Coaching Vertrag Urteil: Online Coaching Verträge sind nichtig
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Online Coaching Verträge: wann Sie wirklich Ihr Geld beim online Coaching zurückerhalten.
Seit Monaten geistert auf allen Kanälen die Eilmeldung "Online Coaching Verträge sind nichtig" herum.
Das Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 hat tatsächlich einen als "online Coaching" bezeichneten Kurs als nichtig erklärt.
Die Coachingbranche ist in Aufruhr: nicht erst seit der Pandemie ist gerade Online-Coaching nicht mehr wegzudenken. Modernisierte Online-Meeting-Tools und spezielle auf online-Coaching ausgerichtete Coachingtools und-Software Lösungen boomen. Eine Sackgasse?
Sind alle Online-Coaching-Verträge nichtig und damit rückabwickelbar: also jederzeitige Ausstiegsmöglichkeit mit Geldzurückgarantie? Ein Alptraum für die Branche!
Dem Online-Coaching-Vertrag - Urteil liegen zwei Mißverständnisse zugrunde:
- es handelt sich hier nicht um Coaching sondern um einen Trainingskurs mit Wissensvermittlung
- Online-Angebote in diese Sinne sind nur dann nichtig, wenn es sich um Selbststudium handelt
Nur dann, wenn über 50 % des Trainingskurses asynchron angeboten wird, ist nämlich die ZFU-Zulassung erforderlich. Was heißt das genau?
Das Urteil des OLG Celle erweitert absolut korrekt und sinnvoll den Schutz der Kursteilnehmer.
Allerdings wird in der Urteilsbesprechung zu wenig herausgestellt, dass es sich tatsächlich um einen "Kurs im Selbststudium" handelt und das Gericht hier lediglich den ohnehin seit Jahren bestehenden Schutz nach dem Fernunterichts-Schutzgesetz (FernUSG) auf solche Kurse auch online anwenden will. Gemeint waren damit ursprünglich Klausurenkurse, Schreibkurse o.ä., bei denen die Teilnehmer mit Studienbriefen und Arbeitsmaterial sich selbst fortbilden konnten, eventuell auch mal eine Rückfrage stellen konnten, aber weitgehend sich selbst neues Wissen und Fähigkeiten aneigneten. Hier wollte der Gesetzgeber mit staatlicher Zulassungskontrolle die Teilnehmer vor Betrügern und Möchtegern-Weiterbildern schützen - denen sie nicht direkt begneten, um deren Seriösität prüfen zu können - und hat mit der verpflichtenden Prüfung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) für Anbieter und deren Kurse eine einheitliche Qualitätskontrolle eingeführt.
Coaching ist hingegen nach der einheitlichen Definition des internationalen Berufsverbandes International Coaching Federation (ICF) gerade keine Wissensvermittlung, sondern die Begleitung von Menschen durch interaktive Gesprächspräsenz in der eigenen Lösungsfindung in einem strukturierten Coachingprozess auf der Grundlage bestimmter Kernkompetenzen und ehtischer Werte, um Ressourcen zu aktivieren und Blockaden zu lösen. Dies entspricht auch der einheitlichen Coaching-Definition der 15 größten Berufsverbände für Coaches im deutschsprachigen Raum (dem Roundtable Coaching - RTC). Dies kann natürlich sehr gut online erfolgen - aber eben nur in online-Präsenz. Coaching-Gespräche können nicht im "Selbststudium" stattfinden.
Wann bekommen Sie also bei einem online-Coaching Ihr Geld zurück?
Das ergibt sich tatsächlich aus Ihrem Vertrag, den Sie mündlich oder schriftlich geschlossen haben bzw. aus dem Gesetz!
Das hat das Online-Coaching-Vertrags-Urteil wirklich gezeigt:
- es kommt auf den Inhalt und nicht die Bezeichnung des Kurses an
- Kursteilnehmer werden online ebenso wie offline geschützt
- es braucht mehr Genauigkeit und Differenzierung in der Coachingwelt
Was ein Online-Coach niemals zu Ihnen sagen wird:
- Sie können sich diese Videos von mir anschauen als Coaching
- Ich zeige Ihnen jetzt mal wie das geht
- Am Ende müssen Sie diesen Abschlusstest für Ihr Coaching bestehen
Das war Ihr Rechtstipp der Woche vom Legal Coach!
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag, Ihrem Kurs? Dann melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch bei www.Kanzlei-Tutschka.de.
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