Chancen-Aufenthaltsrecht
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Bundestag verabschiedet Chancen-Aufenthaltsrecht
Zum 1. Januar 2023 soll das neue "Chancenaufenthaltsgesetz" in Kraft treten.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines sog. Chancen-Aufenthaltsrechts verabschiedete der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2022, in modifizierter Fassung.
Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen gut integrierte Ausländern erhalten, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben und nicht straffällig geworden sind, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.
Der Gesetzentwurf hält im Grundsatz daran fest, dass nur dann ein Aufenthaltstitel erteilt werden soll, wenn die Identität geklärt ist. Er bietet diese Möglichkeit jedoch auch dann, wenn ein Ausländer „die erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen“ hat.
Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grds. ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.
Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen
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