas Gellert bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Klöver
Rechtsanwalt Bernd Klöver
Hansen & Münch, Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg 6720.0395388199 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Klöver ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
(27.04.2024) Im Januar rief ich bei der Kanzlei an und schilderten den Fall. Man sagte mir, ich solle mich per Mail an Herrn Klöver …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Hentschel
Rechtsanwalt Mike Hentschel
Kanzlei Mike Hentschel, Kurfürstenstr. 35, 47829 Krefeld 6634.3857816244 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Hentschel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
(27.10.2023) Super Beratung, fundiertes Wissen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kaiser
Kanzlei Andreas Kaiser, Mariendorfer Damm 73, 12109 Berlin 6978.0917126032 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Andreas Kaiser ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch gerne zur Verfügung
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter
Kanzlei Prof. Dr. Bernd Schlüter Berlin und Wiesbaden, Jawlenskystr 4, 65183 Wiesbaden 6799.9588506776 km
Recht muss Recht bleiben
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
(02.02.2024) Zu einer Auseinandersetzung mit einem Jugendamt über die Finanzierung und Ausschreibung der …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.