Dokumentenbeschaffung aus allen GUS-Staaten und der Ukraine während des Kriegszustandes
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Dokumentenbeschaffung aus allen GUS-Staaten, der Ukraine und Deutschland während des Kriegszustandes
Beschaffung von Dokumenten aus den GUS—Staaten:
Wir beschaffen Ihnen in kurzer Zeit Personenstandsdokumente aus allen Ländern der ehemaligen Sowjetunion, wie z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Standesamtsbescheinigungen oder Scheidungsurteile aus allen Ländern der ehemaligen Sowjetunion (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Moldawien, Russland, Ukraine, Usbekistan usw), und legalisieren und apostillieren diese auch.
Beschaffung von Dokumenten aus der Ukraine,
Ebenso können wir natürlich auch alle Dokumente beispielsweise zur Eheschließung aus allen Gebieten der Ukraine in kürzester Zeit beschaffen und apostillieren.
Dazu gehört auch Mithilfe beii der Beschaffung von ukr. Familienstandserklärungen in der Ukraine und bei ukrainischen Konsulaten in Deutschland und Europa.
Beschaffung von Dokumenten aus Deutschland
Natürlich sind wir in der Lage alle Dokumente und Unterlagen von Behörden in Deutschland zu beschaffen und ggf. zu apostillieren (z.B. Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Handelsregisterauszüge, usw.).
Apostillierung von Unterlagen
Apostillen werden benötigt damit Dokumente im internationalen Rechtsverkehr gültig und verwendbar sind. Für Eheschließungen, Familienzusammenführungsverfahren, Immobilienerwerb, Studium und Firmenregistrierung etc., können Sie Apostillierungen durch uns durchführen lassen, damit Ihre Unterlagen jeweils im deutschen, ukrainischen und europäischen Rechtsverkehr gültig sind. Das heißt, Sie müssen nicht selbst bei den entsprechenden Behörden vorstellig werden.
Beglaubigte Übersetzungen
Wir sind auch auf schriftliche Übersetzungen von Unterlagen spezialisiert, die für Eheschließungen, Familienzusammenführungen, Kindernachzug, Spätaussiedlerverfahren, , Firmengründungen, Gerichtsprozesse, Studium, Anabin, Uni-Assist, Berufsanerkennung, Gleichstellung Berufserlaubnis, Approbation für Ärzte usw.,. von deutschen und ukrainischen Behörden verlangt werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Übersetzungen erstellen zu lassen, die sowohl in Deutschland, als auch in der Ukraine gültig sind. Alle Ihre Unterlagen werden von an deutschen Landgerichten allgemein beeidigten Dolmetschern und Übersetzern nach Transliterationsnorm ISO 9:1995 übersetzt und mit deutschem amtlichem Stempel versehen. Unsere Übersetzer sind an deutschen Landgerichten allgemein beeidigt. Dies kann in der Justizdolmetscherdatenbank überprüft werden. Wir garantieren die Anerkennung der von uns beglaubigten Übersetzungen durch jede deutsche Behörde. Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland nicht gültig, weil die Beeidigung fehlt.
Wir sind hier in der Ukraine bislang das einzige Unternehmen, welches derartige Übersetzungen anbietet.
Trotzdem sind wir natürlich auch in der Lage, von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen zu erstellen, welche in der Ukraine Gültigkeit haben. Welche Form der Übersetzung Sie jeweils benötigen erfahren Sie im Zweifel bei uns.
Darüber hinaus können wir Ihnen auch vor Ort in der Ukraine Dolmetscher zur Verfügung stellen.
Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet Dokumentenübersetzung in der Ukraine und Deutschland.
Stand 08.01.2024
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