Die Zensur von Filmen und Videospielen - ein kurzer Abriss und Überblick

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Die Zensur von Filmen und Videospielen - ein kurzer Abriss und Überblick


1. Filme

Artikel 5 Abs. 1, Satz 3 Grundgesetz: "Eine Zensur findet nicht statt."

Wirklich?

Um mit diesem Irrtum schon von Anfang an aufzuräumen:

Es geht hier um die Nachzensur, also VOR Veröffentlichung eines Werkes. Eine Vorab-Zensur ist dem Gesetzgeber und den Behörden allerdings NICHT gestattet.

Die Zensur von Filmen kann je nach Land, Kultur und rechtlichem Rahmen stark variieren. Viele Länder haben Gesetze und Vorschriften, die die Freigabe von Filmen regeln. Diese Gesetze können Themen wie Gewalt, Sexualität, Obszönität und religiöse Inhalte betreffen.

In Deutschland spielen dabei die religiösen Themen kaum eine Rolle, es si denn, es handelt sich um Filme mit volksverhetzenden Inhalten, die gegen den Straftatbestand des § 130 StGB verstoßen.

Eine größere Thematik stellen "Gewalt und Sexualität" dar. Mit Aufkommen der VHS-Videokassette und den Videotheken, ist es in den 80ern zu herben Diskussionen bei Eltern und in der Politik gekommen.

Prinzipiell konnte nun jedermann - auch Kinder und Jugendliche - sich Filme wie "Tanz der Teufel" (1982, Sam Raimi) oder "Man Eater - Der Menschenfresser" (1981, Joe D'amato) bequem zu Hause vom Sofa aus ansehen. Das hatte zur Folge, dass viele dieser Filme entweder auf dem Index landeten oder wegen des Tatbestandes der Gewaltverherrlichung von den Amtsgerichten beschlagnahmt wurden. Manche Filme wurden sogar direkt in den Kinos beschlagnahmt, in dem die Filmrollen beschlagnahmt wurden.

Um einen Einblick in die damalige Situation zu bekommen, sollte man sich auf einer beliebigen Videoplattform den zeitgenössischen kurzen Dokumentarfilm "Mama, Papa, Zombie" ansehen, um einen kuriosen Vergleich mit der heutigen Zeit zu erhalten. Denn letztlich stellt sich heraus, dass Behörden und Medien, die das Thema nahezu "zerrissen" haben, einem Trugschluss unterlagen:

Schon damals waren Videotheken- und Kinobetreiber dazu verpflichtet, Kindern und Jugendlichen mit keiner für sie ausgewiesenen Altersfreigabe zugänglich zu machen und ebenso hatten die Eltern die Pflicht, zu Hause darauf zu achten, dass der Videorecorder und die jeweiligen Filme für ihre Kinder nicht zugänglich waren.

Wer selbst gerne Filme schaut oder sich etwas mit dem Thema "Zensur in den Medien" beschäftigt, dürfte bemerkt haben, dass es heutzutage objektiv gesehen wieder mehr Gewalt in Filmen gibt und die Freigaben meist ungeschnitten bei einer Altersfreigabe ab 16 oder 18 Jahren landen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Zeiten in dieser Hinsicht extrem gewandelt haben.

Nur kurz angerissen: Die sog. "Hardcore"-Pornografie - die hier wohl nicht weiter erläutert werden muss - ist generell im vorhinein indiziert, sodass diese nicht im freien Fernsehen gezeigt oder in Videotheken offen ausgestellt werden darf.

In Zeiten des "Videotheken-Sterbens" hat dieses Thema wieder Aufschwung erhalten, wenn man hierbei nur an das Internet denkt.

In vielen Ländern werden Filme je nach ihrem Inhalt und ihrer Eignung für bestimmte Altersgruppen eingestuft. Dies geschieht durch Filmprüfstellen oder vergleichbare Institutionen. Filme können dann entsprechend der Altersfreigabe in Kinos gezeigt oder im Handel vertrieben werden.  In Deutschland bestimmt dies die die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft". Es handelt sich um eine Einrichtung, die für die Altersfreigabe von Filmen zuständig ist. Die FSK bewertet Filme und legt fest, ab welchem Alter sie für das Kinopublikum freigegeben sind.

Die FSK veröffentlicht Altersfreigaben in Form von Alterskennzeichen hochstufend von 0 Jahren, 6 Jahren, 12 Jahren, 16 Jahren und 18 Jahren.

Die Altersfreigaben werden auf Basis einer Bewertung des Filminhalts hinsichtlich Gewalt, Sexualität, Sprache und anderer potenziell belastender Inhalte vergeben. Die FSK berücksichtigt auch den Kontext und die Intensität dieser Elemente bei ihrer Entscheidung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die FSK eine freiwillige Einrichtung ist und ihre Altersfreigaben keine gesetzliche Verpflichtung darstellen. Dennoch orientieren sich Kinos und der Handel in der Regel an den FSK-Altersfreigaben.

In einigen Ländern unterliegt die Filmindustrie einer freiwilligen Selbstregulierung, bei der die Filmproduzenten bestimmte Standards einhalten, um eine bestimmte Altersfreigabe zu erhalten.

So können der FSK ähnliche ausländischen Behörden mit einer vollkommen anderen Abstufung aufwarten.

So ist in den Niederlanden die Höchstfreigabe für einen nicht-pornografischen Film die 16. In Italien stellt sich im mittleren Segment statt der Freigabe ab 12 Jahren wie in Deutschland mit "14 Jahren" auf - andere Länder, andere Sitten.

 Die Zensur in Filmen kann auch durch kulturelle Normen und Sensibilitäten beeinflusst werden. Themen oder Darstellungen, die in einer Kultur als tabu oder anstößig gelten, können zensiert oder stark bearbeitet werden. Hierbei muss eine Grundrechts-Abwägung zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und bspw. dem "Schutze der Jugend" stattfinden. Hierzu gibt es z.B. Normen im Jugendschutzgesetz.

In einigen Ländern kann die Regierung eine direkte Rolle bei der Zensur von Filmen spielen, indem sie bestimmte politische, religiöse oder soziale Inhalte unterdrückt oder zensiert. Beispiele hierfür sind Länder wie China, Nord-Korea oder andere östliche Länder, die der Bevölkerung es auch teilweise gar nicht ermöglichen, ins Internet zu gehen. Im Fernsehen laufen ausschließlich "volkstreue" Filme. Filme wie "Top Gun" oder "Casablanca" sind dort unbekannt und würden von den jeweiligen Regierungen in keinster Weise ausgestrahlt werden.

Wie oben schon erwähnt, können in Deutschland Filme aufgrund volksverhetzender Inhalte beschlagnahmt werden, was übrigens auch bei Tonträgern oder Videospielen so gehandhabt wird. Es geht aber auch anders: Jahrelang verboten, ist ein volkspropagandistischer Film wie "Jud' Süß" aus der NS-Zeit heute nicht mehr verboten, so wie das Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler.

Kleiner Fun Fact: Das einzige in Deutschland wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmte Buch war bis ins Jahr 1999 "American Psycho" von Bret Easton Ellis, dessen Roman als unverfilmbar galt und trotzdem als gleichnamiger Film mit Christian Bale einen Erfolg feierte.  


2. Videospiele

Die Zensur von Filmen ist nahezu analog auf Video- und PC-Spiele anwendbar. 

Auch hier haben viele Länder haben Altersfreigabesysteme für Videospiele ähnlich denen für Filme. In Deutschland ist dies die Unterhaltungssoftwareselbstkontrolle" ("USK"), die die selbe Abstufung beim Altersregulierungssystem wie der FSK folgt und auch ähnliche Voraussetzungen für das Erteilen einer Alterseinstufung hat.

Behörden oder Organisationen, die für die Zensur und Altersfreigabe von Videospielen zuständig sind, sind neben der USK auch die "BPJM", besser bekannt unter ihrem früheren Behördennamen "BPjS" (Bundeszentrale für jugendgefährdende Schriften, bzw. Medien). Diese Institutionen können den Vertrieb von Spielen, Büchern, Tonträgern, Filmen verbieten, bearbeiten oder einschränken, die gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Die Wahrnehmung von Gewalt, Sexualität und anderen kontroversen Inhalten kann von Land zu Land stark variieren. Daher können Spiele je nach Region unterschiedlichen Zensurrichtlinien unterliegen. Bis vor kurzer Zeit wurden Hakenkreuze in Videospielen nahezu konsequent retuscheirt. Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht allerdings fest, dass "Videospiele ebenfalls Kunst darstellen" und es deswegen nicht ersichtlich ist, warum in Filmen Hakenkreuze gezeigt werden dürfen, in Spielen allerdings nicht.

Aber auch hier kommt es natürlich auf den Kontext und den Inhalt des jeweiligen Werkes an.

Das "Patching" und "Modding" hat in der Entwickler- und Community-Szene schon seit den frühen 90er Jahren Tradition. So konnte man Spiele nach ihrer Veröffentlichung weiterhin verändern und aktualisieren, so z.B. von der zensierten form, die "blaues, grünes oder gelbes" Blut zeigt, wieder zur Ursprungsfarbe gewechselt werden. 

Auch andere Bestandteile wie Umgebungstexturen (z.B. NS-Symbole an Wänden oder Kleidung, oder bestimmte Mechaniken (z.B. das Abtrennen von Körperteilen der Feinde im Spiel bis hin zu einem kompletten Weglassen von kontroversen Spielabschnitten) konnten so wieder in den ursprünglichen, von dem Entwickler gewollten zustand versetzt werden.

Heutzutage spielt dies aber nahezu keine Rolle mehr, da unzensierte Versionen problemlos über bestimmte Verkaufsplattformen gekauft oder direkt bei ausländischen Online-Shops, in denen weniger strenge Regularien gelten, wie z.B. in Österreich, erworben werden können.

Foto(s): https://www.google.com/search?q=gealt+film+free+stock+foto&client=firefox-b-d&sca_esv=b963f0a8f38f637d&udm=2&biw=1600&bih=796&sxsrf=ADLYWIK0n95VVGCMooY8lfLKeBG4T5bbUg%3A1715878860961&ei=zDtGZsWlOtufi-gP-KOCqAg&ved=0ahUKEwjFu_Dv0pKGAxXbzwIHHfiRAIUQ4dUDCA8&uact=5&oq=gealt+film+free+stock+foto&gs_lp=Egxnd3Mtd2l6LXNlcnAiGmdlYWx0IGZpbG0gZnJlZSBzdG9jayBmb3RvSIoPUNMDWNoNcAF4AJABAJgBYKAB_AKqAQE1uAEDyAEA-AEBmAIAoAIAmAMA4gMFEgExIECIBgGSBwCgB-EB&sclient=gws-wiz-serp#vhid=IB7TKDVMWmCdGM&vssid=mosaic


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