Erbschaftsannahme von Immobilien in Griechenland
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Mit vorliegendem Merkblatt erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Verfahren der Erbschaftsannahme von Immobilien in Griechenland und den dabei zu beachtenden Fristen.
I. Verfahren bei Erbschaftsannahme von Immobilien
Bei Immobilien erfolgt die Erbschaftsannahme in Griechenland grundsätzlich mit notarieller Beurkundung der Erbschaftsannahmeerklärung. Diese Erklärung wird vom Notar vorbereitet und von den Erben gegengezeichnet. Zur Vorbereitung der Erbschaftsannahmeerklärung wird in Griechenland eine Reihe von Unterlagen benötigt. In der Regel sind dies Folgende:
- Sterbeurkunde im Original (soweit diese aus Deutschland stammt, mit Apostille)
- Testament (soweit vorhanden, mit Apostille)
- Eigentumstitel der geerbten Immobilien
- Bei Grundstücken, der topografische Plan der Immobilie im Original
- Bescheinigung über die nächsten Verwandten des Erblassers
- Bescheinigung, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wurde
- Bescheinigung, dass kein Verfahren hins. des Nachlasses anhängig ist.
Um das Erbe in Griechenland antreten zu können, müssen ausländische Staatsbürger ferner in Griechenland
- beim Finanzamt für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland eine griechische Steuernummer beantragen
- das Erbe beim Finanzamt anmelden
- soweit eine Erbschaftssteuer anfällt, muss diese beglichen werden, anderenfalls muss eine Bescheinigung beantragt werden, dass im konkreten Fall keine Erbschaftssteuer anfällt.
Nach Einreichung dieser Unterlagen kann das beauftragte Notariat die Erbschaftsannahmeerklärung vorbereiten, die dann von den Erben vor Ort unterzeichnet und anschließend beim zuständigen Katasteramt eingetragen wird. Nach Eintragung der Erschaftsannahmeerklärung beim Katasteramt ist das Verfahren der Erbschaftsannahme formell abgeschlossen.
Als neuer Eigentümer, einer in Griechenland gelegenen Immobilie, sind Sie im darauf folgenden Jahr verpflichtet Ihr Eigentum, in einer gesonderten Erklärung anzumelden, anfallende Grundsteuer zu entrichten und ggf. eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
II. Leistungen unserer Rechtsanwaltsgesellschaft
Um Ihnen das Verfahren der Erbschaftsannahme soweit wie möglich zu erleichtern, können fast alle beschriebenen Unterlagen und Behördengänge sowie alle Verhandlungen mit Steuerberatern, Bauingenieuren und dem Notariat, von unserer Rechtsanwaltsgesellschaft übernommen werden. Wir stellen Ihnen die hierfür erforderliche und auf ihren konkreten Fall angepasste Vollmacht (zweisprachig) zur Verfügung, welche entweder vor einem Notar in Deutschland oder einer griechischen Botschaft/Konsulat unterzeichnet werden kann. Bei Unterzeichnung vor einem Notar muss die Vollmacht im Anschluss mit einer Apostille versehen werden. Im Normalfall kann die Erbschaftsannahme in Griechenland in 1 bis 2 Monaten abgewickelt werden.
III. Fristen der Erbschaftsannahme in Griechenland
1. Ausschlagung der Erbschaft
Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt für Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Griechenlands haben 1 Jahr. Zu beachten ist allerdings, dass die Vorbereitung des Verfahrens der Erbschaftsannahme unter Umständen 1 bis 2 Monate in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung des Erbes nicht mehr möglich und das Erbe muss, nach dem beschriebenen Verfahren, angetreten werden.
2. Anmeldung der Erbschaft beim Finanzamt
Die Frist für die Anmeldung der Erbschaft beim griechischen Finanzamt beträgt für Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben ebenfalls 12 Monate. Da mit der Anmeldung auch zahlreiche Dokumente eingereicht werden müssen, sollten die Vorbereitungen hierfür spätestens 2 Monate vor Ablauf der Frist beginnen.
Für weitere Informationen zum Verfahren und den Kosten der Erbschaftsannahme in Griechenland stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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