Sie haben erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird? Vielleicht hatten Sie sogar bereits Kontakt mit der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung? Dann schweigen Sie – und machen Sie mit anwaltlicher Hilfe von Ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch. Eine Akteneinsicht kann zu jedem Verfahrenszeitpunkt eingefordert werden. Handeln Sie sofort!
Akteneinsicht in die Ermittlungsakte
Wenn Ermittlungsbehörden Informationen über ein mögliches ordnungswidriges oder strafbares Verhalten einer Person erlangen, wird eine Akte über diese angelegt. Anlass kann z. B. eine Strafanzeige sein oder auch einfach die Beteiligung an einem Verkehrsunfall.
Für den Verlauf und den Ausgang eines Verfahrens ist die Ermittlungsakte wesentlich. Sie enthält u. a. Beweismittel wie Aussagen von Zeugen, Schriftstücke, Bild-/Ton-/Video-Aufnahmen, Gutachten sowie Stellungnahmen, Vermerke, Anordnungen und Berichte der Ermittlungsbehörden. Nur wenn Sie den Inhalt Ihrer Ermittlungsakte kennen, können Sie sich effektiv verteidigen.
Sie wollen wissen, welche Informationen der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen?
Nur ein Rechtsanwalt kann nach dem Gesetz ohne Einschränkungen Akteneinsicht beantragen. Warten Sie nicht, bis Sie einen Bußgeldbescheid, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl
erhalten oder gar bis zu einer Verurteilung.
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet folgende Leistungen
Antrag auf Akteneinsicht
Mit diesem Rechtsprodukt erhalten Sie mit anwaltlicher Hilfe umfassende Einsicht in Ihre Ermittlungsakte.
Beachten Sie: Der Umfang und Zeitpunkt der Mitteilung hängt von der Stelle ab, die die Akte verwaltet. Ermittlungsbehörden können versuchen, eine Akteneinsicht insbesondere mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen zu verzögern.