DAS VORKAUFSRECHT BEI IMMOBILIENKAUFVERTRÄGEN IN DER UNGARISCHEN RECHTSPRECHUNG
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Unsere Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt sich hauptsächlich mit Immobilien- und Baurecht und wird in der Praxis häufig mit Fragen zur Ausübung des Vorkaufsrechts konfrontiert.
Zwei häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht sind, wer berechtigt ist, das Vorkaufsrecht auszuüben, und was und wie die Parteien des Kaufvertrages tun müssen, damit der Berechtigte darüber informiert wird.
Gemäß dem ungarischen Recht kann das Vorkaufsrecht entweder durch eine Begründung des Vorkaufsrechts vom Eigentümer und dessen Eintragung im Grundbuch oder in der Regel durch eine zwingende Rechtsvorschrift erworben werden. Wenn der Miteigentümer das Vorkaufsrecht hat, ist dies häufig der Fall. Daher muss der Eigentümer dem Miteigentümer, wenn er seine Immobilie verkaufen möchte, das Kaufangebot eines Dritten vollständig mitteilen, damit dieser genügend Zeit hat, sich zu äußern und das Angebot anzunehmen.
Ob die berechtigte Person zur Ausübung des Vorkaufrechts ordnungsgemäß benachrichtigt wurde, ist nach unseren Erfahrungen das häufigste Problem in der Praxis. Es ist erforderlich, dass der Empfänger gemäß den Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vollständig über das Angebot informiert wird. Das bedeutet, dass bei Immobilienkaufverträgen die Vertragsparteien dem Vorkaufsrechtsinhaber den unterzeichneten Kaufvertrag zusenden und ihn auffordern, sich dazu zu äußern, ob er den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen abschließen möchte. Zunächst müssen die Vertragsparteien die Erklärung des Berechtigten auf die Ausübung des Vorkaufsrechts im Grundbuchverfahren vorlegen. Falls es keine solche Erklärung gibt, müssen sie nachweisen, dass sie dem Vorkaufsrechtinhaber die Aufforderung zugesandt haben und dass er sie erhalten hat, aber nicht in zumutbarer Zeit geantwortet hat.
Vielleicht geht aus diesem zusammenfassenden Artikel hervor, dass es sich lohnt, beim Abschluss eines Kaufvertrags, der ein Vorkaufsrecht vorsieht, die Mitwirkung eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Den ausführlicheren Artikel finden Sie auf unserer Website.
Unserer Website: https://www.bakolegal.com/nemet/das-vorkaufsrecht-bei-immobilienkaufvertragen-in-der-ungarischen-rechtsprechung/
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