Enteignung in der Türkei - Infobrief

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Unter Enteignung versteht man den Vorgang, durch den der Staat oder die von ihm beauftragte Verwaltung aus Gründen des öffentlichen Interesses unbewegliches Vermögen von Privatpersonen oder juristischen Personen des Privatrechts ohne deren Zustimmung und gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung erwirbt. 


Was sind die Voraussetzungen für eine Enteignung?


Die Durchführung einer Enteignung hängt vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab:o Die Enteignung darf nur von der "zuständigen Verwaltung" durchgeführt werden.o Es muss ein "öffentliches Interesse" vorliegen, das die Enteignung erforderlich macht.o Gegenstand der Enteignung ist ein "Grundstück in Privateigentum".o Der Preis für das enteignete Grundstück wird "im Voraus" gezahlt.o Die Art und Weise, wie die Enteignung durchgeführt wird, richtet sich nach den Grundsätzen des Gesetzes.


Wie können Sie herausfinden, ob Ihr Eigentum in der Türkei enteignet wurde? 

Um herauszufinden, ob Ihr Eigentum enteignet wurde, gibt es folgende Möglichkeiten 

  • Amtliche Bekanntmachung: Die Enteignung wird den betroffenen Grundstückseigentümern durch einen amtlichen Bescheid bekannt gegeben. Dieser Bescheid enthält Einzelheiten zum Enteignungsverfahren und wird an die registrierte Adresse des Eigentümers geschickt. 
  • E-Government (e-Devlet): Wenn das Enteignungsverfahren amtlich registriert und im Grundbuch eingetragen wurde, können diese Informationen über E-Government abgefragt werden.Um Informationen über das Enteignungsverfahren im e-Devlet-System zu erhalten, können Sie folgende Schritte durchführen: (i) Melden Sie sich bei e-Devlet an: Melden Sie sich im E-Devlet-Portal mit Ihrem E-Devlet-Passwort (im PTT oder Konsulat zu erhalten), Ihrer Handy-Signatur, Ihrer elektronischen Signatur oder Ihrem Personalausweis der Republik Türkei an. (ii) Suche nach verwandten Dienstleistungen: Unter der Rubrik "Generaldirektion für Grundbuch und Kataster" können Sie Anfragen zu Ihrer Immobilie stellen. (iii) Suche nach Grundbuchinformationen: Der Dienst "Title Deed Information Inquiry" zeigt aktuelle Informationen zu Ihrer Immobilie an. Wenn Ihre Immobilie enteignet wurde, ist dies in den Grundbucheinträgen vermerkt. 
  • Grundbucheintragungen: Die Enteignung wird als Anmerkung im Grundbuch eingetragen. Sie können sich daher beim Grundbuchamt über den aktuellen Status Ihres Grundstücks informieren. Wenn ein Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück stattgefunden hat, wird dies in den Grundbucheinträgen vermerkt. 
  • Kontakt zu lokalen Behörden und verwandten Verwaltungen: Informationen erhalten Sie bei den lokalen Behörden der Region, in der sich Ihr Grundstück befindet, oder bei der Behörde, die das Enteignungsverfahren durchführt. Auskünfte über Enteignungsverfahren erteilen z.B. die Gemeinden oder spezielle Provinzverwaltungen. 
  • Gerichtsakten: Wenn das Enteignungsverfahren vor Gericht anhängig ist, können Sie Informationen über das Enteignungsverfahren, das Ihr Grundstück betrifft, aus den Akten des zuständigen Gerichts entnehmen.
  • Rechtsanwalt oder Rechtsberater: Wenn Sie Schwierigkeiten haben, klare Informationen über das Verfahren zu erhalten, können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Rechtsberater wenden. Juristen können Sie über das offizielle Verfahren und Ihre Rechte informieren.


Was können Sie tun, wenn Sie erfahren, dass Ihr Eigentum enteignet wurde? 

Wenn Sie erfahren, dass Ihr Eigentum enteignet wurde, sollten Sie unter anderem folgende Schritte unternehmen:

  • Lesen Sie den offiziellen Bescheid: Lesen Sie den offiziellen Enteignungsbescheid sorgfältig durch. Der Bescheid enthält die Gründe für die Enteignung, den Enteignungspreis, die Zahlungsbedingungen und andere Einzelheiten des Verfahrens.
  • Beurteilen Sie die Höhe der Entschädigung: Prüfen Sie den im Bescheid genannten Entschädigungsbetrag. Wenn Sie die Höhe der Entschädigung für ungerecht halten, können Sie auf dem Rechtsweg dagegen vorgehen. 
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten. Er wird Sie über das Enteignungsverfahren, die Angemessenheit der Entschädigung und die Rechtsmittel beraten.
  • Einspruch gegen den Enteignungsbeschluss einlegen: Wenn Sie Einwände gegen das Enteignungsverfahren oder die Höhe der Entschädigung haben, machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, fristgerecht Widerspruch einzulegen. Das Enteignungsverfahren ist oft komplex und schwierig. Professionelle Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens hilft Ihnen daher, Ihre Rechte zu wahren.

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