Von faktisch bis ruhend: Welche Arbeitsverhältnisse gibt es?
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Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Bewerbungsprozess über die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses und den Inhalt geeinigt, entsteht das Arbeitsverhältnis durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oder durch die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung. Der schriftliche Arbeitsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie beispielsweise Position und Aufgaben des Beschäftigten, Höhe des Gehalts, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten. § 2 Nachweisgesetz (NachwG) zwingt den Arbeitgeber seit dem 01. August 2022, wesentliche Vertragsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Austauschverhältnis
Durch das Arbeitsverhältnis entsteht ein Austauschverhältnis, das Arbeitnehmer verpflichtet, im Dienste des Arbeitgebers weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. Der Arbeitgeber übt im laufenden Arbeitsverhältnis ein Weisungs- und Direktionsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer aus, indem er diesem vorschreiben kann, zu welcher Zeit, in welcher Art, an welchem Ort und mit welchem Inhalt er seine Arbeitsleistung auszuführen hat. Im Austausch dazu wird der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit
Das Gegenteil zum Arbeitsverhältnis ist die selbstständige Tätigkeit. Bei der selbstständigen Tätigkeit schuldet der Auftraggeber zwar ebenfalls eine Vergütung, allerdings ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden und frei darin, seine Arbeit selbstbestimmt zu erledigen.
Auch sozialversicherungs- und steuerrechtlich hat der Arbeitgeber Sozialversicherungsabgaben und Einkommensteuer zu zahlen und eine Gehaltsabrechnung zu erteilen. Selbstständige versichern sich dagegen aus ihren eigenen Einkünften selbst und führen auch eigenständig die anfallende Umsatz- und Einkommensteuer an das Finanzamt ab.
Das faktische Arbeitsverhältnis
Ein faktisches oder fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer ohne eine wirksame vertragliche Grundlage Arbeitsleistungen erbringen. Arbeitsverhältnisse entstehen nicht erst mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Ausführung und der tatsächlichen Erledigung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitgeber die Entstehung des Arbeitsverhältnisses von dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages abhängig, nimmt aber vor der Unterzeichnung die Dienste des Arbeitnehmers bereits in Anspruch, entsteht in solchen Fällen bis zum Abschluss des schriftlichen Arbeitsvertrages ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Leistet der Arbeitnehmer eine Arbeit auf Weisung des Arbeitgebers, entsteht mit der tatsächlichen Ausführung also ein Arbeitsverhältnis, auch wenn noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Der Arbeitgeber hat daher auch bei einem fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrag eine Vergütung für die geleistete Arbeit an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Ein faktisches Arbeitsverhältnis entsteht ebenfalls, wenn ein Arbeitsvertrag beispielsweise wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten wurde, Arbeitsleistungen aber dennoch erbracht wurden oder werden. Das faktische Arbeitsverhältnis betrifft auch die Fälle, in denen der Arbeitsvertrag nichtig ist, weil der Arbeitnehmer beispielsweise nicht geschäftsfähig ist, wie im Fall der Minderjährigkeit von Arbeitnehmern. Für die Vergangenheit haben Arbeitnehmer bei einem faktischen Arbeitsverhältnis für die erbrachten Leistungen sämtliche Rechte aus dem Arbeitsverhältnis und insbesondere einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
Das befristete und unbefristete Arbeitsverhältnis
Das unbefristete Arbeitsverhältnis
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abschließen. Das Beschäftigungsverhältnis läuft dann ohne die Bestimmung einer Frist auf unbegrenzte Zeit und endet nicht automatisch zu einem bestimmten Datum.
Das befristete Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse liegen vor, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließen. Das befristete Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Ablauf des Tages oder Datums, das als Ende im Arbeitsvertrag benannt ist. Befristete Arbeitsverträge werden häufig mit Sachgrund im Vertretungsfall (Elternzeit) oder für die Dauer von bestimmten, auf Zeit bestehenden Projekten abgeschlossen und können immer wieder befristet verlängert werden. Ohne Sachgrund ist bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses zulässig. An ein befristetes Arbeitsverhältnis kann sich auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anschließen.
Entscheidend für die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist das Schriftformgebot. Nach § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in Verbindung mit § 126 Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Befristungsabrede von beiden Arbeitsvertragsparteien eigenhändig auf derselben Urkunde unterzeichnet sein. Wird die Befristungsvereinbarung nicht vor der Ausführung des Arbeitsverhältnisses schriftlich von beiden Seiten unterzeichnet, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Das ruhende Arbeitsverhältnis
Von einem ruhenden Arbeitsverhältnis spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht, aber die Arbeitsvertragsparteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit sind. Das Arbeitsverhältnis ruht beispielsweise während der Elternzeit und zu Zeiten des Mutterschutzes oder während der Einberufung in den Wehrdienst. Während das Arbeitsverhältnis ruht, sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Deshalb fällt beispielsweise die Kurzarbeit nicht unter den Begriff des ruhenden Arbeitsverhältnisses, da die Vergütungspflicht weiterhin besteht.
Arbeitsverhältnisse wirksam beenden
Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rechtlich nur durch ein schriftliches Kündigungsschreiben möglich. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Schriftlichkeit bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein muss. Darüber hinaus muss das im Original unterschriebene Kündigungsschreiben dem Empfänger der Kündigung auch zugehen.
Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Datum der vereinbarten Befristung automatisch, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Vorausgesetzt, im befristeten Arbeitsvertrag ist einzelvertraglich oder tarifvertraglich ein Kündigungsrecht während der Befristung vereinbart, kann auch das befristete Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Befristungsendes gekündigt werden.
Faktische Arbeitsverhältnisse bedürfen in der Regel keiner Kündigung, wenn diese wegen Nichtigkeit oder einer wirksamen Anfechtung ohnehin nicht bestehen. Hilfsweise kann für den Fall der Ungewissheit, ob ein Arbeitsvertrag wegen Anfechtung entfallen oder nichtig ist, eine Kündigung ausgesprochen werden. In dem Fall, dass ein faktisches Arbeitsverhältnis durch die bloße Arbeitsaufnahme besteht und der schriftliche Arbeitsvertrag fehlt, ist allerdings eine Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften auszusprechen.
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27.05.2024 Rechtsanwältin Julia Kleyman„… wird, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung (mit der Vergütung für den Monat März des Folgejahres) ungekündigt besteht. Müssen Sie auf den Bonus verzichten? Stichtagsklausel Der Anspruch auf Bonuszahlungen …“ Weiterlesen
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27.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… können gravierende arbeitsrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn die betroffenen Personen identifiziert werden und in einem Arbeitsverhältnis stehen. In diesem Ratgeber möchten wir aufzeigen …“ Weiterlesen
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26.05.2024 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… -Video. Empfehlung: Bei Fragen zu einem Arbeitsverhältnis oder Arbeitsvertrag – egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und unabhängig davon, ob es um eine Kündigung bzw. Kündigungsschutzklage …“ Weiterlesen
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28.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Frank Zander„… , der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Das Singen rechtsradikaler Lieder kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden, insbesondere wenn die Öffentlichkeit davon …“ Weiterlesen
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25.05.2024 Rechtsanwalt Martin Loibl„… einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung. Wie im normalen Arbeitsverhältnis muss der Arbeitgeber, sofern diese nicht entbehrlich ist, vor eine Kündigung abmahnen. Grds. gilt - Je länger …“ Weiterlesen
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25.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Wenn ein Arbeitsvertrag regelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet, stellt sich die Frage, ob diese Regelung noch gültig ist, wenn in der Zwischenzeit die Altersrente …“ Weiterlesen
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28.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Mike Schulz„… , sich innerhalb von 3 Tagen nach Ausspruch der Kündigung arbeitssuchend zu melden, sofern ihr Anstellungsverhältnis in weniger als 3 Monaten endet. Endet ihr Arbeitsverhältnis beispielsweise erst in 5 Monaten …“ Weiterlesen
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24.05.2024 Rechtsanwalt Philipp Adam„… nachträglich ausgezahlte Abfindungen das Besteuerungsrecht auch dann hat, wenn der Wohnsitz des Abfindungsempfängers nicht mehr im Inland ist. Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihr Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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24.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , der das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Normalerweise wird ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen …“ Weiterlesen
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23.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Ein Aufhebungsvertrag (Vertrag ohne Kündigung ) oder Abwicklungsvertrag (Vertrag mit Kündigung ) , ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber , die das Arbeitsverhältnis beendet …“ Weiterlesen
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22.05.2024 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ist nämlich zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Steht also im Arbeitsvertrag, dass das befristete Arbeitsverhältnis auch während der Befristung ordentlich kündbar ist, darf …“ Weiterlesen
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22.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Als Arbeitnehmer sollte man sich immer bewusst sein, dass ein Aufhebungsvertrag nicht immer die beste Option ist, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Auch wenn es auf den ersten Blick oft verlockend …“ Weiterlesen
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20.05.2024 Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Frederic Raue„… Arbeitsverhältnissen oder sehr langen vertraglichen Kündigungsfristen einen großen Unterschied machen. Vorsicht bei Freistellung in der Insolvenz! Im „normalen“ Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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20.05.2024 Rechtsanwältin Nushin Rajabi„… vor, wenn es unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Typische Beispiele sind Diebstahl oder grobe Beleidigungen. Muss eine Kündigung …“ Weiterlesen
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20.05.2024 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , in der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. In diesem Vertrag werden …“ Weiterlesen
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19.05.2024 Rechtsanwalt Dennis Häbel-Dziubek„… auch ein Arbeitsverhältnis vorliegen soll, wurde nicht umgesetzt. Auch nach der Rechtsprechung des BAG sind die Ergebnisse einer Rentenprüfung nicht ohne weiteres auf etwaige arbeitsrechtliche Fragen übertragbar …“ Weiterlesen
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18.05.2024 Rechtsanwalt Dennis Häbel-Dziubek„… aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen (Darstellung, worin das abgemahnte Verhalten vom pflichtgemäßen Verhalten abweicht). Ich fordere Sie daher auf Ihre Arbeit künftig entsprechend dem Arbeitsvertrag …“ Weiterlesen
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17.05.2024 Rechtsanwalt Martin Loibl„… nicht in der roten Arbeitshose. Daraufhin kündigte die Beklagte am 27.11.2023 das Arbeitsverhältnis ordentlich fristgerecht zum 29.02.2024. Entscheidung des Arbeitsgerichts Solingen Mit seiner Klage hat …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Ulrich Kerner„… handelt, sind die Vorschriften in Deutschland noch nicht unmittelbar bindend, werden jedoch in deutsches Recht umgesetzt werden. Bei Fragen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis …“ Weiterlesen
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16.05.2024 Rechtsanwalt Dr. Christian H. P. M. Drees„… Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis und dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Größe des Unternehmens und der Stellung …“ Weiterlesen