AdmiralMarkets – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Handelsplattform AdmiralMarkets bietet unter der Domain admrlmrkts.co u. a. den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei Anleger mit CFDs für Forex, Aktien, Rohstoffen, Indizes und Kryptowährungen traden könnten. Auch der Handel mit sog. Bundles wäre möglich.

Seitens der Firma AdmiralMarkets wird auf der Homepage wahrheitswidrig behauptet, dass eine Betreibergesellschaft namens Admiral Markets UK Ltd. hinter ihr stünde, wobei diese Firma reguliert sei.

Anleger sollten keinerlei Handelsgeschäfte über die Handelsplattform admrlmrkts.co tätigen.

Die Firma Admiral Markets UK Ltd. existiert zwar und ist auch in England eingetragen bzw. wird durch die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) beaufsichtigt und reguliert, wobei sich der Sitz der Firma Admiral Markets UK Ltd. unter folgender Adresse in England befindet: 37th Floor, One Canada Square, Canary Wharf, London, E14 5AB, United Kingdom,

Diese Firma, die jedoch die Webseite namens admiralmarkets.com betreibt, unterhält jedoch keinerlei Beziehungen zur Firma AdmiralMarkets, die unter der Domain admrlmrkts.co agiert. Bei der Firma AdmiralMarkets handelt es sich folglich um einen Klon der Firma Admiral Markets UK Ltd.

Bereits Anfang August 2017 warnte die FCA davor, dass eine Firma Admiral Markets Ltd. wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, es würde sich bei ihr um die Firma Admiral Markets UK Ltd. handeln. Gleiches gilt nun wieder. Seitens der Firma AdmiralMarkets wird wahrheitswidrig der Bezug zur Firma Admiral Markets UK Ltd. behauptet.

Unabhängig davon sollten Anleger auch deshalb keine Handelsgeschäfte über die Handelsplattform AdmiralMarkets tätigen, da ein rechtsverbindliches Impressum auf der Homepage fehlt, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigen Organe der Firma AdmiralMarkets sind.

Im Übrigen erteilte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma AdmiralMarkets keine Genehmigung in Deutschland über die Handelsplattform admrlmrkts.co Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln. Die Firma AdmiralMarkets handelt folglich unerlaubt bzw. ungenehmigt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform AdmiralMarkets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema