Aktuelles zur Untervermietung: Tipps für Mieter und Vermieter
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Grundsätzliches zum Thema Untervermietung
Untervermietung ist ein häufig diskutiertes Thema im Mietrecht. Es geht dabei um die Frage, inwieweit Mieter ihre gemietete Wohnung oder Teile davon an Dritte weitervermieten dürfen. Dieser Bereich wird durch Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 540 BGB, geregelt.
Wichtige Gesetzesgrundlage
§ 540 BGB besagt, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist. Dieser Paragraf stellt die rechtliche Basis für die Untervermietung dar und muss bei jeder Überlegung zur Untervermietung beachtet werden.
Kern eines aktuellen Urteils
Das Landgericht München I (LG München I, Endurteil v. 29.07.2021 – 14 S 18102/20) hat in einem aktuellen Urteil eine wichtige Entscheidung zum Thema Untervermietung getroffen. Es wurde festgestellt, dass wenn in einem Wohnraummietvertrag steht „Untervermietung ist gestattet“, der Mieter grundsätzlich berechtigt ist, die vollständige Wohnung an Dritte zu überlassen.
Zentrale Argumente im Urteil
Der Mieter ist berechtigt, die gesamte Wohnung zu untervermieten, wenn der Mietvertrag dies erlaubt.
Eine Beschränkung auf einzelne Räume muss explizit vereinbart sein.
§ 565 Abs. 1 BGB findet keine Anwendung, wenn die Weitervermietung nicht expliziter Vertragszweck ist.
Die Untervermietung an eine Wohngemeinschaft stellt keinen Verstoß gegen eine Zweckentfremdungssatzung dar (Es kommt auf den Einzelfall an).
Was bedeutet dies für Mieter und Vermieter?
Für Mieter bedeutet dies eine größere Freiheit bei der Untervermietung ihrer Wohnräume, vorausgesetzt, der Mietvertrag enthält eine entsprechende Erlaubnis. Vermieter sollten bei der Formulierung von Mietverträgen darauf achten, die Bedingungen für Untervermietungen genau zu spezifizieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit und Ausblick
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine klare Formulierung in Mietverträgen ist. Es stärkt die Rechte der Mieter hinsichtlich der Untervermietung und gibt gleichzeitig Vermietern die Möglichkeit, durch präzise Vertragsklauseln ihre Interessen zu schützen. Die Entscheidung des LG München I steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung und verdeutlicht die Notwendigkeit, sich in Mietangelegenheiten fachkundig beraten zu lassen.
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